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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Dazu ist eine Harmonisierung und Koordinierung der Umweltbeobachtungsprogramme des<br />

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf<br />

Bundesebene mit anderen Ressorts – vor allem dem Bundesministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) – notwendig. Grundgerüst dafür sollte die<br />

modulare Einführung der ÖFS in allen Bundesländern sein.<br />

Für das Gesamtkonzept und das Schließen <strong>von</strong> Datenlücken, die durch die mediale Struktur<br />

bedingt sind und die einer ökologischen Modellierung und Bewertung entgegenstehen, ist ein<br />

strukturelles Vorgehen festzulegen (UBA 2002). Grundlegend für ein medienübergreifendes<br />

Monitoring sind<br />

– eine Bestandsaufnahme der Umweltbeobachtungsprogramme, ihrer Messnetze und ihrer<br />

jeweiligen Methodik sowie ihrer räumlichen Verteilung und Repräsentativität,<br />

– ein Herausarbeiten der Schnittstellen, um die unterschiedlichen Monitoring-Konzepte –<br />

zumindest teilweise – integrierbar gestalten zu können,<br />

– die methodische Anpassung und gegebenenfalls die Zusammenführung der<br />

Umweltbeobachtungsprogramme in den Bundesländern,<br />

– die inhaltliche oder geografisch/räumliche Ergänzung fehlender<br />

Umweltbeobachtungsprogramme oder fehlender Teilaspekte (z. B. Ergänzung durch ein<br />

Effektmonitoring, Erweiterung der Programme durch umweltrelevante Stoffe oder<br />

Ergänzung <strong>von</strong> Stichprobenflächen fehlender Naturräume),<br />

– der Aufbau geeigneter Datenmanagementsysteme (vgl. Abschn. 10.4.3.2).<br />

Dieses medien- und fachübergreifende Vorgehen sollte in einer ressortübergreifenden<br />

Arbeitsgruppe organisiert werden. Dies stellt eine Herausforderung für alle Beteiligten dar<br />

und braucht insbesondere den guten Willen, die eigenen Beobachtungsprogramme auf<br />

andere abzustimmen und die Daten uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen (BANDHOLTZ<br />

2004). Zunächst müssen die Daten aufbereitet und ihre Gültigkeit, Zuverlässigkeit und<br />

Nachvollziehbarkeit (Tab. 10-2) dargestellt werden. Dies bindet Personalkapazitäten.<br />

Weiterhin muss in manchen Fällen die Rechtslage zur Weitergabe <strong>von</strong> Daten geklärt<br />

werden.<br />

10.4.2 Ökologische Flächenstichprobe<br />

als Grundnetz für ein Monitoring<br />

636. Eine deutschlandweite Einführung der ÖFS wäre sinnvoll, um den Zustand der<br />

Biodiversität flächendeckend und statistisch relevant auch in der Normallandschaft darstellen<br />

und Ursachen <strong>von</strong> Veränderungen abbilden zu können (vgl. Abschn. 10.3.1). Das Grundnetz<br />

der ÖFS stellt bundesweit bereits die Grundlage für den Indikator Artenvielfalt und<br />

Landschaftsqualität dar (MITSCHKE et al. 2007) und ist die Grundlage für das Monitoring zur<br />

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