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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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4.4.1.2 Maut und Straßenbenutzungsgebühren<br />

267. Straßenbenutzungsgebühren für den Straßengüterverkehr dienen in Europa bisher<br />

vornehmlich der Deckung <strong>von</strong> Infrastrukturkosten. Grundsätzlich ist eine CO2-Bepreisung<br />

zwar auch über entfernungsabhängige Straßenbenutzungsgebühren denkbar, jedoch sind<br />

Mautsysteme zur unmittelbaren Steuerung des CO2-Ausstoßes weniger präzise als am<br />

tatsächlichen Kraftstoffverbrauch ansetzende Instrumente. Gleichwohl können Mautsysteme<br />

bei geeigneter Ausgestaltung einen wichtigen Beitrag zur Verminderung der<br />

Umweltbelastungen und zur Erhöhung der Effizienz des Straßengüterverkehrs leisten. Zum<br />

einen können Mautgebühren zu einer größeren Kostenwahrheit beitragen, indem den<br />

Verkehrsteilnehmern neben den Infrastrukturkosten auch die ökologischen und<br />

gesundheitlichen Folgekosten ihrer Verkehrsaktivitäten angelastet werden. Zum anderen<br />

erlauben sie bei flexibler Ausgestaltung eine effizientere Kapazitätsauslastung. Damit einher<br />

geht eine Senkung unmittelbarer externer Staukosten wie erhöhte Zeitkosten und eine<br />

geringere Verlässlichkeit <strong>von</strong> Reise- und Ankunftszeiten (GOODWIN 2004; SMALL et al.<br />

2005). Ebenso können indirekte Effekte wie vermehrte Umweltbelastungen aufgrund eines<br />

staubedingt höheren (spezifischen) Kraftstoffverbrauchs adressiert werden (SANTOS et al.<br />

2000; GREENWOOD und BENNETT 2003).<br />

Vor diesem Hintergrund stellt die Revision der Eurovignetten-Richtlinie 2011/76/EU eine<br />

Verbesserung der bisherigen europäischen Rahmensetzung für die Erhebung <strong>von</strong> Straßenbenutzungsgebühren<br />

dar. Erstmals können auch externe Kosten durch Luftschadstoff-<br />

Emissionen und Lärmbelastung in die Berechnung der Mauthöhe einbezogen werden. Die<br />

Bundesregierung sollte <strong>von</strong> dieser Möglichkeit zeitnah Gebrauch machen. Um die Effektivität<br />

der Lkw-Maut zu erhöhen und ökologisch kontraproduktive Ausweichreaktionen zu<br />

vermeiden, empfiehlt der SRU weiterhin die Erhebung <strong>von</strong> Straßenbenutzungsgebühren<br />

bereits für Lkws ab 3,5 t und möglichst umfassend auch auf dem nachgeordneten<br />

Straßennetz (SRU 2005, Tz. 563). Die gegenwärtige Zweckbindung der Mauteinnahmen in<br />

Deutschland zugunsten der Straßeninfrastruktur ist abzulehnen, da sie eine mit langfristigen<br />

Klimazielen im Einklang stehende Investitionspolitik erschwert. Hierfür wäre vielmehr eine<br />

Zweckbindung der Einnahmen zugunsten <strong>von</strong> modusübergreifenden Maßnahmen zur<br />

Verminderung der ökologischen Belastungen durch den Güterverkehr geboten.<br />

Ferner sollte die Bundesregierung auf EU-Ebene im Rahmen zukünftiger Revisionsschritte<br />

auf weitere Verbesserungen hinwirken, da auch die überarbeitete Richtlinie trotz<br />

Fortschritten in wichtigen Punkten hinter einem aus ökologischer Perspektive<br />

wünschenswerten Ansatz zurückbleibt. Zentrale Kritikpunkte betreffen den Geltungsbereich<br />

und die Verbindlichkeit der überarbeiteten Eurovignetten-Richtlinie. So können die<br />

Mitgliedstaaten auch künftig Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und<br />

12 t <strong>von</strong> der Maut befreien oder weiterhin vollständig auf die Einführung einer Lkw-Maut<br />

verzichten.<br />

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