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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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538<br />

Umweltqualitäts- und Handlungsziele wurden zum Beispiel in der nationalen Strategie zur<br />

biologischen Vielfalt formuliert.<br />

Als Grundlage für die Festlegung <strong>von</strong> Umweltqualitäts- und Umwelthandlungszielen dienen<br />

Umweltqualitätskriterien (wissenschaftlich abgeleitete Wirkungsschwellen, kritische<br />

Eintragsraten <strong>von</strong> Stoffen in Umweltmedien, Organismen, Biozönosen etc.) (UBA 2000,<br />

S. 12). Sowohl die ökotoxische als auch die humantoxische Risikobewertung gründen auf<br />

der Annahme <strong>von</strong> Wirkungsschwellen. Zum Schutz der Biodiversität müssen entsprechende<br />

Schwellenwerte ökosystembezogen überwacht werden, zum Beispiel die Einhaltung der<br />

Critical Loads für Stickstoffbelastungen in Ökosystemen.<br />

In einem politischen Abwägungsprozess werden anhand <strong>von</strong> wissenschaftlichen<br />

Umweltqualitätskriterien und Indikatoren schutzgutbezogene Umweltstandards (z. B.<br />

Immissionsgrenzwerte) und quellenbezogene Umweltstandards (z. B.<br />

Produktanforderungen, Emissionsgrenzwerte) gesellschaftlich gesetzt. Zur Einhaltung der<br />

Umweltstandards und zur Erreichung der Umweltqualitäts- und Handlungsziele werden<br />

umweltpolitische Maßnahmen festgelegt und vollzogen (UBA 2000, S. 12 f.). Indikatoren<br />

aggregieren Informationen aus mehreren Zustandsgrößen, etwa aus Monitoringprogrammen.<br />

Zum Operationalisieren <strong>von</strong> Umweltqualitätszielen und Umweltstandards bedarf es<br />

insbesondere der Erfassung des Qualitätszustandes der verschiedenen Umweltsysteme<br />

durch eine umfassende Umweltbeobachtung (SRU 1994, Tz. 137).<br />

10.2.3 Fragmentiertes Monitoring als Problem<br />

582. Problematisch ist, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zum Monitoring stark<br />

fragmentiert sind. Umweltbeobachtungsprogramme erfüllen überwiegend durch Gesetze und<br />

internationale Abkommen begründete Prüf- und Berichtspflichten. Aufgrund der traditionell<br />

medial angelegten Umweltgesetzgebung verfügt diese aber über kein gemeinsames<br />

Zielsystem und gibt daher eine Vielzahl <strong>von</strong> Verfahren vor (UBA 2002). Zum Beispiel werden<br />

im Bereich der Regulierung <strong>von</strong> Stoffeinträgen in die Umwelt die jeweiligen Wirkungen der<br />

einzelnen Rechtsvorschriften zur Begrenzung spezifischer Stoffeinträge getrennt<br />

<strong>von</strong>einander überprüft (DIEHL 2010) und auch das Biodiversitätsmonitoring ist bundesweit<br />

nicht nach einem Gesamtkonzept aufgebaut (DRÖSCHMEISTER et al. 2006;<br />

DOERPINGHAUS und DRÖSCHMEISTER 2010).<br />

Status quo des Monitorings in Deutschland<br />

583. Im Folgenden soll ein Überblick über die bestehenden Monitoringprogramme<br />

gegeben werden, um die Fragmentierung des Monitorings zu belegen. Dazu werden<br />

exemplarisch Programme aus den Bereichen des Natur-, Umwelt und Gesundheitsschutzes<br />

genannt.

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