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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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374<br />

– BMELV: Waldforum der Vereinten Nationen (UNFF), Forest Europe, Verhandlungen der<br />

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zum Thema<br />

Wald und für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT);<br />

– BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie): Internationales Tropenholz-<br />

Übereinkommen (ITTA);<br />

– BMF (Bundesministerium der Finanzen): Bundeswald.<br />

Als ein erster Schritt sollte eine permanente Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der<br />

waldrelevanten Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie eingesetzt werden. Diese soll<br />

eine Strategie <strong>von</strong> Bund und Ländern zur vorbildlichen Berücksichtigung der<br />

Biodiversitätsbelange für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand bis 2010 und ihre<br />

Umsetzung bis 2020 entwickeln (BMU 2007, S. 32).<br />

6.5 Zusammenfassung<br />

397. Insgesamt konkurrieren unterschiedliche Nutzungen um die Wälder. Es besteht die<br />

Gefahr, dass sich hierbei die Ansprüche der kommerziellen Holzproduktion auf Kosten<br />

anderer Ziele durchsetzen. Als Lösungsmöglichkeit für die bestehenden Zielkonflikte schlägt<br />

der SRU eine differenzierte Nutzung der Waldfläche unter dem Vorrang des Schutzes der<br />

natürlichen Lebensgrundlagen vor. Dabei ist ein „patchwork“ verschiedener Nutzungstypen<br />

wie beispielsweise Flächen mit natürlicher Waldentwicklung, Wildnis, Naturschutz,<br />

Klimaschutz, Klimaanpassung, Tourismus und Forstwirtschaft auf den jeweils dafür<br />

geeigneten Flächen wünschenswert (SCHERZINGER 1996), das mit bundesweiten Grenzen<br />

für die Holznutzung verknüpft werden sollte. Als Grundlage dafür schlägt der SRU folgende<br />

Punkte vor:<br />

– Ökologische Mindeststandards im Wald einführen: Biodiversitäts- und bodenschonende<br />

Bewirtschaftungsformen im Wald sollten grundlegend für wirtschaftliche Ziele sein und die<br />

flächendeckende Basis einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung bilden. Sie schützen<br />

gleichzeitig auch die Funktion der Wälder als Kohlenstoffspeicher. Dazu könnten zum<br />

Beispiel eine Konkretisierung des Begriffs der „ordnungsgemäßen Forstwirtschaft“ in § 11<br />

Absatz 1 BWaldG beitragen und/oder eine Verordnungsermächtigung im BNatSchG.<br />

Ökologische Mindeststandards sollten jedenfalls für den öffentlichen Wald eingeführt<br />

werden, weil dieser vor allem Gemeinwohlzwecken dient.<br />

– Ziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt umsetzen: Da unsicher ist, wie<br />

reaktionsfähig Waldökosysteme auf den Klimawandel sind, sollte die Resilienz <strong>von</strong><br />

Wäldern gestärkt werden. Für eine gelungene Umsetzung einer dauerhaft<br />

umweltgerechten Waldbewirtschaftung sollten die Ziele der nationalen<br />

Biodiversitätsstrategie für den Lebensraum Wald in entsprechenden raumkonkreten<br />

Strategien der Landschaftsprogramme der Länder verankert werden. Die Ziele dieser

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