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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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somit, auch wenn sie grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig ist, Fragen nach ihrer<br />

Gerechtigkeit auf, sowie danach, ob sie als staatliche Beeinflussung des Verhaltens<br />

(Gestaltungswirkung) einen zulässigen Eingriff darstellt (BIRK 2010, S. 62).<br />

Gleichheitsrechtlich, also im Hinblick auf die Belastungswirkung, ist eine Steuernorm, die ein<br />

unerwünschtes Verhalten besteuert, weitgehend unbedenklich, weil dem Gesetzgeber bei<br />

der Findung des Steuergegenstands und der Bestimmung des Steuertarifs, ein sehr weiter<br />

Gestaltungsspielraum zukommt (WERNSMANN 2005, S. 487). In Hinblick auf die<br />

Gestaltungswirkung wird vertreten, dass diese eigentlich grundsätzlich nicht<br />

unverhältnismäßig sein kann (ebd.). Wird durch die Lenkungssteuer weniger konsumiert,<br />

dann wird der damit gesetzgeberisch intendierte Zweck erreicht, die Steuer ist also geeignet.<br />

Die gegebenenfalls infrage stehende Angemessenheit wird wegen des erwähnten weiten<br />

gesetzgeberischen Spielraums nahezu immer zu bejahen sein. Nur wenn die Nachfrage<br />

völlig unelastisch ist, das heißt auf Preiserhöhungen überhaupt nicht reagiert, ist die Steuer<br />

nicht zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet. Die Frage nach der Eignung stellt sich dann<br />

jedoch gar nicht, denn wenn die Lenkungssteuer ihre Wirkung nicht erfüllt, weil alle<br />

Verbraucher in derselben Menge weiter konsumieren wie vorher, tritt gar keine<br />

rechtfertigungsbedürftige Gestaltungswirkung ein (WERNSMANN 2005, S. 487).<br />

Treffsicherheit<br />

208. Zudem hätte die „Gesättigte-Fettsäuren-Steuer“ auch den Vorteil, dass sie die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Weidehaltung gegenüber ganzjähriger Stallhaltung erhöhen<br />

würde. Der Gehalt an gesättigten Fettsäuren ist beispielsweise in Milch aus Weidehaltung<br />

tendenziell niedriger als in Milch <strong>von</strong> Tieren, die vorwiegend mit siliertem Futter und viel<br />

Getreide gefüttert werden (KRAFT et al. 2003; WEIß et al. 2006; WYSS et al. 2010). Die<br />

höhere Besteuerung gesättigter Fettsäuren würde damit tierische Produkte zwar in der Regel<br />

höher besteuern als pflanzliche, im Gegensatz zu beispielsweise einer pauschal höheren<br />

Besteuerung tierischer Produkte würde sie aber den gewünschten Wettbewerbseffekt haben<br />

(vgl. Tz. 170). Die Lenkungswirkung wäre also auch hier die intendierte.<br />

209. Wie treffsicher eine solche Lenkungssteuer ist – wie auch die Auswirkungen der<br />

Aufhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf tierische Produkte – hängt maßgeblich<br />

<strong>von</strong> der Nachfragereaktion der Konsumenten ab. Die Nachfragereaktion der Konsumenten<br />

auf Preisveränderungen wird als Preiselastizität der Nachfrage bezeichnet. Ist die Nachfrage<br />

sehr preisunelastisch (niedrige Preiselastizität), verringert sich auch bei hoher Steuer der<br />

Konsum nur wenig. Tatsächlich zeigen empirische Untersuchungen, dass die Produktgruppe<br />

Lebensmittel insgesamt langfristig gesehen eine im Vergleich zu anderen Produktgruppen –<br />

wie zum Beispiel Möbel – relativ niedrige Preiselastizität aufweist (<strong>von</strong> WITZKE 2011, S. 1;<br />

SAMUELSON und NORDHAUS 2010, S. 104). Fleischprodukte und auch Milchprodukte im<br />

Speziellen weisen hingegen eine vergleichsweise hohe Preiselastizität im Bereich <strong>von</strong> 1 auf<br />

(HENNING und MICHALEK 1992; THIELE 2008, S. 262; WILDNER und <strong>von</strong> CRAMON-

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