Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
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Questions ordinaires N 1605 N Einfache Anfragen<br />
verbleiben<strong>de</strong>n wettbewerblichen Ausnahmebereichen zu<br />
verbessern. Dazu gehören auch wirkungsorientiertere Formen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsführung bei Bund, Kantonen und Gemein<strong>de</strong>n<br />
(New Public Management). Im übrigen wer<strong>de</strong>n die<br />
Empfehlungen <strong>de</strong>s Preisüberwachers nicht nur zur Kenntnis<br />
genommen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch durchgesetzt.<br />
Diese Aktionslinien im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Staatstätigkeit sind zu unterschei<strong>de</strong>n<br />
von Massnahmen zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Wettbewerbs.<br />
Das neue Kartellgesetz schiebt wettbewerbswidrigen<br />
Praktiken von Kartellen und marktmächtigen Unternehmen<br />
einen Riegel vor. Ebenso wer<strong>de</strong>n das Binnenmarktgesetz<br />
und das Gesetz über die technischen Han<strong>de</strong>lshemmnisse<br />
<strong>de</strong>n Preissetzungsspielraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen reduzieren<br />
und damit sozusagen «branchenintern administrierte Preise»<br />
beseitigen.<br />
3. In <strong><strong>de</strong>r</strong> erwähnten Antwort vom 19. Februar 1997 hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>srat darauf hingewiesen, dass eine gewisse Übersicht<br />
administrierter Preise aus <strong>de</strong>n Jahresberichten <strong>de</strong>s Preisüberwachers<br />
gewonnen wer<strong>de</strong>n kann. Diese kann aber nicht<br />
umfassend sein. Der grösste Teil administrierter Preise liegt<br />
zu<strong>de</strong>m im Bereich kantonaler und kommunaler Zuständigkeiten.<br />
4. Der Bun<strong>de</strong>srat passt seine Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen<br />
Erneuerung laufend <strong>de</strong>n sich stetig än<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s Standortwettbewerbs an. Er hat die<br />
marktwirtschaftliche Erneuerung in seinen Regierungsrichtlinien<br />
1995–1999 zur wirtschaftspolitischen Daueraufgabe erklärt.<br />
5. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Inkraftsetzung <strong>de</strong>s neuen Kartellgesetzes hat <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>srat seine wirtschaftspolitische Verantwortung in keiner<br />
Art und Weise an die Wettbewerbskommission <strong>de</strong>legiert.<br />
Diese kann zwar ordnungspolitische Empfehlungen abgeben;<br />
ihre Hauptaufgabe besteht jedoch im verwaltungsrechtlichen<br />
Vollzug <strong><strong>de</strong>r</strong> durch die Politik vorgegebenen Wettbewerbsgesetzgebung.<br />
Die Wettbewerbskommission stellt einen<br />
von politischen Einflüssen befreiten, strikten Vollzug <strong>de</strong>s<br />
Kartellgesetzes sicher. Der Entscheid über Empfehlungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerbsbehör<strong>de</strong>n obliegt nach wie vor <strong>de</strong>n zuständigen<br />
politischen Behör<strong>de</strong>n. Im übrigen kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />
kartellgesetzwidrige Verhaltensweisen und Zusammenschlüsse<br />
von Unternehmen aus überwiegen<strong>de</strong>n öffentlichen<br />
Interessen ausnahmsweise zulassen.<br />
97.1046<br />
Einfache Anfrage Bäumlin<br />
Rückschaffung<br />
bosnischer Kriegsflüchtlinge<br />
Question ordinaire Bäumlin<br />
Renvoi<br />
<strong>de</strong> réfugiés <strong>de</strong> guerre bosniaques<br />
___________________________________________________________<br />
Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfachen Anfrage vom 21. März 1997<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> «Weisung über die Aufhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> gruppenweisen vorläufigen<br />
Aufnahme bestimmter Kategorien von Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
aus <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s ehemaligen Jugoslawien» fin<strong>de</strong>t sich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong> Satz: «We<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> frühere Wohnsitz im Herkunftsland<br />
noch die Tatsache, ob dieser nach heutigen Verhältnissen<br />
in ethnischer Hinsicht zu einem Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heits- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Mehrheitsgebiet gehört, bil<strong>de</strong>n für die Beurteilung einer<br />
Rückkehr massgebliche Kriterien.»<br />
Wie begrün<strong>de</strong>t <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat diesen Beschluss? Wann hat<br />
er ihn gefasst? Warum nimmt er keine Rücksicht auf die für<br />
die betroffenen Menschen wichtigste Bestimmung <strong>de</strong>s Abkommens<br />
von Dayton, dass sie ein Recht auf die Rückkehr<br />
zum früheren Wohnsitz haben?<br />
Gemäss Medienberichten vom 21. März 1997 soll <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />
<strong>de</strong>n Kantonen empfohlen haben, «Zwangsmassnahmen<br />
wie die Ausschaffungshaft zurückhaltend einzusetzen».<br />
Wie will er dieser «Zurückhaltung» Nachdruck verschaffen,<br />
<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />
wie ihre Umsetzung kontrollieren, und wo können sich von zu<br />
