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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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vielfältigen Leistungen können langfristig jedoch nur stabile, intakte und an die lokalen<br />

Bedingungen gut angepasste Ökosysteme erbringen.<br />

6.2.2 Wildnisflächen im Wald<br />

355. Die Einrichtung <strong>von</strong> Wildnisgebieten, in denen Entwicklungsprozesse natürlich und<br />

ungestört ablaufen können, ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der biologischen Vielfalt,<br />

das auch in der Biodiversitätsstrategie verankert wurde. Um die natürlichen Prozesse der<br />

Lebensraumdynamik wieder zu aktivieren und Rückzugsgebiete sowie Biotopverbunde für<br />

gefährdete und wandernde Arten zu schaffen, muss ein bestimmter Flächenanteil<br />

Deutschlands <strong>von</strong> menschlicher Einflussnahme freigehalten werden. Bis zum Jahr 2020 soll<br />

sich „die Natur auf mindestens 2 % der Landesfläche Deutschlands (entsprechend etwa<br />

7.600 km 2 ) wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln“ können (BMU 2007,<br />

Kap. 1.3.1). Diese Gebiete umfassen zurzeit höchstens 0,5 % der Fläche Deutschlands und<br />

sind im Wesentlichen auf die Kernzonen der Nationalparke und Biosphärenreservate,<br />

Naturwaldzellen und Flächen des nationalen Naturerbes beschränkt (NIEBRÜGGE und<br />

WILCZEK 2011).<br />

Eine einheitliche Definition des Begriffs Wildnis besteht bislang nicht. Auf internationaler<br />

Ebene bezeichnet Wildnis nach der Definition der IUCN (Kategorie Ib) ein „ausgedehntes<br />

ursprüngliches oder leicht verändertes Gebiet, das seinen natürlichen Charakter bewahrt hat,<br />

in dem keine ständigen oder bedeutenden menschlichen Siedlungen existieren und dessen<br />

Schutz und Management dazu dienen, seinen natürlichen Zustand zu erhalten“ (IUCN 2011).<br />

Die <strong>von</strong> der Europäischen Kommission im Jahr 2009 durchgeführte Konferenz über<br />

Wildnisgebiete in Europa befürwortet die IUCN-Definition. Sie fordert in der Prager<br />

Erklärung, den Wildnisgedanken zu unterstützen und die Einrichtung <strong>von</strong> Wildnisgebieten in<br />

den Mitgliedstaaten zu fördern, vor allem in Natura 2000-Gebieten (COLEMAN und<br />

AYKROYD 2009, S. 9–11). Bisher existieren aber keine EU-weiten, verbindlichen Vorgaben.<br />

356. Oft wird Wildnis da zugelassen, wo eine Nutzung wenig rentabel ist, bzw. in den<br />

Kernzonen zum Beispiel der Nationalparke und Biosphärenreservate, die nicht wirtschaftlich<br />

genutzt werden und an denen Wälder einen erheblichen Anteil haben. Darüber hinaus ist in<br />

Forest Stewardship Council (FSC) zertifizierten Wäldern das Schaffen sogenannter<br />

Referenzflächen, also <strong>von</strong> Flächen mit natürlicher Entwicklung, vorgeschrieben (vgl.<br />

Tz. 366). Sie sollen im Bundes- und Landeswald und im Körperschaftswald ab 10 km 2<br />

mindestens 5 % der Forstbetriebsfläche umfassen. Von den forstlichen Verbänden und<br />

Institutionen werden Wildnisflächen im Wald als „Flächenstilllegungen“ bezeichnet und<br />

überwiegend kritisch gesehen (DFWR 2011).<br />

357. Ein gutes Beispiel für die Umsetzung des Wildnisziels ist das auf landeseinheitlichen<br />

Kriterien beruhende Wildnisgebietskonzept für die Waldflächen des Landes in Nordrhein-<br />

Westfalen, mit dem folgende Ziele erreicht werden sollen (WOIKE 2011):

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