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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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eine Anbindung, dass das Statistische Bundesamt das Konzept der ÖFS mit entwickelt hat<br />

und dass es bereits mit dem Erstellen der umweltökonomischen Gesamtrechnung und der<br />

Herausgabe der Indikatorenberichte zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie betraut ist. Eine<br />

organisatorische Anbindung hier wäre auch vor dem Hintergrund der zukünftig zu<br />

erfassenden Ökosystemleistungen sinnvoll.<br />

Auf behördlicher Ebene haben die Umweltverwaltungen komplexe planerische, bewertende<br />

und abwägende Aufgaben zu erfüllen. Um einen integrierten Umweltschutz sicherzustellen,<br />

sollte jeder Bereich der Umweltverwaltung über medienübergreifende<br />

Beurteilungskompetenzen verfügen und eine über den eigenen Bereich hinausreichende<br />

Koordinierung der Arbeitsabläufe organisieren können.<br />

Festschreibung bundesweit einheitlicher Monitoringstandards<br />

662. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit erhobener Daten und der einfachen<br />

Anpassung an europäische Vorgaben ist die Festschreibung bundesweit gültiger<br />

Monitoringstandards notwendig. Dies sollte im Rahmen des geltenden Naturschutzrechts<br />

erfolgen, das nach § 1 Absatz 1 BNatSchG nicht nur auf die dauerhafte Sicherung der<br />

Biodiversität, sondern auch auf Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts als<br />

Ganzem abzielt und entsprechend einen umfassenden Ansatz verfolgt. Für den Bereich des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege hat der Bund nun – wie für andere Bereiche des<br />

Umweltrechts auch – eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Entsprechend ist die<br />

Festschreibung bundesweit gültiger Standards für ein Monitoring – auch <strong>von</strong> Chemikalien –<br />

auf Grundlage des Naturschutzrechts möglich.<br />

Finanzierung<br />

663. Grundsätzlich ermöglicht das umweltrechtliche Verursacherprinzip, die Kosten für<br />

Vermeidung, Beseitigung und Ausgleich bei Umweltbelastungen demjenigen anzulasten, der<br />

sie verursacht hat. Auch die Finanzierung des medienübergreifenden Umweltmonitorings<br />

sollte sich grundsätzlich am Verursacherprinzip orientieren. Bezüglich der Kosten sollte nach<br />

dem Verursacherprinzip insbesondere im Bereich des Monitorings <strong>von</strong> Chemikalien und der<br />

Gentechnik auch die Industrie herangezogen werden, die im Rahmen der neueren<br />

Umweltgesetze letztendlich auf diese Daten angewiesen ist. Sofern eine Anlastung der<br />

Kosten nach dem Verursacherprinzip nicht möglich ist, wären die Kosten über den<br />

Staatshaushalt zu finanzieren.<br />

Öffentliche Zugänglichkeit der Daten<br />

664. Organisatorisch sollte eine Umweltbeobachtung als ein wachsendes Netzwerk,<br />

transparent und verfügbar für die Öffentlichkeit, aufgebaut werden (Internetverfügbarkeit).<br />

Grundsätzlich sollte ein freier Zugang zu Daten ermöglicht werden, die Geheimhaltung<br />

hingegen nur ausnahmsweise zulässig sein. So können auch Wissenschaft und interessierte

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