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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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318<br />

(WOLFRAM et al. 2009; ALBRECHT 2010). Eigenart der britischen Pläne ist es, dass sie die<br />

Grundlage für die staatliche Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur (sowohl Investitionen als<br />

auch Unterhaltung) darstellen. Als zusätzlicher Anreiz für Innovationen können sich<br />

Kommunen mit innovativen Konzepten um Mittel aus einem „Transport Innovation Fund“<br />

bewerben (ALBRECHT 2010, S. 21). In Frankreich sind Kommunen mit mehr als 100.000<br />

Einwohnern seit 1996 gesetzlich verpflichtet einen „Plan de Déplacement Urbains“<br />

aufzustellen. Er stellt die Voraussetzung für die Erhebung einer Nahverkehrsabgabe dar<br />

(WOLFRAM et al. 2009; WULFHORST und WOLFRAM 2010). Die gesetzlichen Vorgaben<br />

für die französische Verkehrsentwicklungsplanung umfassen unter anderem Ziele zur<br />

Reduktion des Pkw-Verkehrs, der Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Entwicklung des<br />

öffentlichen Verkehrs und des übrigen Umweltverbunds, Vorgaben für den ruhenden Verkehr<br />

(verpflichtendes Parkraummanagement), den Güter- und Lieferverkehr, das<br />

Mobilitätsmanagement sowie die Einführung eines integrierten Tarif- und Ticketsystems für<br />

alle Verkehrsträger, das die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Familien und Gruppen<br />

attraktiv macht.<br />

341. Eine Normierung auf europäischer Ebene hätte den Vorteil, dass bestehende<br />

Planungen wie die Lärmminderungsplanung und die Luftreinhalteplanung mit der integrierten<br />

Verkehrsentwicklungsplanung zusammengeführt werden könnten. Die Mitgliedstaaten waren<br />

aber der Auffassung, dass die länderspezifische Ausgangssituation europäischer Städte mit<br />

über 100.000 Einwohnern zu unterschiedlich ist. Dieser Einwand ist nicht <strong>von</strong> der Hand zu<br />

weisen: Bereits die Verwaltungskapazitäten, aber auch die Verkehrsprobleme, weichen in<br />

den Mitgliedstaaten stark <strong>von</strong>einander ab. Zudem erscheint es aus Subsidiaritätsgründen<br />

fraglich, ob die EU eine solche Verpflichtung wirksam erlassen könnte. Das Sondergutachten<br />

des SRU „Umwelt und Straßenverkehr“ <strong>von</strong> 2005 enthielt demgegenüber eine Empfehlung<br />

an den Bund, ein Gemeindeverkehrsplanungsgesetz zu erlassen (SRU 2005, Tz. 484 ff.).<br />

Allerdings erlaubt der durch die Föderalismusreform <strong>von</strong> 2006 eingefügte Artikel 84 Absatz 1<br />

Satz 7 GG nicht länger, dass der Bund den Gemeinden Aufgaben überträgt. Eine<br />

Verpflichtung auf der Ebene der Bundesländer einzuführen erscheint dagegen nicht<br />

zielführend, weil damit keine einheitlichen Standards geschaffen werden könnten. Allgemein<br />

wird zudem bezweifelt, dass eine gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund der<br />

unterschiedlichen Situation in den deutschen Ballungsräumen sinnvoll wäre. Stattdessen<br />

sollte die Verkehrsentwicklungsplanung Voraussetzung für den Erhalt <strong>von</strong> Fördergeldern<br />

sein (ähnlich wie dies bei der Städtebauförderung des Bundes der Fall ist). Erforderlich ist<br />

auch, dass Bund und Länder einen Dialogprozess initiieren und eine Wissensplattform für<br />

einen strukturierten Austausch über die Qualitätsmerkmale einer nachhaltigen integrierten<br />

Verkehrsentwicklungsplanung schaffen (WOLFRAM et al. 2010, S. 56–59).

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