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Psychiatrie und Strafjustiz

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Belastung für die Disziplin. Wie die Schweizer Psychiater mit diesem Rückkoppelungseffekt, der letztlich<br />

aus der beschriebenen Ausweitung der forensisch-psychiatrischen Praxis resultierte, umgingen, wird Ge-<br />

genstand des nächsten Kapitels sein. Zum andern zeichnete sich in der Berner Massnahmenpraxis bereits<br />

um 1910 ein Trend zu einer zunehmenden Ausdifferenzierung des Massnahmenvollzugs ab. Es ist darauf<br />

hingewiesen worden, dass noch vor dem Ersten Weltkrieg der Anteil der in psychiatrisch-medizinischen<br />

Anstalten vollzogenen Massnahmen abzunehmen begann. Im Gegenzug gewannen alternative Formen<br />

des Massnahmenvollzugs wie Bevorm<strong>und</strong>ungen oder die Schutzaufsicht an Gewicht. In diesem Zusam-<br />

menhang lassen sich die Ansätze einer Entwicklung ausmachen, die als partielle Demedikalisierung des<br />

Massnahmenvollzugs bezeichnet werden kann. Wie in Kapitel 11 zu zeigen sein wird, kamen solche De-<br />

medikalisierungstendenzen den Psychiater bei ihren Bemühungen um eine Lösung des sich abzeichnenden<br />

Verwahrungsproblems keineswegs ungelegen.<br />

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