09.12.2012 Aufrufe

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

372<br />

10 km 2 aufweisen (BfN 2010b). Zum dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt und zur<br />

Sicherung bzw. Verbesserung des Erhaltungszustandes <strong>von</strong> Arten und Lebensraumtypen ist<br />

ein adäquates und effektives Management nötig. Dazu sollten Managementpläne für die<br />

Natura 2000-Gebiete erstellt, umgesetzt und überwacht werden. Nach Artikel 17 FFH-<br />

Richtlinie bestehen Berichtspflichten mit nationalen und gemeinschaftlichen Berichten alle<br />

sechs Jahre zum Beispiel auch über Erhaltungsmaßnahmen und die Effizienz des Netzes<br />

Natura 2000.<br />

Eine Überwachung des Erhaltungszustands der Arten und Lebensraumtypen <strong>von</strong><br />

gemeinschaftlichem Interesse ist nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtend. Dies sollte<br />

durch ein länderübergreifendes Monitoring-System für Natura 2000-Schutzgüter geschehen<br />

(SRU 2008, Tz. 421). In der laufenden Berichtsperiode wird erprobt, die Daten aus der<br />

dritten Bundeswaldinventur für die Bewertung des Erhaltungszustandes häufiger Wald-<br />

Lebensraumtypen heranzuziehen – bei der atlantischen Region betrifft das zwei<br />

Lebensraumtypen und bei der kontinentalen Region fünf Lebensraumtypen. Hierfür wurde<br />

die Bundeswaldinventur in Abstimmung mit den Naturschutz- und Forstverwaltungen um<br />

eine Methode zur Erfassung der Wald-Lebensraumtypen und ihrer Erhaltungszustände<br />

erweitert (ALDINGER und MÜLLER-KROEHLING <strong>2012</strong>). Grundlage zur Erfüllung der<br />

Berichtspflichten, aber auch allgemein um zu überprüfen, ob die Ziele der<br />

Biodiversitätsstrategie im Wald erreicht werden, sollte der bundesweite Ausbau der<br />

ökologischen Flächenstichprobe sein (vgl. Abschn. 10.3.1, 10.4.2, Tz. 539).<br />

Fraglich ist allerdings grundsätzlich, ob eine vergemeinschaftete Waldpolitik überhaupt<br />

ökologisch vorteilhaft wäre, weil sie die sehr unterschiedlichen Bedingungen in den<br />

Mitgliedstaaten einbeziehen müsste und keinen Kompromiss auf dem kleinsten<br />

gemeinsamen Nenner darstellen dürfte. Angesichts der naturräumlichen Unterschiede<br />

zwischen den Mitgliedstaaten sollte eine EU-Waldpolitik jedenfalls genug Spielräume für<br />

angepasste Regelungen enthalten.<br />

Illegaler Holzeinschlag<br />

395. Die FLEGT-Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 hat das sogenannte FLEGT-<br />

Genehmigungssystem (FLEGT – Forest Law Enforcement, Governance and Trade) für<br />

Holzimporte in die EU eingerichtet, das verhindern soll, dass illegal eingeschlagenes Holz<br />

importiert wird. Sie wurde in Deutschland mit dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz<br />

(HolzSiG) umgesetzt. Die Einfuhr <strong>von</strong> Holz und bestimmten Holzprodukten ist nach der EU-<br />

Verordnung nur erlaubt, wenn für diese eine FLEGT-Genehmigung vorliegt. Durch das<br />

Gesetz wird geregelt, wie auf nationaler Ebene Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU<br />

Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben,<br />

kontrolliert werden. Es stattet auch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung<br />

(BLE) als zuständige Behörde mit den erforderlichen Eingriffsbefugnissen aus. FLEGT

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!