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Psychiatrie und Strafjustiz

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wahrungsbestimmung des Strafgesetzes allfälligen Befürchtungen vor einer laxen Sanktionspraxis entge-<br />

gen. Zur Reduktion von Konfliktpotenzialen trug ebenfalls die von den Berner Psychiatern gezielt unter-<br />

nommene Sensibilisierung von Juristen <strong>und</strong> Allgemeinmediziner für forensisch-psychiatrische Fragen.<br />

Diese Sensibilisierungsprozesse waren eingeb<strong>und</strong>en in ein interdisziplinäres networking, das seinerseits we-<br />

sentliche Impulse durch die in den 1880er Jahren anlaufende Strafrechtsdebatte erhielt. Die Flexibilität des<br />

aus der Jahrh<strong>und</strong>ertmitte stammenden juristisch-institutionellen Dispositivs sowie die angesprochenen<br />

interdisziplinären Sensibilisierungsprozesse schufen letztlich die Voraussetzungen, dass Medikalisie-<br />

rungstendenzen in der forensisch psychiatrischen Praxis beträchtliche Wirkungsmacht entfalten konnten.<br />

Auf die sich daraus ergebende Entwicklungsdynamik wird im folgenden Kapitel einzugehen sein.<br />

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