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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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auch vor dem Hintergrund der zukünftig im <strong>von</strong> der Europäischen Kommission geplanten<br />

Regelungsrahmen für die umweltökonomische Gesamtrechnung zu erfassenden<br />

Ökosystemleistungen sinnvoll (vgl. Tz. 549). Das Statistische Bundesamt mit seiner<br />

ausgewiesenen Erfahrung im Bereich der Datenaufbereitung eignet sich also als neutraler<br />

„Makler“ <strong>von</strong> Informationen. Gleichzeitig sichert es durch seinen langjährigen<br />

Publikationsservice eine qualitativ hochwertige Information der Öffentlichkeit.<br />

639. Diese Schritte werden nicht ohne eine Institutionalisierung <strong>von</strong>stattengehen können.<br />

Bereits 1991 hat der SRU (1991, Tz. 109) eine Institutionalisierung der Umweltbeobachtung<br />

vorgeschlagen „wie es im Bereich der Volkswirtschaft längst üblich ist.“ Es wurde damals<br />

vorgeschlagen, zusätzliches Personal <strong>von</strong> Bund und Ländern bereitzustellen. Schließlich<br />

können durch eine organisatorische Neuregelung der Umweltbeobachtung wahrscheinlich<br />

auch Kosten eingespart werden.<br />

10.4.3.1 Kooperationen verbessern<br />

640. Dringend geboten ist eine bessere Koordinierung der vorhandenen Ansätze und<br />

Instrumente. Umweltverwaltungen auf Bundes- und Landesebene sowie in den sektoral<br />

aufgebauten Verwaltungen haben komplexe planerische, bewertende und abwägende<br />

Aufgaben zu erfüllen. Um einen integrierten Umweltschutz sicherzustellen, sollte jeder<br />

Bereich der Umweltverwaltung über medienübergreifende Beurteilungskompetenzen<br />

verfügen und eine über das eigene Ressort hinausreichende Koordinierung der<br />

Arbeitsabläufe organisieren können. Insbesondere mit dem umweltqualitätszielorientierten<br />

Schutzansatz gehen notwendige Verpflichtungen zu Umweltmonitoring, Evaluation und<br />

Berichterstattung einher (SRU 2007, Kap. 1.2). Außerdem verlangen das nationale<br />

Verfassungsrecht, das europäische sowie das internationale Recht <strong>von</strong> der<br />

Umweltverwaltung eine zunehmende Öffnung hin zu einer verstärkten Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit an umweltrelevanten Verwaltungsverfahren.<br />

641. Die Operationalisierung der Integrationsziele einer medienübergreifenden<br />

Umweltbeobachtung in bestehende Routinen ist schwierig, denn das Umweltrecht ist<br />

zersplittert, Zielkonflikte sind intransparent und viele stoffbezogene Vorgaben gelten parallel<br />

(Tab. 10-1). Dieses Problem ist seit Mitte der 1990er-Jahre politisch erkannt (Enquete-<br />

Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt – Ziele und Rahmenbedingungen einer<br />

nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung 1998) und behindert nach wie vor einen<br />

effizienten Vollzug und eine effektive Stoffpolitik. Regulative Bewertungsmethoden,<br />

Instrumente und Kriterien der Erfolgskontrolle wurden problembezogen entwickelt<br />

(Risikokommission 2003).<br />

Sowohl im Umweltrecht als auch in den Bewertungsmethoden herrschen daher immer ein<br />

additiver Ansatz und Abwägungsgebote. Ein Schutzziel oder ein Rechtsakt überzuordnen ist<br />

politisch und rechtlich kaum durchsetzbar. Auch kann auf Einzelabwägungen nicht verzichtet<br />

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