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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Abbildung 9-1<br />

Elemente des integrierten Umweltschutzes<br />

Elemente des integrierten Umweltschutzes<br />

Externe Integration:<br />

Einbeziehung des Umweltschutzes in sektorale<br />

Politiken (auch als Umweltpolitikintegration<br />

bezeichnet)<br />

Interne Integration als<br />

regulatorisches Konzept:<br />

Medienübergreifende Betrachtung <strong>von</strong><br />

Umweltauswirkungen in einem oder mehreren<br />

Sektoren<br />

Formelle Integration:<br />

Einheitliche Prüfung <strong>von</strong><br />

Umweltauswirkungen in<br />

einem gemeinsamen<br />

Verfahren<br />

Materielle Integration:<br />

Einheitliches Prüf- und<br />

Entscheidungsprogramm<br />

der umweltrechtlichen<br />

Zulassungstatbestände<br />

495<br />

SRU/UG <strong>2012</strong>/Abb. 9-1<br />

9.3 Konkretisierung des integrierten Umweltschutzes<br />

im europäischen Recht<br />

528. Die detaillierte Ausgestaltung im europäischen Umweltrecht deutet auf die hohe<br />

Bedeutung des Konzepts der internen Integration im Umweltschutz hin. Zur Verdeutlichung<br />

werden im Folgenden die europäischen Rechtsakte dargestellt, in denen die interne<br />

Integration konkretisiert wird. Im Hinblick auf das Anlagenzulassungsrecht besitzen hierbei<br />

besonders die UVP-Richtlinie und die IED eine entscheidende Bedeutung.<br />

9.3.1 Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

529. Die UVP-Richtlinie <strong>von</strong> 1985 stellt den frühesten Ansatz im Gemeinschaftsrecht zur<br />

praktischen Umsetzung einer integrierten Betrachtungsweise im Genehmigungsverfahren<br />

dar. Die UVP will sicherstellen, dass bei bestimmten, im Einzelnen aufgelisteten<br />

umweltrelevanten Vorhaben die Umweltauswirkungen beurteilt werden. Ziel dieser Prüfung<br />

ist es, „die menschliche Gesundheit zu schützen, durch eine Verbesserung der<br />

Umweltbedingungen zur Lebensqualität beizutragen, für die Erhaltung der Artenvielfalt zu<br />

sorgen und die Reproduktionsfähigkeit des Ökosystems als Grundlage allen Lebens zu<br />

erhalten“ (Erwägungsgrund der UVP-Richtlinie). Für Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Umwelt haben können, muss eine Gesamtbewertung der ermittelten<br />

Umweltauswirkungen erfolgen. Nach Artikel 3 der UVP-Richtlinie sollen alle Auswirkungen

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