Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
20. Juni 1997 N 1505 Interpellation von Allmen<br />
gelung <strong>de</strong>n Kantonen. Sieht nicht auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat ein<br />
Problem darin, dass Kantonen, welche im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgabenneuverteilung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>artige Fonds schaffen, steuerlich eine<br />
Taxe occulte belastet wird?<br />
2. Was ge<strong>de</strong>nkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat zu tun, damit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorsteuerabzug<br />
für Beiträge aus diesen Fonds gewährt wer<strong>de</strong>n kann?<br />
Texte <strong>de</strong> l’interpellation du 13 décembre 1996<br />
Je prie le Conseil fédéral <strong>de</strong> répondre aux <strong>de</strong>ux questions<br />
suivantes:<br />
1. Dans le cadre <strong>de</strong> la révision <strong>de</strong> la loi sur la protection <strong>de</strong>s<br />
eaux, la Confédération renonce en gran<strong>de</strong> partie à subventionner<br />
les installations d’élimination <strong>de</strong>s déchets et les installations<br />
d’évacuation et d’épuration <strong>de</strong>s eaux et en laisse le<br />
soin aux cantons. De l’avis du Conseil fédéral, n’y aura-t-il<br />
pas un problème du fait que les cantons qui, conformément<br />
à la nouvelle répartition <strong>de</strong>s tâches, créeront un fond <strong>de</strong> gestion<br />
<strong>de</strong>s déchets et <strong>de</strong>s eaux usées <strong>de</strong>vront payer la taxe occulte?<br />
2. Que compte faire le Conseil fédéral afin que la déduction<br />
<strong>de</strong> l’impôt préalable soit accordée pour les versements provenant<br />
d’un tel fonds?<br />
Mitunterzeichner – Cosignataires: Baumann Stephanie,<br />
Bäumlin, Vollmer (3)<br />
Schriftliche Begründung – Développement par écrit<br />
Da künftig die aus allgemeinen Steuern finanzierten Bun<strong>de</strong>sbeiträge<br />
wegfallen, haben z. B. <strong><strong>de</strong>r</strong> Kanton Bern und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kanton Appenzell-Ausserrho<strong>de</strong>n im Sinne einer Spezialfinanzierung<br />
kantonale Abfall- und Abwasserfonds geschaffen.<br />
Weitere Kantone planen eine Einführung <strong><strong>de</strong>r</strong>artiger<br />
Fonds. Diese wer<strong>de</strong>n mittels Abwasser- und Abfallabgaben<br />
finanziert. Die letztlich von <strong>de</strong>n Bürgern zu entrichten<strong>de</strong>n Abgaben<br />
wer<strong>de</strong>n mit einem Mehrwertsteuersatz von 6,5 Prozent<br />
belastet. Erhalten die Abfall- und Abwasseranlagen aus<br />
diesen kantonalen Fonds Zuwendungen, so stuft die Eidgenössische<br />
Steuerverwaltung diese Zuwendungen gleich ein<br />
wie die aus allgemeinen Steuermitteln finanzierten Subventionen,<br />
d. h., sie lässt für diese Ausgleichszahlungen, die aus<br />
mehrwertsteuerbelasteten Gebühren finanziert wer<strong>de</strong>n, keinen<br />
Vorsteuerabzug zu. Das hat zur Folge, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund<br />
bei diesen kantonalen Fonds für Spezialfinanzierungen im<br />
Abfall- und Abwasserbereich eine Einphasensteuer von<br />
6,5 Prozent erhebt.<br />
Schriftliche Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
vom 17. März 1997<br />
Rapport écrit du Conseil fédéral<br />
du 17 mars 1997<br />
Bei <strong>de</strong>n vom Interpellanten zu <strong>de</strong>n kantonalen Abfall- und Abwasserfonds<br />
aufgeworfenen Fragen sind hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />
Sachverhalts zwei verschie<strong>de</strong>ne Leistungsverhältnisse auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>zuhalten.<br />
Einerseits erheben die Kantone bei <strong>de</strong>n<br />
Betreibern von Abwasser- und Abfallentsorgungsanlagen öffentlich-rechtliche<br />
Abgaben. Damit wer<strong>de</strong>n Kantonsbeiträge<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e an Investitionsprojekte finanziert. In einigen<br />
