09.12.2012 Aufrufe

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

9.4.2.1 Emissionsseitige Anforderungen<br />

543. Um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, wurde § 1<br />

Absatz 2 1. Spiegelstrich in Umsetzung der IVU-Richtlinie um eine „Integrationsklausel“<br />

erweitert, der zufolge das Gesetz auch der integrierten Vermeidung und Verminderung<br />

schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter<br />

Einbeziehung der Abfallwirtschaft dient. Zur <strong>Förderung</strong> der integrativen Betrachtung wurde<br />

überdies der Wortlaut der für das untergesetzliche Regelwerk maßgeblichen §§ 7 und 48<br />

BImSchG im Sinne einer integrativen Ausrichtung geändert: Bereits bei Festlegung der<br />

Verordnungs- und Verwaltungsvorschriften soll dem integrativen Gedanken Rechnung<br />

getragen werden. Während die Grundzüge des Anlagengenehmigungsrechts nach BImSchG<br />

und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) also mit ihren jeweiligen Ausgestaltungen beibehalten<br />

wurden, blieb die konkrete Umsetzung damit de facto dem untergesetzlichen Regelwerk<br />

überantwortet, das schon bisher eine gewichtige Rolle für die Praxis des Umweltrechts<br />

gespielt hat (RIEGER 2004, S. 160 ff.). Für eine Überprüfung der Umsetzung der materiellen<br />

Integration muss also der deutsche Ansatz, allgemein-abstrakte Grenzwerte im Rahmen der<br />

Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festzulegen, einer kritischen<br />

Würdigung unterzogen werden. Fraglich ist insbesondere, wie integrativ abstrakt-generelle<br />

Regelwerke, also solche die allgemein für eine Vielzahl <strong>von</strong> Fällen gelten, ausgestaltet sein<br />

können.<br />

Argumente für die abstrakt-generelle Festlegung<br />

<strong>von</strong> Emissionsgrenzwerten<br />

544. Für abstrakt-generelle Regelwerke spricht, dass mithilfe allgemein verbindlicher<br />

Grenzwerte ein gleichmäßiger Vollzug gewährleistet werden kann (SRU 2002, Tz. 311). Dies<br />

wird auch aus den Problemen ersichtlich, mit denen der gleichmäßige Vollzug der IVU-<br />

Richtlinie in den Mitgliedstaaten in Ermangelung <strong>von</strong> Grenzwerten konfrontiert war<br />

(WASKOW 2011, S. 3). Sie schaffen nicht nur Rechtssicherheit für den Antragsteller<br />

(FELDHAUS 2002, S. 5; HANSMANN 2002, S. 20), sondern schützen die zuständige<br />

Behörde auch vor wirtschaftspolitischem Druck im Genehmigungsverfahren (LÜBBE-WOLFF<br />

1999, S. 243; SCHINK 2001, S. 329). Für eine vollumfängliche Einzelfallbeurteilung sind die<br />

meisten Behörden überdies weder in personeller Hinsicht ausgestattet, noch kann der<br />

erforderliche Querschnitt aus juristischem und naturwissenschaftlichem Fachwissen in jeder<br />

Behörde – insbesondere in kommunalisierten Behörden – als vorhanden vorausgesetzt<br />

werden (HANSMANN 2002, S. 20; SRU 2007). Eine Einzelfallbeurteilung würde deshalb die<br />

Dauer der Genehmigungsverfahren verlängern. Abstrakt-generelle Regelwerke erleichtern<br />

die Genehmigungspraxis und beschleunigen die Verfahren, indem sie den Behörden einfach<br />

anzuwendende Vorgaben machen. Dies gilt umso mehr, als für die Durchführung eines im<br />

Rahmen der materiellen Integration vorzunehmenden Vergleichs verschiedenartiger<br />

505

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!