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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Straßenverkehr und – sofern der benötigte Strom aus regenerativen Quellen kommt – zum<br />

Klimaschutz leisten. Die Bundesregierung hat das Thema Elektromobilität 2009 mit der<br />

Verabschiedung des „Nationalen Entwicklungsplanes Elektromobilität“ aufgegriffen und im<br />

Mai 2011 das Regierungsprogramm Elektromobilität vorgelegt. Dabei verfolgt sie unter<br />

anderem das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu<br />

machen. So sollen bis zum Jahr 2020 eine Million – dies entspricht etwa 2 % des derzeitigen<br />

Fahrzeugbestandes – und bis 2030 sechs Millionen Elektroautos auf die Straße gebracht<br />

werden. Für den Zeitraum bis 2013 stellt die Bundesregierung 1 Mrd. Euro an zusätzlichen<br />

Fördermitteln zur Verfügung (Regierungsprogramm Elektromobilität). Diese Initiative ist<br />

grundsätzlich zu begrüßen, wenn es auch in erster Linie nur um die Einführung <strong>von</strong><br />

Elektroautos geht. Die Probleme der Unfallrisiken oder des Flächenverbrauchs durch den<br />

Verkehr werden aber mit der Einführung <strong>von</strong> Elektroautos nicht gelöst. Hierfür ist eine weiter<br />

gehende Strategie, die zusätzlich auf Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung<br />

(s. Tz. 314) setzt, unabdingbar. Dazu ist auch eine Änderung des Mobilitätsverhaltens<br />

erforderlich. Der nach der Einführung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen noch<br />

verbleibende motorisierte Verkehr sollte langfristig elektrifiziert werden.<br />

Die Tatsache, dass sich für einen umweltfreundlichen Verkehr das Mobilitätsverhalten<br />

ändern muss, wird aber in der Diskussion über Elektromobilität weitgehend ausgeblendet<br />

(s. hierzu die Veröffentlichungen der Nationalen Plattform Elektromobilität). Stattdessen wird<br />

oftmals der Eindruck erweckt, dass der motorisierte Individualverkehr mit kleineren<br />

Einschränkungen fast unverändert bestehen bleiben kann, auch wenn vereinzelt selbst die<br />

Automobilhersteller feststellen, dass Mobilität neu gedacht werden muss.<br />

Erforderlich wäre daher eine Einbettung der Elektromobilität in ein verkehrspolitisches<br />

Gesamtkonzept für nachhaltigen Verkehr. Idealerweise kann die Elektromobilität die<br />

Integration der Verkehrsmittel in den Umweltverbund fördern und somit zur Änderung des<br />

Modal Split im Sinne einer nachhaltigen Mobilität beitragen (s. Tz. 326). Dazu sollten<br />

Elektrofahrzeuge aufgrund sich ändernder, aber hoher Mobilitätsansprüche als kleine, leichte<br />

Stadtfahrzeuge (z. B. Microcars) gebaut werden und in nennenswerter Zahl zur Verfügung<br />

stehen (nach der Studie „Mobilität in Deutschland 2008“ <strong>von</strong> infas und DLR beträgt der Pkw-<br />

Besetzungsgrad aller Fahrten insgesamt 1,5 – knapp 75 % aller Fahrten werden dabei <strong>von</strong><br />

nur einem Fahrer absolviert). Positive Impulse können auch durch die Verbreitung <strong>von</strong><br />

Pedelecs, E-Bikes und speziellen Citylogistikmobilen gesetzt werden. Darüber hinaus<br />

kommen Maßnahmen, wie die Einführung einer „blauen“ Plakette infrage. Diese räumt<br />

Elektrofahrzeugen mit gesteuerter Ladung, das heißt mit flexibler Anpassung des<br />

Ladeverhaltens an die Netzbelastung, bestimmte Privilegien ein.<br />

Der SRU empfiehlt, die staatliche <strong>Förderung</strong> im Rahmen des Nationalen Entwicklungsplanes<br />

Elektromobilität so zu gestalten, dass Elektrofahrzeuge wegen der hohen lokalen<br />

Emissionsbelastung zunächst vor allem im Wirtschaftsverkehr gefördert werden.<br />

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