Kantonen wur<strong>de</strong>n zu diesem Zweck entsprechen<strong>de</strong> Fonds<br />
geschaffen. Die Abgaben zur Finanzierung für die u. a. auch<br />
vom Kanton Bern geschaffenen Fonds wer<strong>de</strong>n z. B. für <strong>de</strong>n<br />
Abwasserfonds bei <strong>de</strong>n Betreibern von Abwasserreinigungsanlagen<br />
selbst o<strong><strong>de</strong>r</strong> in gewissen Fällen bei <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n<br />
erhoben (vgl. Art. 121 Abs. 3 <strong>de</strong>s bernischen Gesetzes über<br />
die Nutzung <strong>de</strong>s Wassers). Die Höhe dieser pro Jahr erhobenen<br />
Abgabe bemisst sich nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl Einwohner im Einzugsgebiet<br />
eines Betreibers solcher Anlagen (vgl. Art. 121<br />
Abs. 4 <strong>de</strong>s erwähnten Gesetzes). An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits stellen die<br />
Betreiber von Abwasser- und Abfallentsorgungsanlagen ihren<br />
Kun<strong>de</strong>n Rechnung für die ihnen erbrachten Entsorgungsleistungen.<br />
Diese Rechnungen enthalten u. a. auch – offen<br />
ausgewiesen o<strong><strong>de</strong>r</strong> bloss als Kostenfaktor – die von <strong>de</strong>n Kantonen<br />
bei <strong>de</strong>n Betreibern dieser Anlagen erhobenen öffentlich-rechtlichen<br />
Abgaben. Da Entsorgungsleistungen nicht<br />
unter die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrwertsteuer ausgenommenen Dienstleistungen<br />
fallen, ist das volle hierfür in Rechnung gestellte<br />
<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />
Entgelt (Abfall- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Abwassergebühr und Abgabe an Fonds)<br />
zum Satz von 6,5 Prozent steuerbar. Denn wie aus Artikel 26<br />
Absatz 5 <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung über die Mehrwertsteuer (MWStV)<br />
hervorgeht, gehören öffentlich-rechtliche Abgaben, die überwälzt<br />
wer<strong>de</strong>n, ebenfalls zum steuerbaren Entgelt.<br />
Das gelten<strong>de</strong> Mehrwertsteuerrecht sieht im weiteren vor,<br />
dass Subventionen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Beiträge <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />
Hand bei <strong>de</strong>n steuerpflichtigen Empfängern eine verhältnismässige<br />
Kürzung <strong>de</strong>s Vorsteuerabzugs bewirken. Die Herkunft<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> finanziellen Mittel, aus <strong>de</strong>nen Subventionen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Beiträge <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Hand gewährt wer<strong>de</strong>n, ist hierbei<br />
völlig unerheblich (vgl. Art. 30 Abs. 6 MWStV). Somit führen<br />
auch solche von Gemeinwesen ausgerichteten Beiträge zu<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Kürzungen <strong>de</strong>s Vorsteuerabzugs, die aus<br />
öffentlich-rechtlichen Abgaben stammen, auf welchen Mehrwertsteuern<br />
erhoben wur<strong>de</strong>n.<br />
Aus <strong>de</strong>m bernischen Dekret über die Fondsbeiträge an die<br />
Abwasser- und Abfallentsorgung sowie die Wasserversorgung<br />
(AWD) geht ferner hervor, dass zwischen <strong>de</strong>n geleisteten<br />
Abgaben und <strong>de</strong>n erhaltenen Beiträgen eines Betreibers<br />
von solchen Anlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel beträchtliche Unterschie<strong>de</strong><br />
bestehen dürften. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Tat sieht Artikel 3 Buchstabe e <strong>de</strong>s<br />
erwähnten Dekrets vor, dass Beitragsgesuche schlechthin<br />
abgelehnt wer<strong>de</strong>n können. Artikel 6 AWD hält sodann fest,<br />
dass sich die Beitragssätze nach <strong>de</strong>n Vorschriften über <strong>de</strong>n<br />
indirekten Finanzausgleich bemessen. Ebenso sind unter bestimmten<br />
Voraussetzungen auch Zuschläge zum or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Beitragssatz möglich. Schliesslich sieht Artikel 8 <strong>de</strong>s<br />
