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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Eigenschaften ist nur für die hohen Produktionsvolumina ausreichend. Die Ableitung der<br />

Hintergrundbelastungen, <strong>von</strong> möglichen Additions- oder Kumulationseffekten ist nicht ohne<br />

Weiteres möglich.<br />

626. Nachfolgend soll dargestellt werden, warum und in welcher Form insbesondere die<br />

REACH-Verordnung ein großes Potenzial besitzt, das Monitoring <strong>von</strong> Stoffeinträgen besser<br />

zu regulieren. Wie gezeigt wird, kann dies teilweise schon dadurch erfolgen, dass Defizite<br />

der Verordnung beseitigt werden. Durch die REACH-Verordnung soll ein hohes<br />

Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit dem Ziel einer<br />

nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden. Sie zielt darauf ab, bis 2018 schrittweise<br />

bestehende Datenlücken zur Umweltwirkung und -exposition <strong>von</strong> Stoffen zu schließen und<br />

verfolgt dabei einen weitestgehend Sektor übergreifenden Ansatz. Entsprechend verpflichten<br />

schon Herstellung bzw. Import <strong>von</strong> Stoffen grundsätzlich zum Sammeln und Generieren <strong>von</strong><br />

Stoffdaten und zur Durchführung einer ersten Risikoabschätzung, auf deren Grundlage bei<br />

entsprechendem Anlass behördliche Maßnahmen im Rahmen des sektoralen Umweltrechts<br />

oder nach der REACH-Verordnung selbst (Zulassung oder Verbot bzw. Beschränkung)<br />

getroffen werden können. Unterhalb der Schwellen, die zu behördlichen Maßnahmen Anlass<br />

geben, ist die chemische Industrie selbst für die Ermittlung, Anwendung und Kommunikation<br />

<strong>von</strong> Maßnahmen zur angemessenen Beherrschung der Stoffrisiken verantwortlich<br />

(Eigenverantwortung der chemischen Industrie).<br />

Dieser Ansatz birgt insofern Potenziale, als in Zukunft zahlreiche Daten zu den<br />

Eigenschaften und Wirkungen <strong>von</strong> Stoffen vorliegen werden, die es für die Regulierung, aber<br />

auch für das Design und das methodische Vorgehen des Monitorings <strong>von</strong> Stoffen zu nutzen<br />

gilt. Damit die Potenziale ausgeschöpft werden können, ist allerdings eine Weiterentwicklung<br />

innerhalb der REACH-Verordnung notwendig (Registrierungsdefizite beseitigen). Darüber<br />

hinaus sollten Schnittstellenprobleme mit anderen Rechtsakten gelöst und dafür gesorgt<br />

werden, dass im Rahmen des stofflichen Monitorings erhobene Daten in das<br />

Chemikalienmanagement nach der REACH-Verordnung einfließen<br />

(Chemikalienmanagement verbessern). Zuletzt sollten Wege geschaffen werden, um die<br />

durch die REACH-Verordnung gesammelten Informationen für Programme der<br />

Umweltbeobachtung nutzbar zu machen (Registrierungsdaten nutzen).<br />

Beseitigung <strong>von</strong> Defiziten im Rahmen der Registrierung<br />

627. Das Instrument der REACH-Verordnung zur Ermittlung <strong>von</strong> Risikoinformationen für<br />

Stoffe ist die Registrierungspflicht für Hersteller und Importeure. Hiernach muss der<br />

Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ab einer Menge <strong>von</strong> 1 t/a ein technisches Dossier<br />

und ab einer Menge <strong>von</strong> 10 t/a zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht vorgelegt werden<br />

(Artikel 10 REACH-Verordnung). Dabei sind die im technischen Dossier aufzunehmenden<br />

Daten mengenabhängig gestaffelt (Artikel 12 REACH-Verordnung). Der Umfang des<br />

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