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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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599. In der EU wurde bisher nur ein anbaubegleitendes Monitoring nach der<br />

Freisetzungsrichtlinie praktiziert nämlich zu Amflora, einer gentechnisch veränderten Stärke-<br />

Kartoffelsorte (seit 2010). Hingegen handelt es sich bei dem für Deutschland<br />

ausgehandelten und 2008 etablierten Monitoringplan für MON810, eine gegen den<br />

Maiszünsler resistente Maislinie, um eine Regelung auf nationaler Ebene. Beim Anbau <strong>von</strong><br />

MON810-Mais wurden natur- und umweltschutzfachliche Aspekte jedoch ungenügend<br />

berücksichtigt und zum Beispiel die Auswirkungen des in den Maispflanzen produzierten Bt-<br />

Toxins (Bt = Bacillus thuringiensis) auf Tagfalter und Gewässerorganismen nicht<br />

anbaubegleitend untersucht (BfN 2009). Seit April 2009 besteht in Deutschland ein<br />

Anbauverbot für MON810 mit der Begründung, dass durch diesen Mais schädliche<br />

Umweltwirkungen verursacht werden könnten (ZKBS 2009). Diese Wirkungen hätten in<br />

Deutschland mit dem hier angewandten Monitoring nicht nachgewiesen werden können.<br />

600. Der verbindliche Schutz der Ökosysteme – insbesondere ausgewiesener<br />

Schutzgebiete – und ein aussagekräftiges Monitoring, welches ökologische Risiken<br />

rechtzeitig indiziert, sollten Voraussetzung für einen Anbau gentechnisch veränderter<br />

Pflanzen sein. Beim Inverkehrbringen <strong>von</strong> gentechnisch veränderten Futtermitteln sollten im<br />

Rahmen des Monitorings zusätzlich auch die Transport- und Verarbeitungswege überwacht<br />

werden sowie gegebenenfalls die tierischen Ausscheidungen und der Konsum der so<br />

hergestellten tierischen Produkte. Die fallspezifische Überwachung ist basierend auf<br />

Hinweisen aus der Umweltrisikoprüfung durchzuführen und umfasst also jeweils<br />

unterschiedliche spezifische Untersuchungen. Die Pläne für die allgemeine Beobachtung<br />

kombinieren<br />

– Fragebögen an die Landwirte, die Schwerpunkte auf agronomische Aspekte wie Ertrag,<br />

Schädlingsbefall etc. legen (ökologische Parameter werden nicht systematisch erhoben),<br />

– Literaturauswertungen,<br />

– die Nutzung bestehender allgemeiner Beobachtungsprogramme.<br />

Vor diesem Hintergrund sind flächendeckende Kenntnisse über die Verbreitung <strong>von</strong> Arten,<br />

Lebensgemeinschaften und Lebensräumen in guter Qualität Voraussetzung für den Anbau<br />

<strong>von</strong> GVO bzw. für die damit zwingend verbundenen Monitoringansätze (vgl. Tz. 592). In<br />

Österreich wurde ein Monitoringsystem etabliert, das die gemeinsame Durchführung <strong>von</strong><br />

Biodiversitäts- und GVO-Monitoring ermöglicht und dadurch fachliche und auch monetäre<br />

Synergieeffekte schafft (PASCHER et al. 2010; 2011). Dieses Monitoringsystem namens<br />

BINATS (Biodiversity – Nature – Safety) umfasst 100 Testflächen in Ackerbaugebieten.<br />

Gleichzeitig wird durch dieses Konzept die überwachende Beobachtung in das nationale<br />

Monitoring der Biodiversität eingegliedert (PASCHER et al. 2007). Landschaftselemente und<br />

Habitate, Gefäßpflanzen, Tagfalter und Heuschrecken bilden die Indikatoren. Auch das<br />

Biodiversitätsmonitoring Schweiz (BDM) ist in Synergien für ein GVO-Monitoring nutzbar<br />

(BÜHLER 2010; RAPS 2007; BÜHLER et al. 2008). In seinem Rahmen werden auf 2.000

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