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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Wachstum im Kontext langfristiger Klimaschutzziele diskutiert, und es werden Optionen<br />

erörtert, um die Kluft zwischen Trend und Klimaschutzziel zu schließen. Dabei handelt es<br />

sich nicht um eine integrierte Gesamtlösung, sondern um einzelne Optionen, die jeweils<br />

einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen des Ziels leisten können. Die Optionen lassen<br />

sich grundsätzlich in die Kategorien Vermeidung, Effizienzsteigerungen, Verlagerung und<br />

Energieträgersubstitution einteilen.<br />

4.3.1 Anforderungen an einen nachhaltigen Güterverkehr<br />

bis 2050<br />

247. Die zunehmende Arbeitsteilung im europäischen Binnenmarkt und dessen stetige<br />

Erweiterung Richtung Osten haben zu einem starken Zuwachs des Güterverkehrs in der EU<br />

und vor allem auch in der Bundesrepublik als Transitland geführt. Grenzüberschreitender<br />

Güterverkehr ist Voraussetzung für die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes und<br />

hat daher eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess (EPINEY 2011, Rn. 6).<br />

Entsprechend war er schon früh Gegenstand <strong>von</strong> Liberalisierungsbemühungen der EU<br />

(UERPMANN-WITTZACK 2006, Rn. 22; SENDMEYER 2010, Rn. 1), die sich, dem Vertrag<br />

über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entsprechend, die Zuständigkeit<br />

sowohl für den Verkehr (Artikel 90 ff. AEUV) als auch für die transeuropäischen Netze<br />

(Artikel 170 ff. AEUV) mit den Mitgliedstaaten teilt.<br />

Sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene steht die Politik vor der<br />

Herausforderung, dass die Zunahme des Güterverkehrs nicht nur wegen der örtlichen<br />

Umweltbelastungen, sondern auch im Hinblick auf die steigenden CO2-Emissionen zu<br />

Konflikten mit dem Umwelt- bzw. Klimaschutz führt (EPINEY 2011, Rn. 25). Rechtlich wird<br />

dieser Konflikt durch die Querschnittsklausel des Artikels 11 AEUV gelöst, die einen<br />

Gestaltungsauftrag an den europäischen Gesetzgeber heranträgt. Dieser muss<br />

verkehrspolitische Maßnahmen zur <strong>Förderung</strong> einer nachhaltigen Entwicklung den<br />

Erfordernissen des Umwelt- und damit auch Klimaschutzes entsprechend ausgestalten und<br />

hat dem Vorsorge- und Verursacherprinzip Rechnung zu tragen (CALLIESS in:<br />

CALLIESS/RUFFERT 2011, Artikel 11 AEUV Rn. 5 ff.). Daneben ist ökonomischen und<br />

sozialen Belangen Rechnung zu tragen. Ähnliche Anforderungen ergeben sich für den<br />

nationalen Gesetzgeber aus der Staatszielbestimmung des Artikels 20a GG (vgl. auch<br />

Tz. 668). Er hat zusätzlich darauf zu achten, dass seine Maßnahmen nicht den Zielen des<br />

europäischen Binnenmarktes entgegenstehen.<br />

In diesem Sinne muss sich Güterverkehrspolitik sowohl auf europäischer als auch auf<br />

nationaler Ebene an den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung und konkret an der<br />

Klimaverträglichkeit als einer Komponente nachhaltiger Entwicklung messen lassen (SRU<br />

2011). Diese soll, wie bereits einleitend erläutert, im Fokus der folgenden Überlegungen<br />

stehen, während andere Aspekte der Nachhaltigkeit (z. B. Erhaltung der biologischen

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