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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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502<br />

Ansatz trifft in Deutschland auf eine medial orientierte Betrachtungsweise, die sich traditionell<br />

jedes Mediums getrennt annimmt.<br />

9.4 Rezeption des europäischen integrierten Ansatzes<br />

im deutschen Anlagenzulassungsrecht<br />

und mögliche Fortentwicklung<br />

537. Im Folgenden wird exemplarisch untersucht, wie der integrierte Ansatz im deutschen<br />

Anlagenzulassungsrecht rezipiert wurde und ob hier weitere Möglichkeiten bestehen, die<br />

Anlagengenehmigung integrativ auszugestalten. Für diese Fragestellung ist in erster Linie<br />

die IED in den Blick zu nehmen, deren Vorläufer-Richtlinie – die IVU-Richtlinie – den<br />

Gedanken der Integration in das deutsche Anlagenzulassungsrecht hineingetragen hat. Die<br />

Umsetzung der für den integrierten Umweltschutz maßgeblichen IVU-Richtlinie sollte<br />

ursprünglich zusammen mit der UVP-Änderungsrichtlinie im Rahmen der Schaffung eines<br />

einheitlichen Umweltgesetzbuchs im Jahre 1998 erfolgen (KOCH und SIEBEL-HUFFMANN<br />

2001, S. 1081). Dieser vielversprechende Ansatz wurde letztlich mit dem gesamten Projekt<br />

Umweltgesetzbuch unter Berufung auf fehlende Gesetzgebungskompetenzen des Bundes<br />

aufgegeben, wobei diese rechtliche Einschätzung im Einzelnen umstritten ist<br />

(WASIELEWSKI 2000, S. 17 ff.; RENGELING 1999, S. 33 ff.). Das ersatzweise folgende<br />

Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und<br />

weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz) musste als „kleine Lösung“ den integrativen<br />

Ansatz in recht artifizieller Weise mit den bestehenden Regelungen verknüpfen.<br />

9.4.1 Aspekte der formellen Integration<br />

538. Im Hinblick auf die formelle Integration verlangt die IED in Artikel 5 Absatz 2, dass die<br />

Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen für eine vollständige Koordinierung der<br />

Genehmigungsverfahren und der Genehmigungsauflagen im Rahmen der<br />

Anlagengenehmigung treffen, wenn bei diesen Verfahren mehrere zuständige Behörden<br />

oder mehr als ein Betreiber mitwirken oder wenn mehr als eine Genehmigung erteilt wird.<br />

Ziel ist es sicherzustellen, dass alle für diese Verfahren zuständigen Behörden anhand eines<br />

wirksamen integrierten Konzepts vorgehen. Dies ist in Deutschland bislang nur in wenigen<br />

Bundesländern der Fall. Oftmals sind in Deutschland verschiedene Behörden für die<br />

jeweiligen Auswirkungen derselben Anlage (oder mehrerer im Zusammenhang stehender<br />

Anlagen) auf unterschiedliche Umweltmedien zuständig. Zudem erfolgt auch die Erteilung<br />

der erforderlichen Genehmigungen vielfach zeitlich versetzt; in diesen Fällen kann eine<br />

hinreichende Koordination nicht sichergestellt werden. Zu klären ist somit, ob das deutsche<br />

Anlagenzulassungsrecht die formellen Aspekte des integrierten Umweltschutzes<br />

ausreichend berücksichtigt.

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