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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Raumordnungen an, gleichwohl sieht sie auch Bedarf für Vorgaben auf europäischer Ebene<br />

(SCHUBERT 2009). Erwartet wird, dass die genannten Initiativen der Europäischen<br />

Kommission in einen Vorschlag für eine europäische Raumordnungsrichtlinie münden<br />

werden (ERBGUTH <strong>2012</strong>, S. 86), auch wenn nach eigener Einschätzung der Europäischen<br />

Kommission das Subsidiaritätsprinzip die Einflussnahme der EU begrenzt. Handelt es sich<br />

allerdings um Regelungen mit einem Schwerpunkt im Umweltschutz, besitzt die EU<br />

durchaus eine beschränkte Raumordnungskompetenz (Einstimmigkeit erforderlich)<br />

(CALLIESS/RUFFERT 2011, Artikel 192 Rn. 30). Somit wären mit Hinblick auf den<br />

Meeresschutz europarechtlich auch raumordnerische Vorgaben denkbar, auch wenn für<br />

deren Realisierung auch Hürden bestehen. Bislang strebt die Europäische Kommission aber<br />

an, eine moderierende und impulsgebende Rolle einzunehmen, um zur Kohärenz der<br />

Raumordnung in den Mitgliedstaaten beizutragen (ERBGUTH 2011, S. 211; SCHUBERT<br />

2009, S. 838; Europäische Kommission 2008, S. 3; 2010b).<br />

Insbesondere da die EU-Mitgliedstaaten bisher nicht dazu verpflichtet sind,<br />

Raumordnungspläne aufzustellen, folgen die aktuellen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten<br />

noch unterschiedlichen Pfaden und Zeitplänen. Die grenzüberschreitende Kooperation in der<br />

Raumordnung wird für Deutschland dadurch erschwert, dass sich Systematik und Vollzug<br />

<strong>von</strong> Raumordnung und -planung stark <strong>von</strong> Ansätzen in anderen europäischen Staaten,<br />

soweit diese überhaupt vorliegen, unterscheiden. Erste Projekte, wie zum Beispiel<br />

BaltSeaPlan (<strong>2012</strong>), beschäftigen sich bereits mit der regionalen Abstimmung <strong>von</strong><br />

raumordnender Steuerung auf See. Ein kohärenter europäischer Rahmen für die maritime<br />

Raumordnung wäre zweifelsohne begrüßenswert. Die Europäische Kommission sollte für<br />

diesen Prozess eine moderierende Funktion übernehmen.<br />

8.5.2 Integriertes Küstenzonenmanagement<br />

517. Das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) ist ein Konzept für die nachhaltige<br />

Entwicklung des Küstenbereichs. Es ist als Dialogprozess zu verstehen, der dazu beitragen<br />

soll, ein Gleichgewicht zwischen den Vorteilen der wirtschaftlichen Entwicklung und der<br />

Nutzung der Küstengebiete durch die Menschen einerseits und den Vorteilen des Schutzes,<br />

der Erhaltung und der Wiederherstellung der Küstengebiete anderseits herzustellen<br />

(Europäische Kommission 2007b). Dabei stehen Integration, Koordination, Kommunikation<br />

und Partizipation im Vordergrund. Zu den IKZM-Prinzipien gehören eine wissensbasierte<br />

Planung, eine langfristige und Sektor übergreifende Perspektive, die aktive Einbeziehung<br />

aller Akteure und die Berücksichtigung sowohl der marinen als auch der terrestrischen<br />

Komponente der Küsten (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union 2002).<br />

518. In Deutschland wurde die nationale Strategie für ein IKZM im Jahr 2006<br />

verabschiedet (BMU 2006). Die Initiative geht zurück auf eine Empfehlung des Europäischen<br />

Parlamentes und des Europäischen Rates aus dem Jahr 2002 zur Umsetzung einer<br />

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