17.12.2012 Aufrufe

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Questions ordinaires N 1594 N Einfache Anfragen<br />

hat sich dabei an <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherungswerke<br />

zu orientieren. Diese wird im einzelnen im Bericht<br />

<strong>de</strong>s Eidgenössischen Departementes <strong>de</strong>s Innern vom<br />

Oktober 1995 über die Dreisäulenkonzeption <strong><strong>de</strong>r</strong> Alters-, Hinterlassenen-<br />

und Invali<strong>de</strong>nvorsorge sowie im Bericht <strong><strong>de</strong>r</strong> inter<strong>de</strong>partementalen<br />

Arbeitsgruppe IDA-Fiso vom Mai 1996<br />

über die Finanzierungsperspektiven <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherungen<br />

dargelegt. Der Bun<strong>de</strong>srat hat sich am 23. September<br />

1996 aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Schlussfolgerungen <strong>de</strong>s Berichtes <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

IDA-Fiso mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherungswerke<br />

befasst. Er ist dabei unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em zur Erkenntnis gelangt,<br />

dass die erste BVG-Revision gegenüber an<strong><strong>de</strong>r</strong>en laufen<strong>de</strong>n<br />

Sozialversicherungsreformen nicht vordringlich ist<br />

und die Arbeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> IDA-Fiso 2 abzuwarten sind. Diese untersucht<br />

die Finanzierungsperspektiven <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherungen<br />

unter Einbezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Leistungsseite und soll <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat<br />

bis En<strong>de</strong> 1997 Bericht erstatten. Der Bun<strong>de</strong>srat wird<br />

nach Vorliegen <strong>de</strong>s Berichtes <strong><strong>de</strong>r</strong> IDA-Fiso 2 über das weitere<br />

Vorgehen befin<strong>de</strong>n.<br />

97.1027<br />

Einfache Anfrage Kunz<br />

Angestelltenund<br />

Beamtenordnung<br />

Question ordinaire Kunz<br />

Règlement<br />

<strong>de</strong>s fonctionnaires et <strong>de</strong>s employés<br />

__________________________________________________________<br />

Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfachen Anfrage vom 13. März 1997<br />

1. Wie vielen Bun<strong>de</strong>sangestellten wird zurzeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Höchstbetrag<br />

nach Artikel 45 Absatz 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Angestellten- und Beamtenordnung<br />

ausbezahlt (Prozentsatz)?<br />

2. Wie vielen Bun<strong>de</strong>sangestellten wur<strong>de</strong>n im Jahr 1996 die<br />

ausseror<strong>de</strong>ntliche Gehaltserhöhung nach Artikel 48 Absatz 2<br />

gewährt?<br />

3. In welcher Gehaltsklasse befin<strong>de</strong>t sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchschnitt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> etwa 135 000 Vollzeitangestellten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, und wie<br />

hoch ist <strong><strong>de</strong>r</strong> durchschnittliche Jahreslohn 1997?<br />

4. Wie hoch ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrag, welcher für Urlaube (ohne Krankheit,<br />

Unfall, Militärdienst) nach Artikel 61 im Jahr 1996 (bzw.<br />

1995) ausbezahlt wur<strong>de</strong>? Wieviel machte <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrag pro Bezüger<br />

aus?<br />

5. Wie hoch ist die durchschnittliche Jahresleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>spensionskasse<br />

(BPK) an ihre Versicherten?<br />

6. Wie hoch waren im letzten Jahr die Prämienleistungen <strong>de</strong>s<br />

Arbeitgebers?<br />

7. Wie hoch ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Fehlbetrag En<strong>de</strong> 1996 für die unge<strong>de</strong>ckten<br />

Verpflichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> BPK?<br />

Antwort <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates vom 9. Juni 1997<br />

Die Fragen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfachen Anfrage Kunz beziehen sich offensichtlich<br />

auf unterschiedliche Erlasse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>spersonalrechts.<br />

Wir gehen davon aus, dass sich die aufgeführten<br />

Artikel in <strong>de</strong>n Fragen 1 und 2 auf die Angestelltenordnung, jener<br />

in Frage 4 auf die Beamtenordnung 1 beziehen. Wir nehmen<br />

weiter an, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Fragesteller die Situation <strong>de</strong>s gesamten<br />

Bun<strong>de</strong>spersonals, d. h. sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> PTT und <strong><strong>de</strong>r</strong> SBB, erläutert haben<br />

möchte. Die Antworten auf die Fragen 5 bis 7 wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um<br />

haben wir konsequenterweise auf die bei<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>spersonalkassen<br />

PKB (für die allgemeine Bun<strong>de</strong>sverwaltung und<br />

die PTT) und PHK (für die SBB) ausge<strong>de</strong>hnt.<br />

1. Artikel 45 Absatz 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Angestelltenordnung entspricht<br />

Artikel 36 Absatz 3 <strong>de</strong>s Beamtengesetzes und besagt, dass<br />

zur Gewinnung und Erhaltung hervorragen<strong><strong>de</strong>r</strong> Angestellter<br />

bzw. Beamter die Wahlbehör<strong>de</strong> mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

ausnahmsweise Löhne gewähren kann, welche die<br />

Höchstbeträge <strong><strong>de</strong>r</strong> Besoldungsklassen um bis zu 10 Prozent<br />