harten Massnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> kantonalen Frem<strong>de</strong>npolizeien Betroffene<br />
beschweren?<br />
Antwort <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates vom 9. Juni 1997<br />
Am 3. April 1996 beschloss <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat, gestützt auf das<br />
Frie<strong>de</strong>nsabkommen von Dayton, die Aufhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> 1993<br />
aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> kriegerischen Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzungen in Bosnien-Herzegowina<br />
angeordneten «Aktion Bosnien», d. h. das<br />
En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> gruppenweisen vorläufigen Aufnahme sowie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Aufenthaltsregelung mittels Kurzaufenthalterbewilligung.<br />
Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückkehr entschied <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat, <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen<br />
individuellen Situation <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Personen<br />
dadurch Rechnung zu tragen, dass die Ausreisen gestaffelt<br />
erfolgen und als Kriterium für eine frühere o<strong><strong>de</strong>r</strong> spätere<br />
Ausreise massgeblich ist, ob die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz anwesen<strong>de</strong>n<br />
Personen Einzelpersonen und kin<strong><strong>de</strong>r</strong>lose Ehepaare o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
aber Familien mit Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n sind. Für die Rückkehr wur<strong>de</strong> ein<br />
spezielles Konzept erarbeitet, das international auf grosses<br />
Interesse und Anerkennung stösst. Die Umsetzung verläuft<br />
bisher erfolgreich und strebt vorab die För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> freiwilligen<br />
Rückkehr an. Weiter beruht die Staffelung auf einem<br />
Evaluationsverfahren, in <strong>de</strong>ssen Verlauf zahlreiche Kriterien<br />
wie Anwesenheitsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter usw. geprüft<br />
wur<strong>de</strong>n. Dabei erwies sich die Staffelung nach Zivilstand<br />
bzw. Familienstruktur als die bestgeeignete, da die<br />
Reintegration alleinstehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Personen einfacher erfolgen<br />
kann als jene von Familien. Vor allem jedoch ist eine vorläufige<br />
Aufnahme von Gesetzes wegen u. a. dann aufzuheben,<br />
wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Vollzug <strong><strong>de</strong>r</strong> Wegweisung zulässig und es <strong><strong>de</strong>r</strong> ausländischen<br />
Person möglich und zumutbar ist, sich rechtmässig<br />
in ihren Heimatstaat zu begeben. Grund für die Anordnung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> gruppenweisen vorläufigen Aufnahme war die konkrete<br />
Gefährdungslage im Heimatland. Mit <strong>de</strong>m Frie<strong>de</strong>nsabkommen<br />
von Dayton und <strong><strong>de</strong>r</strong> seither eingetretenen Lageentwicklung<br />
hat sich diese soweit verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, dass die Betroffenen<br />
heute in Sicherheit zurückkehren können. In diesem<br />
Zusammenhang erachtet es <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat, in Übereinstimmung<br />
mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en europäischen Aufnahmestaaten und im<br />
Sinne einer innerstaatlichen Aufenthaltsalternative, als zumutbar,<br />
einen (wenn auch bloss vorübergehen<strong>de</strong>n) Wohnort<br />
im Herkunftsland zu wählen, <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht <strong>de</strong>m früheren Wohnsitz<br />
entspricht. Dies um so mehr, als die Schweiz im Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsprogramme umfangreiche Hilfe gewährt<br />
und insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Schaffung von neuem Wohnraum<br />
unterstützt. Im übrigen beobachten die für die Umsetzung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Rückkehr zuständigen Stellen laufend die Lage vor<br />
Ort.<br />
In <strong>de</strong>n Weisungen zum Bun<strong>de</strong>sratsbeschluss vom 29. Januar<br />
1997 wird <strong>de</strong>n Kantonen empfohlen, Zwangsmassnahmen<br />
für Personen aus <strong>de</strong>m ehemaligen Jugoslawien, welche<br />
die Schweiz bis zum 30. April 1997 zu verlassen haben, bis<br />
En<strong>de</strong> August 1997 zurückhaltend anzuwen<strong>de</strong>n. Dadurch sollen<br />
die betroffenen Personen Gelegenheit zum freiwilligen<br />
Verlassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz erhalten. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufhebung einer<br />
vorläufigen Aufnahme liegen jedoch die Zuständigkeiten für<br />
die Ansetzung einer Ausreisefrist, <strong>de</strong>n Wegweisungsvollzug<br />
und für die Anordnung von Zwangsmassnahmen bei <strong>de</strong>n<br />
kantonalen Behör<strong>de</strong>n. Im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Anordnung einer Haft<br />
wird diese nach spätestens 96 Stun<strong>de</strong>n durch eine richterliche<br />
Behör<strong>de</strong> auf ihre Rechtmässigkeit und Angemessenheit<br />
überprüft, wobei <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsmittelweg an das Bun<strong>de</strong>sgericht<br />
führt.