09.12.2012 Aufrufe

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

246<br />

Ausstoß gesundheits- und umweltschädlicher Luftschadstoffe. Es findet somit eine<br />

ökologisch nicht zu rechtfertigende steuerliche Ungleichbehandlung statt.<br />

Die bestehende Besteuerung fossiler Kraftstoffe ist daher seit Langem reformbedürftig (SRU<br />

2005, Tz. 555). Die <strong>von</strong> der Europäischen Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der<br />

derzeitigen Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG, wonach Kraftstoffe gemäß ihres spezifischen<br />

Energiegehalts und der bei der Verbrennung entstehenden CO2-Emissionen zu besteuern<br />

sind (Europäische Kommission 2011), trüge zum Abbau ökologisch kontraproduktiver<br />

steuerpolitischer Verzerrungen bei. Die Bundesregierung sollte eine solche Reform der<br />

Steuerstruktur auf europäischer Ebene unterstützen und auf die Festsetzung angemessen<br />

hoher Mindeststeuersätze hinwirken. Eine verstärkte Harmonisierung der europäischen<br />

Kraftstoffbesteuerung ist auch vor dem Hintergrund des stetig ansteigenden Anteils<br />

internationaler Verkehre (Quell-, Ziel-, Transitverkehr) am gesamten Kraftstoffverbrauch<br />

geboten, da signifikant divergierende Kraftstoffpreise auf internationalen<br />

Güterverkehrsrelationen Ausweichverhalten zur Steuerumgehung induzieren. Führte die<br />

Neujustierung der Steuersätze zu einer Erhöhung des absoluten Steuersatzes auf<br />

Dieselkraftstoff, würden sowohl – vor allem langfristig wirkende – Anreize zu Vermeidung<br />

und Verlagerung als auch Impulse für weitere effizienzsteigernde Maßnahmen gesetzt. Im<br />

Personenverkehr und zum Teil auch im Verteilverkehr mit leichten Nutzfahrzeugen würde die<br />

veränderte Steuerstruktur zudem voraussichtlich zu einer Verschiebung der Nachfrage vom<br />

Diesel- zum Ottokraftstoff führen.<br />

Emissionshandel<br />

265. Alternativ zur Erweiterung der Kraftstoffbesteuerung um eine explizite CO2-<br />

Komponente lässt sich der Ausstoß <strong>von</strong> THG-Emissionen mithilfe des Emissionshandels<br />

bepreisen. Der Emissionspreis wird dabei nicht exogen durch die Politik bestimmt, sondern<br />

er bildet sich endogen im Markt durch das Zusammenspiel der Nachfrage nach der THG-<br />

Aufnahmeleistung der Atmosphäre und des Angebots, das heißt des politisch determinierten<br />

Emissionsbudgets. Grundsätzlich lassen sich offene und geschlossene<br />

Emissionshandelssysteme für den Straßenverkehr mit jeweils verschiedenen<br />

Ausgestaltungsvarianten unterscheiden.<br />

In einem offenen System ließe sich der Straßenverkehr mittels des sogenannten „Upstream-<br />

Ansatzes“ mit relativ niedrigen administrativen Kosten in den bestehenden europäischen<br />

Emissionshandel (EU ETS) einbeziehen (z. B. BERGMANN et al. 2005; FLACHSLAND et al.<br />

2011; HOLMGREN et al. 2006). Gemäß diesem Ansatz werden die erstmaligen<br />

Inverkehrbringer <strong>von</strong> Kraftstoffen (Importeure, Raffinerien) zum Nachweis <strong>von</strong> CO2-<br />

Zertifikaten, entsprechend des in den Kraftstoffen enthaltenen Kohlenstoffs, verpflichtet.<br />

Somit würde der Straßenverkehr bezüglich einer expliziten CO2-Bepreisung dem<br />

Schienengüterverkehr gleichgestellt, der bereits – sofern elektrisch betrieben – dem EU ETS

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!