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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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304<br />

Aufgrund der Komplexität des Aspekts ÖPNV im Rahmen des kommunalen<br />

Verkehrsmanagements wäre es wünschenswert, das Know-how in den Kommunen zu<br />

verbessern. Analog des auf der Basis des Nationalen Radverkehrsplans 2002 bis <strong>2012</strong><br />

eingeführten Fortbildungsangebots „Fahrradakademie“ für Kommunen sollte eine<br />

„Nahverkehrsakademie“ mit kontinuierlichen Fortbildungsangeboten für kommunale<br />

Verwaltungen eingerichtet werden. Zudem müssen Maßnahmen grundsätzlich<br />

Wechselwirkungen im Blick haben, denn eine breitere Nutzung des ÖPNV muss nicht<br />

unbedingt zulasten des motorisierten Individualverkehrs erfolgen, sondern kann auch aus<br />

einer Verlagerung vom Fahrrad oder Zufußgehen resultieren (RODT et al. 2010, S. 31).<br />

Wichtig ist es deshalb auch, den Ausbau des ÖPNV mit Instrumenten zur Vermeidung des<br />

motorisierten Individualverkehrs zu verbinden.<br />

Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

327. Zentral für die Erhaltung, den Ausbau und eine gute Gestaltung des ÖPNV ist eine<br />

ausreichende Finanzierung. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die<br />

Anforderungen an die Finanzierung, die sich bislang vor allem durch Unübersichtlichkeit und<br />

Inkonsistenz auszeichneten (EICHMANN et al. 2005, S. 11), verändert haben. Zum einen<br />

steht zukünftig weniger der Neubau <strong>von</strong> ÖPNV-Infrastruktur, sondern die Erhaltung im<br />

Vordergrund (Intraplan Consult und VWI 2009, S. 67). Darauf war das bisherige<br />

Finanzierungsinstrumentarium <strong>von</strong> Bund und Ländern nicht eingerichtet, denn das bislang<br />

geltende Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) war ein reines<br />

Investitionsförderungsgesetz, das laufende Betriebskosten nicht bezuschusst hat. Zum<br />

anderen haben sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Finanzierung des öffentlichen<br />

Straßenpersonennahverkehrs (insbesondere Straßenbahnen, U-Bahnen, Busse) aufgrund<br />

der Föderalismusreform zur Vermeidung <strong>von</strong> Mischfinanzierungen verändert. Sowohl das<br />

GVFG-Bundesprogramm wie auch die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz, das das GVFG-<br />

Länderprogramm ersetzt, sind bis 2019 befristet. Einer Revision unterliegen zudem nach<br />

2014 die Mittel, die gegenwärtig durch das Regionalisierungsgesetz (RegG) für den<br />

Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung gestellt werden. Auch der Wegfall des 2019<br />

auslaufenden Solidarpakts II wird starke Auswirkungen auf die Finanzierung des ÖPNV<br />

haben. Darüber hinaus werden sinkende Schüler- und Auszubildendenzahlen die finanziellen<br />

Probleme des ÖPNV verschärfen (einen genaueren Überblick über die aktuelle Situation der<br />

ÖPNV-Finanzierung bieten BORMANN et al. 2010). Dies ist vor allem auch deshalb<br />

problematisch, weil alle Rahmenbedingungen des ÖPNV (Investitionen wie z. B. in den<br />

Schienenverkehr, Prozesse der Raum- und Siedlungsentwicklung, einschließlich der<br />

individuellen Entscheidungen der Nutzer) langfristige Auswirkungen haben (BORMANN et al.<br />

2010, S. 21).<br />

Im Ergebnis ist erkennbar, dass zahlreiche Quellen für die Finanzierung des ÖPNV nicht<br />

fortbestehen werden. Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung

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