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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Die Bundesregierung strebt außerdem an:<br />

– „Erarbeitung <strong>von</strong> Moorentwicklungskonzepten in allen Bundesländern bis 2010 und deren<br />

Umsetzung bis 2025<br />

– Schutz des Wasserhaushalts intakter<br />

regenerierbarer Moore bis 2020<br />

Moore und dauerhafte Wiederherstellung<br />

– Kontinuierliche Reduzierung der Stickstoffeinträge unter die Belastungsgrenze (critical<br />

load)<br />

– Natürliche Entwicklung in allen Hochmooren und Moorwäldern; signifikante Reduzierung<br />

des Torfabbaus ab 2015 bei gleichzeitiger Steigerung der Verwendung <strong>von</strong><br />

Torfersatzstoffen im Gartenbau<br />

– Schaffung <strong>von</strong> ökonomischen Anreizen zur Nutzungsextensivierung <strong>von</strong> Niedermooren;<br />

natürliche Entwicklung auf 10 % der heute extensiv genutzten Niedermoore bis 2010<br />

sowie <strong>von</strong> weiteren 10 % bis 2020<br />

– Einbindung der Moore in ein länderübergreifendes Biotopverbundsystem“ (BMU 2007).<br />

Diese ambitionierten und detaillierten Ziele und Maßnahmen können bei Realisierung einen<br />

erheblichen Beitrag für die Erhaltung kohlenstoffreicher Böden leisten. Um die Umsetzung<br />

der Strategie zu fördern, wurde Anfang 2011 das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“<br />

gestartet. Insbesondere unter dem Schwerpunkt „Sichern <strong>von</strong> Ökosystemdienstleistungen“<br />

können auch Maßnahmen zum Moorflächenschutz durch dieses Programm gefördert<br />

werden.<br />

Allerdings sind – Stand 2011 – die für 2010 gesetzten Ziele der Biodiversitätsstrategie in<br />

Teilen nicht erreicht worden oder die vorhandene Datengrundlage lässt keine Abschätzung<br />

zu (Deutscher Bundestag 2010; BUND 2010):<br />

– Natürliche Hochmoore geschützt und in natürlicher Entwicklung/Einleitung einer<br />

Regeneration gering geschädigter Hochmoore: Die nach FFH-Richtlinie erfassten<br />

Lebensraumtypen „lebende Hochmoore“ und „geschädigte, regenerierbare Hochmoore“<br />

unterliegen formal einem Schutzstatus. Inwieweit die vorhandenen Managementpläne<br />

nach Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie und die Moorschutzprogramme der Länder zu<br />

einer aktiven Regeneration gering geschädigter Hochmoore führen, kann derzeit nicht<br />

abgeschätzt werden.<br />

– Moorentwicklungskonzepte in allen Bundesländern: Nur 4 der 16 Bundesländer haben ein<br />

Konzept zu Schutz und Entwicklung ihrer Moore erlassen, ein weiteres soll Ende <strong>2012</strong><br />

veröffentlicht werden (vgl. Abschn. 7.6.2).<br />

– Natürliche Entwicklung auf 10 % der heute extensiv genutzten Niedermoore bis 2010:<br />

Belegt wurde die Erreichung dieses Ziels durch keines der Bundesländer. Weiterhin wird<br />

die natürliche Entwicklung extensiv genutzter Niedermoorböden ohne zusätzliche<br />

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