09.12.2012 Aufrufe

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

574<br />

Öffentlichkeit freier Zugang zu Daten ermöglicht werden. Werden Grenzen gezogen, die sich<br />

etwa durch das Gebot der klaren Zuständigkeitsordnung oder Geheimhaltungsinteressen<br />

ergeben, so sollte hierbei die Bedeutung <strong>von</strong> Informationen für staatliche und<br />

gesellschaftliche Entscheidungsprozesse berücksichtigt werden (RICHTER 2003, S. 199 ff.).<br />

645. Einen zielführenden Ansatz bietet die INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG, mit deren Hilfe<br />

eine Geodateninfrastruktur innerhalb der EU geschaffen werden soll. Danach sollen<br />

verfügbare Daten entsprechend aufbereitet und über Portale bereitgestellt werden, sodass<br />

die Richtlinie auch für die Umweltbeobachtung große Bedeutung erlangen wird.<br />

Überschneidungen gibt es mit der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG, wonach<br />

Behörden verpflichtet sind, Umweltinformationen der Öffentlichkeit verfügbar zu machen.<br />

Dabei müssen die Antragsteller – sofern es sich nicht ohnehin um öffentliche Verzeichnisse<br />

oder Listen handelt – eine Gebühr entrichten; ein Interesse müssen sie allerdings nicht<br />

geltend machen. In diese Richtung gilt es weiterzudenken und nach technischen und<br />

rechtlichen Möglichkeiten für den Informationsaustausch zwischen Behörden und auch mit<br />

der Öffentlichkeit zu suchen.<br />

646. Im Hinblick auf Daten und Informationen zu Stoffen gilt es zunächst die<br />

stoffbezogenen Daten, wie durch die REACH-Verordnung vorgesehen, zusammenzuführen<br />

und für das Chemikalienmanagement nutzbar zu machen. Dabei sollte nicht nur den Zugang<br />

geregelt, sondern auch die Voraussetzungen für die Verwendung der Daten festgelegt<br />

werden. Denn während die Behörden, die innerhalb der REACH-Verordnung die Aufgabe<br />

der Stoffbewertung übernehmen, weitgehende Zugangsrechte zu dieser Datenbank haben,<br />

haben Überwachungsbehörden und sektorale Vollzugsbehörden (etwa<br />

Genehmigungsbehörden für Industrieanlagen) nur Zugriff auf das REACH-Informationsportal<br />

(RIPE (Réseaux IP Européens): www.ripe.net) oder sind auf Amtshilfe angewiesen (HEIß<br />

2011, S. 343; FÜHR 2011, S. 246). Hierdurch werden der schnelle Zugriff und die effektive<br />

Nutzung der Datenbank für das Chemikalienmanagement erschwert. Sämtliche vorhandene<br />

Stoffdaten sollten in eine europäische Datenbank eingestellt werden und den beteiligten<br />

Behörden der erforderliche Zugang verschafft werden (SCHMOLKE 2011, S. 548). Dazu gibt<br />

es bereits Vorarbeiten wie die Zusammenführung <strong>von</strong> Datenbanken mit Informationen zu<br />

Chemikalien im frei zugänglichen Portal „Stoffdatenbanken der Bundesrepublik Deutschland“<br />

(www.stoffdaten-deutschland.de). Diese Anwendung erlaubt einen Zugriff auf nationale<br />

Stoffdatenbanken.<br />

10.4.3.4 Erste organisatorische Umsetzungsschritte<br />

647. Organisatorisch sollte eine Umweltbeobachtung als ein wachsendes Netzwerk,<br />

transparent und verfügbar für die Öffentlichkeit aufgebaut werden (Internetverfügbarkeit).<br />

Bislang besteht keine dauerhafte technische, dokumentarische und operative<br />

Organisationsform für die integrative Zusammenschau <strong>von</strong> vorhandenen und im Aufbau

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!