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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Fehlerhafte Bedarfsbestimmung<br />

271. Grundlage der Bundesverkehrswegeplanung sind zunächst Verkehrsprognosen, die<br />

jedoch nicht in Szenarien mit verschiedenen Zeithorizonten verarbeitet werden. Vielmehr<br />

wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass für die prognostizierten Verkehrsströme die entsprechende<br />

Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden muss, wodurch politische Gestaltungsspielräume<br />

negiert werden (SRU 2005, Tz. 398; BORMANN et al. 2010, S. 15). Der Bedarf wird nicht<br />

aufgrund zuvor festgelegter Kriterien bestimmt, sondern vielmehr durch die Länder für die<br />

Bundesfernstraßen und durch die DB Netz AG für die Schiene angemeldet. In der Folge<br />

werden – teils sogar umstrittene – Großprojekte für den Personenverkehr auf der Schiene<br />

finanziert, statt prioritär die Beseitigung <strong>von</strong> Engpässen voranzutreiben (HOLZHEY 2010,<br />

S. 164; BORMANN et al. 2010, S. 12). Wegen der Verflechtung zwischen Bund und Ländern<br />

in der Bundesverkehrswegeplanung (der Bund finanziert Projekte, die <strong>von</strong> den Ländern<br />

angemeldet werden), bestehen auf Seiten der Länder Anreize einen überzogenen Bedarf<br />

anzumelden, wodurch es zur Finanzierung <strong>von</strong> Verkehrsprojekten <strong>von</strong> nur regionaler<br />

Bedeutung kommt (SRU 2005, Tz. 399).<br />

Unzureichende Projektbewertung<br />

272. Ein uneingeschränkter Planungsauftrag wird für solche angemeldeten Projekte erteilt,<br />

die nach Durchführung einer Raumwirksamkeitsanalyse, einer Umweltrisikoeinschätzung<br />

und einer Nutzen-Kosten-Analyse als vordringlicher Bedarf klassifiziert wurden, wobei<br />

letztere das zentrale Kriterium für Bauwürdigkeit und Dringlichkeit ist (BORMANN et al. 2010,<br />

S. 10). Die Auswirkungen <strong>von</strong> CO2-Emissionen auf das Klima sind im Rahmen der<br />

Projektbewertung nicht ausschlaggebend. So finden sie in der ohnehin nur geringe<br />

Steuerungswirkung entfaltenden Umweltrisikoeinschätzung keine Berücksichtigung (SRU<br />

2005, Tz. 415). Bei der auf die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Effekte angelegten<br />

Nutzen-Kosten-Analyse werden die Klimaauswirkungen zwar mit einem hohen Kostensatz<br />

(205 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2) bedacht, die Senkung der Transport- und<br />

Beförderungskosten sowie die Verbesserung der Erreichbarkeit dominieren jedoch<br />

(BORMANN et al. 2010, S. 10). Zudem kommt es weder bei der Umweltrisikoeinschätzung<br />

noch bei der Nutzen-Kosten-Analyse zu einer ausreichenden verkehrsträgerübergreifenden<br />

Alternativenprüfung (BORMANN et al. 2010, S. 15; WINTER 2010, S. 199).<br />

Finanzierungsprobleme<br />

273. Mit der Fertigstellung der im Bundesverkehrswegeplan 2003 und den<br />

entsprechenden Ausbaugesetzen enthaltenen Verkehrswege ist nicht nur wegen der langen<br />

Planungszeiträume, sondern vor allem wegen Finanzierungsproblemen erst zwischen 2025<br />

und 2030 für die Bundesfernstraßen bzw. bis 2040 für die Bundesschienenwege zu rechnen<br />

(BORMANN et al. 2010, S. 4 und 14). Es fehlt derzeit an einem Finanzierungskonzept. Die<br />

Finanzierung neuer Schienenwege erfolgt größtenteils über Haushaltsmittel, ohne dass<br />

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