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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Ein weiterer Bewertungsschritt umfasst die wirtschaftliche und gesellschaftliche Analyse der<br />

aktuellen Nutzungen der Meeresgewässer sowie die Abschätzung der Folgekosten für eine<br />

weitere Verschlechterung der Meeresumwelt (KRAUSE et al. 2011a).<br />

480. Die Beschreibung des guten Umweltzustands ist ein weiterer Schritt in der ersten<br />

Phase der Umsetzung der MSRL. Sie baut auf die Anfangsbewertung der Meeresgewässer<br />

auf und ist an den in der Richtlinie genannten Deskriptoren und den dazugehörigen Kriterien<br />

und Indikatoren zu orientieren (s. Tz. 467).<br />

Die <strong>von</strong> der Europäischen Kommission aufgeführten Indikatoren sind zum Teil recht vage<br />

formuliert. Die Mitgliedstaaten stehen vor der Herausforderung, dass sie die Indikatoren<br />

innerhalb <strong>von</strong> zwei Jahren operationalisieren, das heißt Grenzwerte oder Trends festlegen<br />

müssen, ab denen <strong>von</strong> einem guten Umweltzustand gesprochen werden kann. Aufgrund der<br />

unzureichenden Datenlage und fehlender Bewertungsverfahren wird es den Mitgliedstaaten<br />

im vorgesehenen Zeitraum wahrscheinlich nicht gelingen, für alle Kriterien und Indikatoren<br />

den guten Umweltzustand zu beschreiben. Beispielsweise ist in der MSRL der Lärm als eine<br />

„neue“ Belastung aufgenommen worden, über die bisher nur sehr wenige Erkenntnisse<br />

geschweige denn ausreichend Daten für eine Bewertung vorliegen. In solchen Fällen<br />

ermöglicht es die Richtlinie den Mitgliedstaaten auf bereits bestehende Zustandsziele, soweit<br />

vorhanden, Bezug zu nehmen (KRAUSE et al. 2011a).<br />

481. So wurde auch für die Erstellung der Berichtsentwürfe für die Beschreibungen des<br />

guten Umweltzustands der deutschen Nord- und Ostsee auf bereits vorliegende<br />

Zustandsbeschreibungen zurückgegriffen. Diese stammen unter anderem aus dem<br />

Seerechtsübereinkommen, der CBD, dem OSPAR-Übereinkommen, der<br />

Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG, der FFH-Richtlinie sowie der WRRL und ihrer<br />

Tochterrichtlinie. Erwartungsgemäß war es aufgrund einer eingeschränkten Datenlage und<br />

fehlender Bewertungsverfahren bzw. operationalisierter Kriterien und Indikatoren in den<br />

beiden Berichten noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der elf Deskriptoren<br />

spezifische Grenz- oder Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen zur Beschreibung<br />

des guten Umweltzustands zu nennen. Dies betrifft zum Bespiel den Eintrag <strong>von</strong> Müll und<br />

Lärm. Auch konnte noch keine integrierte Bewertung bzw. Festlegung des guten<br />

Umweltzustands vorgenommen werden (Bund-Länder Messprogramm 2011d; 2011c). Die<br />

Festlegung des guten Umweltzustands gestaltet sich als sehr anspruchsvoll. Folglich ist eine<br />

europaweite Harmonisierung der Definitionen des guten Umweltzustands wahrscheinlich erst<br />

in Zukunft realisierbar. Dieses Problem hätte durch konkretere Mindeststandards auf<br />

europäischer Ebene verhindert werden können.<br />

482. Der dritte, Mitte <strong>2012</strong> vorzulegende Bericht betrifft die Festlegung <strong>von</strong> Umweltzielen.<br />

Diese dienen laut MSRL dazu, menschliches Handeln unter der Vorgabe des<br />

Ökosystemansatzes und der Vorsorge zu steuern und eine Verschlechterung des Zustands<br />

der Meeresumwelt zu verhindern. Damit überprüft werden kann, ob die Ziele erreicht werden,

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