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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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198<br />

Um die Eigenverantwortung gesellschaftlicher Akteure für nachhaltigen Konsum zu<br />

aktivieren, haben BMU und Umweltbundesamt (UBA) im Jahr 2011 den „Dialog Nachhaltiger<br />

Konsum“ initiiert. Ziel dieser Dialogreihe ist es, akteurspezifische Handlungsstrategien zu<br />

identifizieren sowie strategische Kooperationen für Pilotprojekte zu schaffen, welche die<br />

Eigenverantwortung der gesellschaftlichen Akteure stärkt.<br />

228. Gerade vor dem Hintergrund, dass insbesondere private Akteure wie der<br />

Lebensmitteleinzelhandel starken Einfluss auf das Konsumverhalten haben, bietet die<br />

Einrichtung solcher Dialogforen oder Runder Tische die Möglichkeit, auch Maßnahmen zu<br />

entwickeln und durchzuführen, die außerhalb des direkten politischen Einflussbereichs<br />

liegen. Besonders zur Reduzierung der Lebensmittelverluste könnte die Einrichtung <strong>von</strong><br />

Runden Tischen eine zentrale Maßnahme darstellen, da insbesondere hier große<br />

Reduktionspotenziale durch private Aktivitäten bestehen und die Politik vielfach nur sehr<br />

eingeschränkt Einfluss ausüben kann. Der vom Umwelt- und Landwirtschaftsministerium<br />

NRW 2010 eingerichtete Runde Tisch zur Reduktion <strong>von</strong> Lebensmittelverlusten<br />

(Pressemitteilung der NRW-Landesregierung vom 17. Dezember 2010) ist hier als ein<br />

Beispiel zu nennen, nach dessen Vorbild ein solcher Runder Tisch auch auf Bundesebene<br />

eingerichtet werden könnte.<br />

Es gibt eine Reihe <strong>von</strong> Maßnahmen zur Verringerung <strong>von</strong> Lebensmittelverlusten, die der<br />

Politik nur auf indirektem Wege zugänglich sind. Hierzu zählen zum Beispiel freiwillige<br />

Informationsangebote durch den Handel. Da Appelle an Verbraucher am effektivsten sind,<br />

wenn sie die Kunden am Verkaufsort erreichen, könnten sie mehr Wirkung zeigen, als<br />

Informationsangebote seitens der Politik über Medien oder an öffentlichen Stellen (Tz. 225).<br />

Auch freiwillige Zusatzangaben seitens der Hersteller, die neben dem<br />

Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung Auskunft geben, bis wann Produkte<br />

unbedenklich gegessen werden können, auch wenn dann nicht mehr die volle<br />

Produktqualität gewährleistet ist („Essbar bis…“, Tz. 218), könnten im Rahmen eines solchen<br />

Runden Tisches vereinbart werden.<br />

Um Lebensmittelverluste zu reduzieren, könnten Händler sich selbst verpflichten, immer<br />

einen bestimmten Anteil an Produkten, die bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

überschritten haben, vergünstigt anzubieten oder über die genaue Bedeutung <strong>von</strong><br />

Mindesthaltbarkeitsdaten am Verkaufsort aufzuklären.<br />

Eine Reduktion des Lebensmittelverlustes auf der ersten Stufe der Wertschöpfungskette<br />

könnte erreicht werden, indem sich der Handel zum Beispiel darauf verständigt, einen<br />

bestimmten Prozentsatz an Obst und Gemüse der Handelsklasse II zu listen oder eigene<br />

Qualitätsstandards herunterzusetzen. Eine sinnvolle Maßnahme seitens der<br />

Lebensmitteldienstleister wie Restaurants und Kantinen könnte darin bestehen, dass sie ihre<br />

Gäste dazu anregen, übrig gebliebene Speisen mitzunehmen statt liegenzulassen. Wird dem<br />

Gast direkt angeboten, die Reste einzupacken, ist er unter Umständen eher geneigt, Reste

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