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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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4. Juni 1997 N 1005 Asylgesetz und Anag. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srat und auch für Sie muss entschei<strong>de</strong>nd sein,<br />

dass im Verfahren geltend gemachte frauenspezifische Verfolgungen<br />

tatsächlich wahrgenommen und erkannt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srat will <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>n zweifellos vorhan<strong>de</strong>nen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Gegebenheiten bei geschlechtsspezifischer Verfolgung<br />

dadurch Rechnung tragen, dass er auf Verordnungsstufe<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Verfahrens beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bestimmungen<br />

erlässt. Diesem Anliegen sind wir übrigens heute schon in einem<br />

Kreisschreiben nachgekommen. In Artikel 17 legen wir<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Verpflichtung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verordnungsgebung ausdrücklich fest.<br />

Nach diesem schon heute angewen<strong>de</strong>ten Kreisschreiben<br />

wer<strong>de</strong>n beispielsweise Ehefrauen erst in die Flüchtlingseigenschaft<br />

<strong>de</strong>s Ehemannes einbezogen, wenn sie nicht selbständig<br />

die Flüchtlingseigenschaft erfüllen. Ausser<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n<br />

Asylsuchen<strong>de</strong>, welche geschlechtsspezifische Verfolgungsgrün<strong>de</strong><br />

geltend machen, von Personen <strong>de</strong>s gleichen<br />

Geschlechts angehört, also wer<strong>de</strong>n Frauen von Frauen angehört,<br />

welche ausser<strong>de</strong>m speziell dafür ausgebil<strong>de</strong>t sind.<br />

Die Erweiterung <strong>de</strong>s Flüchtlingsbegriffes mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Terminologie<br />

«wegen <strong>de</strong>s Geschlechtes» bringt im Gegensatz zu <strong>de</strong>n<br />

soeben erwähnten Verfahrensbestimmungen daher materiell<br />

keine Verbesserung für die Frauen.<br />

Frau von Felten, wenn Sie sagen, es sei Ihnen kein Entscheid<br />

bekannt, wo diese frauenspezifischen Verfolgungsgrün<strong>de</strong><br />

eine Rolle gespielt hätten, muss ich Ihnen sagen: Mir<br />

ist – und das ist wohl doch wichtiger – kein einziger Entscheid<br />

bekannt, wo ein Asylgesuch, in welchem frauenspezifische<br />

Verfolgungsgrün<strong>de</strong> geltend gemacht wor<strong>de</strong>n wären, nur <strong>de</strong>swegen<br />

nicht geschützt wor<strong>de</strong>n ist, weil diese frauenspezifischen<br />

Überlegungen nicht in die Urteilsfindung mit einbezogen<br />

wor<strong>de</strong>n wären.<br />

Aus diesen Grün<strong>de</strong>n bitten wir Sie, bei dieser völkerrechtlich<br />

harmonisierten Begriffsbestimmung zu bleiben und <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>srat zuzustimmen.<br />

Abs. 1 – Al. 1<br />

Abstimmung – Vote<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 83 Stimmen<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit 52 Stimmen<br />

Abs. 2 – Al. 2<br />

Präsi<strong>de</strong>ntin: Der Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I eignet sich als Zusatz<br />

zu <strong>de</strong>n Anträgen von Mehrheit und Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit II. Wir<br />

stimmen zuerst über Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I (ja o<strong><strong>de</strong>r</strong> nein?) ab, und<br />

nachher stellen wir die Mehrheit gegen die Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit II, je allenfalls<br />

ergänzt durch die Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I.<br />

Erste Abstimmung – Premier vote<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I 52 Stimmen<br />

Dagegen 83 Stimmen<br />

Zweite Abstimmung – Deuxième vote<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit II 73 Stimmen<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 64 Stimmen<br />

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen<br />

Le débat sur cet objet est interrompu<br />

Schluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitzung um 19.00 Uhr<br />

La séance est levée à 19 h 00<br />

<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong>

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