übersteigen.<br />

Der Höchstbetrag von zusätzlich 10 Prozent wird lediglich an<br />

vier von knapp 140 000 Bun<strong>de</strong>sangestellten und Bun<strong>de</strong>sbeamten<br />

sowie -beamtinnen ausbezahlt; dies sind 0,0029 Prozent.<br />

Weitere 62 Personen, dies entspricht 0,05 Prozent, erhalten<br />

– gestützt auf <strong>de</strong>n genannten Verordnungsartikel –<br />

Zulagen zwischen 1 und 9 Prozent.<br />

2. Nach Artikel 48 Absatz 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Angestelltenordnung können<br />

ausseror<strong>de</strong>ntliche Gehaltserhöhungen bis zum Höchstbetrag<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> massgeben<strong>de</strong>n Gehaltsklassen auch ohne Beför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn:<br />

a. das bisherige Gehalt offensichtlich zu niedrig festgesetzt<br />

wor<strong>de</strong>n ist, o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

b. es um die Erhaltung einer hervorragen<strong>de</strong>n Arbeitskraft<br />

geht. Dieselbe Regelung ist auch in <strong>de</strong>n Beamtenordnungen<br />

1, 2 und 3 enthalten.<br />

Von dieser Möglichkeit wur<strong>de</strong> jedoch – gestützt auf Umfragen<br />

<strong>de</strong>s Eidgenössischen Personalamtes – im Jahre 1996<br />

nicht (PTT) o<strong><strong>de</strong>r</strong>, wenn überhaupt, äusserst zurückhaltend<br />

(allgemeine Bun<strong>de</strong>sverwaltung und SBB) Gebrauch gemacht.<br />

Die Begründung liegt wohl darin, dass mit <strong>de</strong>m neuen<br />

Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> Auszeichnung hervorragen<strong>de</strong> Leistungen (sogenannte<br />

positive Leistungskomponente) eine Alternative<br />

geschaffen wur<strong>de</strong>. Aus EDV-technischen Grün<strong>de</strong>n lässt sich<br />

dies, im Gegensatz zur Frage 1, aus <strong>de</strong>n Lohnverarbeitungssystemen<br />

rückblickend nicht maschinell eruieren.<br />

3. Grundsätzlich ist zu sagen, dass beim Bund bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Einreihung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Entlöhnung kein Unterschied zwischen<br />

Voll- und Teilzeitangestellten gemacht wird. Teilzeitangestellte<br />

arbeiten lediglich in einem reduzierten Beschäftigungsgrad<br />

und wer<strong>de</strong>n im Verhältnis zu diesem entlöhnt. In<br />

diesem Sinn beziehen sich die folgen<strong>de</strong>n Angaben auf sämtliche<br />

Bun<strong>de</strong>sbedienstete und nicht ausschliesslich auf die<br />

Vollzeitangestellten. Die Angaben basieren auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Personalerhebung<br />

1997, in <strong><strong>de</strong>r</strong> sämtliche rund 140 000 Personen enthalten<br />

sind, die im Januar 1997 beim Bund angestellt waren.<br />

Weiter wer<strong>de</strong>n im folgen<strong>de</strong>n die Lohnklassenmediane und<br />

nicht die Mittelwerte angegeben. Dies entspricht <strong><strong>de</strong>r</strong> Systematik,<br />

die auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lohnstrukturerhebung (LSE) angewandt<br />

wird. Das heisst, die Hälfte <strong>de</strong>s Personals ist in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nachstehend aufgeführten Lohnklasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> tiefer eingereiht,<br />

die an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Hälfte in dieser Klasse o<strong><strong>de</strong>r</strong> höher. Als durchschnittlicher<br />

Jahreslohn wird <strong><strong>de</strong>r</strong> maximale Betrag <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Lohnklasse angegeben, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m reinen Verdienst<br />

entspricht (ohne irgendwelche Zulagen).<br />

– Gesamte Bun<strong>de</strong>sverwaltung, Lohnklasse 12 (Median),<br />

Lohnklassenmaximum: 73 500 Franken;<br />

– Allgemeine Bun<strong>de</strong>sverwaltung, Lohnklasse 15: 82 198<br />

Franken;<br />

– PTT, Lohnklasse 10: 68 304 Franken;<br />

– SBB, Lohnklasse 12: 73 500 Franken.<br />

Zu diesem Jahreslohn kommen noch die Regional- und Soziallohnkomponenten<br />

(u. a. Ortszuschlag, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Familienzulagen)<br />

sowie die Vergütungen für Inkonvenienzen (wie<br />

Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit, Stellvertretung usw.).<br />

Der Betrag <strong><strong>de</strong>r</strong> durchschnittlichen Jahreslöhne ist somit tiefer<br />

als <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> Personalbezüge, <strong><strong>de</strong>r</strong> gemäss<br />

Staatsrechnung 1996 in <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

100 500 Franken betrug. Als Referenzgrösse eignet sich dieser<br />

Durchschnitt allerdings nicht, da darin aus rechnungstechnischen<br />

Grün<strong>de</strong>n zurzeit auch die Aufwendungen für das<br />

Lernpersonal, die Aspirantinnen und Aspiranten beim Zoll<br />

und im EDA, die persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates, aber auch die teuerungs- und währungsbedingten<br />

Mehrkosten sowie die Zulagen <strong>de</strong>s im Ausland<br />

tätigen Personals im diplomatischen o<strong><strong>de</strong>r</strong> konsularischen<br />

Dienst enthalten sind.<br />

4. Für die Gewährung von bezahltem Urlaub bestehen umfangreiche<br />

Rahmenbestimmungen. Innerhalb dieser Grenzen<br />

sind die Bereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> SBB, <strong><strong>de</strong>r</strong> PTT und <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltung mit ihren Organisationseinheiten selbst<br />

zuständig. Die gewährten Urlaubstage sind nur dort eruierbar,<br />

wo allenfalls ein Ersatz gestellt wer<strong>de</strong>n muss. Damit bleiben<br />

jedoch die Angaben über die bezahlten Urlaube unvollständig.<br />

Ausbezahlt wird zu<strong>de</strong>m kein Betrag, da die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter ihren Lohn beziehen. Deshalb kann<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!