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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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widmet, dient ebenfalls der Umsetzung des BSAP und der MSRL. Ziel des Vorhabens ist die<br />

Bewertung des Zustands der küstennahen Fischlebensgemeinschaften anhand <strong>von</strong><br />

Indikatoren sowie die Erarbeitung <strong>von</strong> Zielen und Maßnahmenprogrammen zur Erreichung<br />

des guten Umweltzustands (HELCOM o. J. a).<br />

490. Insgesamt ist festzuhalten, dass eine regionale Abstimmung zur Umsetzung der<br />

MSRL zwischen den Mitgliedstaaten nicht einfach werden wird. Unter anderem auch deshalb<br />

sind die Arbeiten und Strukturen, die im Rahmen der regionalen Meeresschutzkonventionen<br />

erfolgten bzw. geschaffen wurden, eine wichtige und sehr hilfreiche Grundlage. Zukünftig<br />

sollte deshalb auf bestehende Strukturen zugegriffen und die bereits <strong>von</strong> OSPAR-<br />

Kommission und HELCOM verabschiedeten Ziele und Maßnahmen in der Umsetzung der<br />

MSRL soweit wie möglich aufgegriffen werden. Insbesondere da sich die<br />

Unterzeichnerstaaten der regionalen Konventionen bereits auf diese Ziele geeinigt haben,<br />

spricht alles dafür, diese in die Ausgestaltung der MSRL einfließen zu lassen. Dies erleichtert<br />

zum einen die Umsetzung der MSRL, zum anderen können die im Rahmen der regionalen<br />

Konventionen getroffenen Vereinbarungen dadurch eine größere Verbindlichkeit erlangen.<br />

491. Bisher macht die Europäische Kommission keinen intensiven Gebrauch <strong>von</strong> der<br />

Möglichkeit, die Umsetzungsprozesse zu begleiten, zu steuern und zu harmonisieren,<br />

sondern belässt es bei einer eher weichen Koordinierung der Prozesse. Spätestens wenn es<br />

sich abzeichnen sollte, dass eine eigenverantwortliche Zusammenarbeit und die Umsetzung<br />

eines regionalen Ansatzes nicht gelingen, sollte die Kommission aber entsprechende<br />

Vorgaben erarbeiten.<br />

8.3.4 Verankerung des Meeresschutzes in relevante<br />

Sektorpolitiken<br />

492. Bei der Umsetzung der MSRL ist die Frage nach den Maßnahmen zentral, die in<br />

Zukunft im Rahmen dieser Richtlinie getroffen werden können, um das Ziel eines guten<br />

Umweltzustands in den Meeren zu erreichen. Dabei fällt der Blick zwangsläufig auf die<br />

bereits genannten Hauptbelastungen und die Hauptverursacher, das heißt die Fischerei, die<br />

Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und die Belastungen durch die Seeschifffahrt. In<br />

den genannten Bereichen bzw. Sektoren bestehen, wie bereits dargestellt, für die nationale<br />

Ebene nur begrenzte Handlungsspielräume (s. Tz. 473). Die Fischerei betreffenden<br />

Instrumente sind in der GFP geregelt. Hinsichtlich des Eintrags <strong>von</strong> Nährstoffen ist<br />

insbesondere die GAP relevant, aber auch die Nitratrichtlinie 91/676/EWG bzw. deren<br />

nationale Umsetzung in der Düngeverordnung (DüV). Nach Einschätzung des SRU reichen<br />

die in den Sektorpolitiken getroffenen Regelungen aber in keiner Weise aus, um das Ziel der<br />

MSRL zu erreichen. Deshalb sind weitergehende Maßnahmen und eine stärkere Einbindung<br />

dieser Politiken in den Meeresschutz erforderlich. Im Vordergrund stehen dabei die<br />

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