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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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inhaltliche Kohärenz der unterschiedlichen umweltrechtlichen Regelungen, sodass ihr<br />

wirksames Ineinandergreifen gewährleistet ist. Und schließlich kann eine formelle bzw.<br />

verfahrensrechtliche Integration eine bessere Koordination der Genehmigungsverfahren<br />

bzw. eine Kooperation zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden im Rahmen<br />

eines Genehmigungsverfahrens gewährleisten (WAGNER 1999; SCHRÖDER 2001). Dies ist<br />

insbesondere angesichts der häufig erforderlichen Mehrfachgenehmigungen für ein<br />

Vorhaben und der in der Regel damit verbundenen fachspezifisch differenzierten<br />

Behördenorganisation relevant. Kurz gesagt wirkt interne Integration also<br />

medienübergreifend.<br />

527. Von den oben genannten Regelungsansätzen besitzen zwei eine besondere<br />

Bedeutung für die Anlagengenehmigung:<br />

– Die formelle (WAHL 2000, S. 367; oder auch prozedurale: VOLKMANN 1998, S. 366)<br />

Integration zielt darauf ab, eine einheitliche und übergreifende Prüfung der<br />

Umweltauswirkungen durch Verfahren sicherzustellen. Dabei kann es sich um eine<br />

Umweltprüfung handeln, wie bei der UVP oder der SUP, die es erforderlich macht,<br />

verschiedene Umweltauswirkungen gemeinsam zu betrachten und zu bewerten. Im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Genehmigungsverfahren verlangt die formelle Integration mindestens die<br />

effektive Koordinierung verschiedener umweltbezogener Zulassungstatbestände durch<br />

eine federführende Behörde (sog. Front-Office: BACKES 2006, S. 295). Weitergehend<br />

kann gefordert werden, verschiedene umweltbezogene Zulassungstatbestände in einer<br />

Vorhabengenehmigung zusammenzufassen. Durch die damit einhergehende<br />

Verfahrensintegration wird zugleich die Zusammenfassung sämtlicher, für ein Vorhaben<br />

erforderlicher umweltrechtlicher Zulassungsverfahren in einem einzigen Verfahren in der<br />

Hand einer Behörde ermöglicht. Zudem kann das Verfahren durch Erlass einer<br />

einheitlichen Genehmigung mit umfassender Gestattungswirkung abgeschlossen werden<br />

(sog. Konzentrationswirkung).<br />

– Die materielle Integration geht über die formelle Integration hinaus, indem sie neben der<br />

Verfahrensintegration auch das materielle Prüf- und Entscheidungsprogramm der<br />

integrierten umweltrechtlichen Zulassungstatbestände vereinheitlicht. Durch diesen<br />

Verschmelzungsansatz sollen medienübergreifende Aspekte beispielsweise auch in die<br />

Genehmigungsentscheidung einbezogen werden. So soll den Defiziten hinsichtlich der<br />

Kumulations- und Verlagerungseffekte sowie Wechselwirkungen bei<br />

Vorhabenzulassungen entgegengewirkt werden.<br />

Im Ergebnis lassen sich die Elemente des integrierten Umweltschutzes wie in Abbildung 9-1<br />

darstellen.

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