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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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312<br />

335. Umweltzonen bewirken in der Regel keine oder nur sehr geringe<br />

Verkehrsverlagerung vom Kraftfahrzeug auf andere Verkehrsmittel oder eine generelle<br />

Vermeidung <strong>von</strong> Verkehr, sondern zielen nur auf die Minderung der Belastung in besonders<br />

dicht besiedelten Gebieten durch eine Veränderung des Fahrzeugparks. Kritisiert wird<br />

teilweise, dass die Feinstaubentlastung durch die Umweltzonen gering sei, weil Pkws<br />

lediglich für einen kleinen Teil der Feinstäube verantwortlich seien (ADAC 2009). Allerdings<br />

wird dabei außer Acht gelassen, dass Verbrennungspartikel als besonders schädlicher Anteil<br />

des in der Außenluft gemessenen Feinstaubs (PM10 bzw. PM2,5) anzusehen sind, und dass in<br />

den Städten der größte Anteil hoch toxischer Partikel aus dem Kfz-Verkehr stammt<br />

(WICHMANN 2008, S. 7). Immerhin konnte in Berlin für das Jahr 2010 ein Rückgang der<br />

verkehrsbedingten Rußbelastung um 52 % gegenüber dem Jahr vor der Einführung der<br />

Umweltzone verzeichnet werden. Umweltzonen sind deshalb sinnvoll, weil sie wegen der<br />

Zufahrtsverbote hoch emittierender Fahrzeuge schnell die gesundheitsgefährdende<br />

Belastung mit Rußpartikeln aus Dieselmotoren reduzieren (ZELLNER et al. 2009). Ferner<br />

können Umweltzonen dazu beitragen, die Belastung <strong>von</strong> Mensch und Umwelt mit NO2 zu<br />

verringern (UBA 2010, S. 14).<br />

Die Umweltzone in ihrer derzeitigen Form zielt auf die Reduzierung der Feinstaubbelastung<br />

ab. Langfristig sollte sie aber weiterentwickelt, beziehungsweise auch auf andere<br />

Luftschadstoffe ausgedehnt werden. So könnte die Plakettenpflicht auf NOx erweitert<br />

werden, da absehbar ist, dass bei NO2 das Problem der Grenzwertüberschreitung in Zukunft<br />

noch deutlich relevanter sein wird als bei Feinstaub. Außerdem sollten Ausnahmeregelungen<br />

nur in gut begründeten Fällen Anwendung finden und zwischen den verschiedenen Städten<br />

vereinheitlicht werden. Möglich ist es auch, in der Umweltzone besonders schadstoffarme<br />

Fahrzeuge zu privilegieren, beispielsweise über eine Befreiung <strong>von</strong> Parkgebühren an<br />

öffentlichen Straßen.<br />

Eine Fortentwicklung der Umweltzonen sollte über den Verkehr hinaus auch die<br />

sogenannten nichtstraßengebundenen mobilen Maschinen und Geräte (NRMM – Non-Road<br />

Mobile Machinery) im Blick haben. Hier sind es insbesondere die Baumaschinen, die auch<br />

relativ zu den Verkehrsemissionen einen deutlichen Beitrag zu den NO2-und<br />

Feinstaubbelastungen liefern können (LAMBRECHT et al. 2004). Gerade in städtischen<br />

Gebieten besitzen daher Maßnahmen zur Abgasminderung bei Baumaschinen ein großes<br />

Potenzial zur Minderung der Luftbelastung. Dies könnte zum Beispiel über<br />

Nutzungsbeschränkungen für Baumaschinen mit veralteten Emissionsstandards erfolgen<br />

(THELOKE et al. 2007).<br />

Elektromobilität<br />

336. Elektromobilität, das heißt Elektroautos, Elektrofahrräder und der elektrifizierte<br />

ÖPNV, können einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung <strong>von</strong> Schadstoffemissionen im

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