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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Als kritisch erweist sich überdies, dass externe Staukosten des Straßengüterverkehrs –<br />

entgegen ursprünglichen Planungen – nicht in den Mautgebühren erfasst werden dürfen,<br />

obgleich Staukosten auf einigen Streckenabschnitten und in Abhängigkeit <strong>von</strong> der<br />

Verkehrssituation die dominierende Komponente der externen Kosten sein können<br />

(MAIBACH et al. 2008, S. 32 ff.; SCHREYER et al. 2004, S. 106). Es ist lediglich eine<br />

aufkommensneutrale zeitliche Differenzierung der Infrastrukturgebühren erlaubt. Diese trägt<br />

zwar zu einer effizienteren Nutzung der Straßenkapazitäten bei, kann dabei jedoch auch<br />

zusätzliche Verkehrsleistung induzieren (KOMANOFF 1997, S. 6 ff.). Demgegenüber ließen<br />

sich durch eine streckenspezifische, an den tatsächlichen externen Staukosten orientierte<br />

zusätzliche Knappheitsbepreisung gleichzeitig die Verkehrslenkung verbessern und<br />

benötigte Finanzmittel für Investitionen in den klimaverträglichen Umbau des<br />

Verkehrssystems generieren. In diesem Sinne sollte zudem der derzeitigen Empfehlung der<br />

Richtlinie, die zusätzlichen Mauteinnahmen durch die Erfassung externer Kosten für eine<br />

nachhaltige Gestaltung des Güterverkehrs zu verwenden, verpflichtender Charakter<br />

zukommen.<br />

Des Weiteren sollte bei zukünftigen Revisionen der Eurovignetten-Richtlinie erneut<br />

konstruktiv geprüft werden, wie die externen – das heißt die nicht über den Kfz-<br />

Versicherungsschutz gedeckten – Unfallkosten zukünftig angemessen in den Mautgebühren<br />

erfasst werden könnten. Obwohl die marginalen externen Unfallkosten, insbesondere im<br />

nachgeordneten Straßennetz und weniger auf den Autobahnen, signifikant sein können<br />

(SCHREYER et al. 2004, S. 90 ff.; MAIBACH et al. 2008, S. 43 ff.; LINDBERG 2002), bleiben<br />

sie auch in der überarbeiteten Richtlinie unberücksichtigt.<br />

4.4.2 CO2-Standards für schwere Nutzfahrzeuge<br />

268. CO2-Emissions- bzw. Verbrauchsgrenzwerte für Pkws sind ein weltweit verbreitet<br />

eingesetztes Instrument zur Begrenzung der CO2-Emissionen sowie der Ölabhängigkeit des<br />

Straßenpersonenverkehrs. Auch die spezifischen CO2-Emissionen leichter Nutzfahrzeuge<br />

werden in der EU bereits über solche Standards reguliert, für schwere Nutzfahrzeuge des<br />

Straßengüterverkehrs existieren hingegen keine europäischen Grenzwerte für den<br />

spezifischen CO2-Ausstoß. Diese Beschränkung greift zu kurz, da leichte Nutzfahrzeuge die<br />

Nutzfahrzeugflotte zwar hinsichtlich der Fahrzeuganzahl dominieren, der Schwerverkehr mit<br />

Blick auf die Gesamtfahrleistung und den Kraftstoffverbrauch jedoch die größte Relevanz hat<br />

(LENZ et al. 2010; HILL et al. 2011, S. 73 ff.; BRUNNER 2011).<br />

Obschon die Kraftstoffeffizienz bereits heute ein wichtiges Kriterium bei der Anschaffung<br />

schwerer Nutzfahrzeuge ist, zeigen verschiedene Studien das nach wie vor große Potenzial<br />

für weitere – größtenteils kosteneffiziente – Verbesserungen beim spezifischen<br />

Kraftstoffverbrauch auf (HILL et al. 2011; JACKSON 2011; LAW et al. 2011; s. a. Tz. 253).<br />

Zur Erschließung der vorhandenen Potenziale sollten verpflichtende CO2-Grenzwerte für

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