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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Umweltvorschriften derzeit vorgesehenen Informationspflichten weiter rationalisiert und<br />

priorisiert werden. Als Beispiele für die Notwendigkeit einer themenübergreifenden<br />

Koordinierung werden unter anderem die In-situ-Überwachung <strong>von</strong> Süßwasser, des Bodens,<br />

der Flächennutzung und der Biodiversität in einem Ökosystemkontext genannt.<br />

Um die Datenverfügbarkeit und -verknüpfung zu verbessern, wurden auf EU-Ebene folgende<br />

Dateninfrastruktur-Zentren für den Natur- und Umweltschutzbereich bereits eingerichtet:<br />

European Environment Information and Observation Network (EIONET; Umweltdaten),<br />

Infrastructure for Spatial Information in the European Community (INSPIRE), EU-wide<br />

monitoring methods and systems of surveillance for species and habitats of Community<br />

interest (EuMon; Arten und Lebensräume <strong>von</strong> gemeinschaftlichem Interesse).<br />

Themenspezifisch und länderübergreifend arbeitet das Projekt MONARPOP (Monitoring<br />

Network in the Alpine Region for Persistent Organic Pollutants), welches den Alpenraum auf<br />

persistente organische Schadstoffe hin untersucht (OFFENTHALER et al. 2009). Das Projekt<br />

MODELKEY erforscht übergreifend Schadstoffe in Süß- und Meerwasserökosystemen<br />

(BRACK 2011).<br />

Fazit<br />

586. Das überwiegend medial ausgerichtete Umweltrecht (Tz. 582, 602, 623) hat<br />

historisch zu sektoralen Erhebungen und Messnetzen geführt (Beobachtungen <strong>von</strong> Wasser,<br />

Luft, Boden, Erfassungen <strong>von</strong> Arten und Strukturen). Dies gilt sowohl für die nationalen als<br />

auch für die europäischen Umweltbeobachtungsprogramme.<br />

Die Umweltbeobachtung in Deutschland und Europa ist daher durch eine Vielzahl an<br />

Messnetzen gekennzeichnet, die nach Umweltmedien und administrativen Zuständigkeiten<br />

getrennt <strong>von</strong>einander betrieben werden. Daraus resultieren oft Abstimmungsschwierigkeiten<br />

über die Ressort-, aber auch Ländergrenzen hinweg. Insbesondere fehlen harmonisierte<br />

Mindestanforderungen für eine Erfolgskontrolle der stoffbezogenen Teilziele (DOYLE und<br />

HEIß 2009). Eine Verknüpfung zwischen Umwelt-, Human- und Produktdaten, beispielweise<br />

im Bereich der Pflanzenschutzmittel im Sinne einer wirkstoffbezogenen Zusammenführung,<br />

ist nicht möglich. Zudem sind übergeordnete kausale Auswertungen <strong>von</strong> Daten zum Zustand<br />

der Biodiversität mit Daten über stoffliche Einträge aus methodischen Gründen häufig nicht<br />

möglich. Aber auch die Datenverfügbarkeit bzw. die Zugriffsrechte auf die Daten sind oft<br />

ungeklärt.<br />

Ziel muss es also sein, diese Programme sowohl in Bezug auf den Inhalt (vgl. Tz. 642), als<br />

auch auf die Bewertungsmöglichkeiten und auch die öffentliche Zugänglichkeit sowohl für<br />

einzelne Behörden als auch für die Öffentlichkeit zu vernetzen und gegebenenfalls zu<br />

harmonisieren. Anzustreben ist ein umfassendes Beobachtungssystem, in dem alle Ebenen<br />

der Biodiversität beispielhaft erfasst werden und mit Zustandsdaten über Umweltmedien und<br />

Flächennutzung verknüpft werden können (HEIß 2010).<br />

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