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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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(„Pendlerpauschale“, BVerfGE Bd. 122, S. 210) – neu gefasst werden (SRU 2005,<br />

Tz. 624 ff.). Negativ wirkt auch das gegenwärtige System der Steuereinnahmen der<br />

Kommunen. Um langfristig Verkehr zu vermeiden, muss sich die Raumstruktur anpassen,<br />

die durch die anhaltende Suburbanisierung autoaffin ist. Diese lässt sich langfristig nur<br />

verändern, wenn die fiskalischen Fehlanreize wegfallen, die die Kommunen weiterhin dazu<br />

veranlassen, Flächen für Wohnen und Gewerbe „auf der grünen Wiese“ auszuweisen und<br />

damit zu neuem Verkehr beizutragen. Ursächlich für diese Entwicklung ist die Konkurrenz<br />

<strong>von</strong> Kommunen um die Ansiedlung <strong>von</strong> Einwohnern und Gewerbe, die höhere<br />

Gewerbesteuer- und Einkommensteuereinnahmen verspricht. Zudem werden bei<br />

Flächenausweisungen die langfristigen Folgekosten oftmals ausgeblendet. Von Bedeutung<br />

sind hier zum Beispiel die Kosten im Bereich der technischen Infrastruktur der Erschließung,<br />

der sozialen Infrastruktur, der Grünflächen und übergeordneter Verkehrsverbindungen,<br />

wobei vor allem der Unterhalt der Infrastrukturen über mindestens zwanzig Jahre relevant ist.<br />

Der SRU befürwortet deshalb unverändert eine ökologische Erweiterung des kommunalen<br />

Finanzausgleichs, um diese Fehlanreize zu korrigieren (SRU 2000, Tz. 540; 1998, Tz. 241;<br />

2002a, Tz. 183; 2008, Tz. 352).<br />

Kfz-bezogene Steuern<br />

318. Unverzichtbar zur Korrektur verkehrserzeugender Anreize ist es, die Steuern auf<br />

Fahrzeuge und Kraftstoffe anzupassen. Dies würde dazu beitragen, die<br />

Umweltauswirkungen des Verkehrs zu mindern und die Verkehrsverlagerung auf den<br />

Umweltverbund zu fördern (SRU 2005, Tz. 551 ff.). Seit dem 1. Juli 2009 gilt die CO2bezogene<br />

Kfz-Steuer. Neben der Größe des Hubraums ist für Neuzulassungen für die Höhe<br />

der Kfz-Steuer nur noch der CO2-Ausstoß ausschlaggebend. Bis 2011 mussten für Autos mit<br />

Emissionswerten oberhalb <strong>von</strong> 120 g/km zusätzlich zur Hubraumbesteuerung für jedes<br />

weitere Gramm CO2 zwei Euro veranschlagt werden. Der Schwellenwert liegt <strong>2012</strong> und 2013<br />

bei 110 g/km und ab 2014 bei 95 g/km. Autos, die vor Juli 2009 zugelassen wurden, werden<br />

zunächst wie bisher nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert und erst ab 2013 in die<br />

neue Steuersystematik überführt.<br />

Durch die Kombination <strong>von</strong> Hubraum und CO2-Ausstoß differenziert die Reform nicht<br />

ausreichend zwischen Kfz mit hohem und mit niedrigem CO2-Ausstoß. Aus klimapolitischer<br />

Perspektive wäre es zielführender, die Steuersätze noch stärker (oder ausschließlich) am<br />

spezifischen CO2-Ausstoß der Kfz auszurichten, da das Hubraumvolumen lediglich einen<br />

groben und unzuverlässigen Indikator für die Umweltschädlichkeit eines Fahrzeugs darstellt.<br />

Nach Auffassung des SRU kann eine CO2-bezogene Kfz-Steuer nur Lenkungswirkung<br />

entfalten, wenn sie ausreichend deutlich gespreizt ist. Bisher stellen die höheren Kfz-Steuern<br />

für Dieselfahrzeuge einen Ausgleichsmechanismus für die steuerliche Begünstigung <strong>von</strong><br />

Diesel- gegenüber Ottokraftstoff dar. Eine ausschließlich am spezifischen CO2-Ausstoß

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