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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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PNEC-Werte durch die chemische Industrie abgeleitet werden, können sie mangels<br />

unabhängiger Qualitätssicherung in anderen Rechtsbereichen nicht problemlos zur<br />

Begründung <strong>von</strong> Maßnahmen genutzt werden. Eine Qualitätssicherung der Daten wäre<br />

hier hilfreich (SRU 2008, Tz. 743).<br />

Monitoringdaten zur Optimierung des Chemikalienmanagements<br />

628. Die REACH-Verordnung liefert wertvolle Daten für das Chemikalienmanagement, die<br />

jedoch auf Grundlage <strong>von</strong> Laborversuchen und Modellierungen <strong>von</strong> der chemischen<br />

Industrie generiert werden. Sie können nicht nur Maßnahmen nach der REACH-Verordnung<br />

auslösen, sondern auch helfen, Maßnahmen im sektoralen Umweltrecht zu begründen. Dazu<br />

gilt es aber noch methodische Unterschiede und Zugriffshindernisse zu beseitigen. Zudem<br />

sind diese Daten neben solchen, die im Rahmen einer Umweltbeobachtung erhoben werden,<br />

nur ein Standbein eines effektiven Chemikalienmanagements. Um das<br />

Chemikalienmanagement zu verbessern, sollten die im Rahmen eines Monitorings<br />

ermittelten Daten in die Stoffbewertung einfließen. Hier gibt es die folgenden Ansatzpunkte:<br />

– Maßnahmen werden auf der Grundlage einer Stoffbewertung getroffen. Die<br />

Verantwortung für einen Großteil der Stoffe liegt bei der Industrie (vgl. Tz. 623), während<br />

sich die Behörden auf die Priorisierung regulierungsbedürftiger Stoffe konzentrieren.<br />

Dieser Aufgabenverteilung wird es nicht gerecht, dass nur die Stoffbewertungsbehörden,<br />

nicht aber Hersteller und nachgeschaltete Anwender Hintergrundbelastung,<br />

Kombinationswirkungen und gemischte Expositionen bei Stoffbewertung und<br />

Risikomanagement berücksichtigen müssen. Die Maßnahmen der chemischen Industrie<br />

zur angemessenen Risikobeherrschung legen nicht die tatsächliche Umweltbelastung<br />

zugrunde. Weil die Expositionsszenarien auf Modellierungen beruhen, sollten sie mithilfe<br />

<strong>von</strong> Daten aus dem Monitoring verfeinert werden. Dies gilt insbesondere für die Erstellung<br />

der sogenannten spezifischen Umweltemissionskategorien (LÜSKOW et al. 2010,<br />

S. 15 ff.).<br />

– Die REACH-Verordnung hat nur den einzelnen Unternehmer bzw. den einzelnen Stoff im<br />

Blick. Um den Erfolg zu kontrollieren und eine Problemverlagerung zu vermeiden, müssen<br />

auch Wechselwirkungen (z. B. Additions- oder Kumulationseffekte) berücksichtigt werden.<br />

Hier reichen die Registrierungsdaten alleine nicht aus, da man ihnen keine konkreten<br />

Informationen zum Eintrag <strong>von</strong> Stoffen in die Umwelt entnehmen kann. Sie sollten durch<br />

Umweltdaten aus einem Monitoring ergänzt werden.<br />

– Insbesondere bei PBT- und vPvB-Stoffen sind Eintrag in die Umwelt und Wirkung zeitlich<br />

und räumlich <strong>von</strong>einander getrennt. Zudem können sich Stoffe erst im Nachhinein als<br />

besonders besorgniserregend herausstellen. Hier kann das Umweltmonitoring zusätzliche<br />

Erkenntnisse liefern.<br />

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