fraglichen Dekrets vor, dass eine Prioritätenordnung zu erstellen<br />
ist, nach <strong><strong>de</strong>r</strong> die Gesuche zu behan<strong>de</strong>ln sind, wenn<br />
die Beitragsgesuche die verfügbaren Mittel übersteigen. Unter<br />
diesen Voraussetzungen ist anzunehmen, dass die Betreiber<br />
von Abfall- und Abwasserreinigungsanlagen im Verhältnis<br />
zu <strong>de</strong>n an diese Fonds bezahlten Abgaben in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />
sehr unterschiedliche Kantonsbeiträge an z. B. ihre Bauvorhaben<br />
erhalten.<br />
Aufgrund dieser Feststellungen können die vom Interpellanten<br />
gestellten Fragen wie folgt beantwortet wer<strong>de</strong>n.<br />
1. Zunächst ist festzuhalten, dass die vom Interpellanten angesprochene<br />
Taxe occulte nicht <strong>de</strong>n Kantonen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong>de</strong>n<br />
Betreibern von Abfall- und Abwasserreinigungsanlagen «belastet»<br />
wird. Alsdann muss darauf hingewiesen wer<strong>de</strong>n, dass<br />
es nicht die Schaffung <strong><strong>de</strong>r</strong>artiger Fonds ist, die eine Taxe occulte<br />
verursacht. Wie bereits ausgeführt, ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorsteuerabzug<br />
<strong>de</strong>s Steuerpflichtigen nach Artikel 30 Absatz 6 MWStV<br />
verhältnismässig zu kürzen, wenn dieser Subventionen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Beiträge <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Hand erhält. Dabei spielt die<br />
Herkunft solcher Beiträge keine Rolle. Der Vorsteuerabzug<br />
ist somit auch dann entsprechend zu kürzen, wenn das Gemeinwesen<br />
Beiträge aus einem Fonds, wie z. B. einem Abfall-<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Abwasserfonds, ausrichtet, welcher durch zweckgebun<strong>de</strong>ne<br />
Abgaben geäufnet wird. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Tat wäre es nicht<br />
sachgerecht, Subventionen o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Beiträge <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />
Hand mehrwertsteuerlich nur <strong>de</strong>shalb an<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu behan<strong>de</strong>ln,<br />
weil sie aus einem gesetzlich geregelten Spezialfonds<br />
und nicht einfach aus allgemeinen Steuermitteln <strong>de</strong>s<br />
Gemeinwesens stammen. Die Kommission für Wirtschaft<br />
und Abgaben <strong>de</strong>s Nationalrates (WAK-NR), welche mit Bericht<br />
vom 28. August 1996 ihren Entwurf eines Bun<strong>de</strong>sgesetzes<br />
über die Mehrwertsteuer <strong>de</strong>m Plenum <strong>de</strong>s Nationalrates<br />
unterbreitet und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat zur Stellungnahme überwiesen<br />
hatte (BBl 1996 V 713ff.), hat an dieser Regelung ausdrücklich<br />
festgehalten, und zwar ohne dass sie für irgen<strong>de</strong>inen<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft eine Ausnahme vorgesehen hätte<br />
(vgl. Art. 36 Abs. 7 <strong>de</strong>s Gesetzentwurfes). Der Bun<strong>de</strong>srat hat<br />
in seiner Stellungnahme vom 15. Januar 1997 die fragliche<br />
Bestimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> WAK-NR insofern bekräftigt, als er ihr stillschweigend<br />
zugestimmt hat.<br />
2. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Beantwortung <strong><strong>de</strong>r</strong> Frage 1 ergibt sich, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>srat aufgrund <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Mehrwertsteuerrechts<br />
keine Massnahme vorsehen kann, damit sich Beiträge <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />
Hand aus solchen Fonds hinsichtlich <strong>de</strong>s Vorsteuerabzugs<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>s auswirken, als wenn diese über irgendwelche<br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Auszahlungsstellen ausgerichtet wer<strong>de</strong>n. Ein solches<br />
Vorgehen wür<strong>de</strong> Ungleichbehandlungen nach sich zie-