Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
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17. Juni 1997 N 1265 Asylgesetz und Anag. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
Deshalb empfehle ich Ihnen auch diesen Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit<br />
II zur Ablehnung.<br />
Zum Rückbehalt: Die Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit Fehr Hans möchte weitere<br />
Einkommensanteile in <strong>de</strong>n Rückbehalt aufnehmen (Art. 81a).<br />
Ich weise Sie vor allem darauf hin, dass wir in Artikel 81<br />
Absatz 4 gemäss bun<strong>de</strong>srätlichem Entwurf eine wichtige Ergänzung<br />
haben, wonach «Asylsuchen<strong>de</strong> und Schutzbedürftige<br />
.... ihre Vermögenswerte, die nicht aus ihrem Erwerbseinkommen<br />
stammen, offenlegen» müssen. Damit haben wir<br />
diese Lücke, die wir vorher in unserem Recht hatten, geschlossen.<br />
Die Rückbehaltspflicht von 10 Prozent <strong>de</strong>s AHVpflichtigen<br />
Lohnes ist offensichtlich angemessen. Sie wissen:<br />
Früher waren es nur 7 Prozent. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Sparmassnahmen<br />
haben wir das aufgrund sorgfältiger Analysen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Löhne dieser Asylbewerber auf 10 Prozent erhöht. Bei <strong>de</strong>n<br />
tiefen Löhnen, die Asylbewerber normalerweise haben, bleibt<br />
ihnen, wenn man ihnen 10 Prozent abzieht, etwa noch das,<br />
was sie für <strong>de</strong>n notwendigen Lebensunterhalt benötigen. Ich<br />
möchte Sie daher bitten, auch diesen Antrag abzulehnen.<br />
Schliesslich noch zum Antrag Hubmann, zu Artikel 82: Es ist<br />
da zum Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Eindruck erweckt wor<strong>de</strong>n, als ob sich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Staat bereichern möchte; davon kann keine Re<strong>de</strong> sein. Je<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> die Schweiz endgültig verlässt o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Aufenthaltsbewilligung<br />
erhält, kann die Auszahlung <strong>de</strong>s Sicherheitskontos<br />
verlangen. Aber wir dürfen an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits nicht eine Formulierung<br />
einführen, die vor Verlassen o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei nur vorübergehen<strong>de</strong>m<br />
Verlassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz einen Anspruch entstehen<br />
lässt. Vor einer endgültigen Ausreise <strong>de</strong>s Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>s aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schweiz sind nämlich die gesamten Ausreise-, Fürsorge-,<br />
Verfahrens- und Vollzugskosten, die <strong>de</strong>m Bund entstan<strong>de</strong>n<br />
sind, noch gar nicht umfassend bekannt. Deshalb möchten<br />
wir Ihnen empfehlen, an <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Praxis festzuhalten,<br />
die <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat die Möglichkeit gibt, die Modalitäten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anmeldung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Auszahlung auf Verordnungsstufe zu regeln.<br />
Ich bin durchaus bereit, die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Frist, wie das Frau<br />
Fankhauser angeregt hat, zuhan<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Beratung im Stän<strong><strong>de</strong>r</strong>at<br />
noch einmal zu überprüfen. Wir haben ja auch im Rahmen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> nachrichtenlosen Vermögen bei <strong>de</strong>n Banken einen<br />
Auftrag, hier eine allgemeingültige Frist für Konten festzuschreiben,<br />
die, wenn sich ein Kontoinhaber über eine gewisse<br />
Anzahl Jahre nicht gemel<strong>de</strong>t hat, dann allenfalls auch<br />
an <strong>de</strong>n Staat fallen wür<strong>de</strong>n. Das können wir in diesem Zusammenhang<br />
für die Beratung im Zweitrat ohne weiteres<br />
noch tun.<br />
Vor allem aber weil nicht ganz klar festgehalten ist, zu welchem<br />
Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch entstehen soll – nämlich wenn<br />
ein Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong> die Schweiz endgültig verlassen hat –, muss<br />
ich Ihnen beantragen, <strong>de</strong>n Antrag Hubmann abzulehnen.<br />
Fehr Hans (V, ZH), Sprecher <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit: Ich bin lei<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
vorhin vergessen wor<strong>de</strong>n. Ich pflege sonst nicht nach <strong>de</strong>m<br />
Herrn Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nten zu sprechen. Das hat aber <strong>de</strong>n<br />
Vorteil, dass ich vor selten viel Leuten sprechen darf.<br />
Frau Fankhauser muss ich noch in aller Klarheit erwi<strong><strong>de</strong>r</strong>n,<br />
dass es mir nicht darum geht, das Existenzminimum von armen<br />
Leuten und Verfolgten zu kappen. Ich möchte aber folgen<strong>de</strong>s<br />
festhalten:<br />
1. Wenn man 10 Prozent Sicherheitsleistung auf ein Konto<br />
einzahlen kann, dann kann man auch 20 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 30 Prozent<br />
einzahlen, ohne dass man einen einzigen zusätzlichen Beamten,<br />
auf welcher Stufe auch immer, braucht.<br />
2. Wenn Sie die Einkommensverwaltung auf die Stufe Gemein<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>legieren, brauchen Sie keinen einzigen zusätzlichen<br />
Beamten.<br />
3. Noch eine Korrektur zu einer Aussage von Frau Fankhauser:<br />
Den Leuten, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Einkommen man zum Teil zurückbehält,<br />
stiehlt man kein Geld, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n bei ihrer Ausreise o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ihrer Anerkennung als Flüchtling wird das Geld selbstverständlich<br />
ausbezahlt. Das ganze System bringt eine enorme<br />
Abhaltewirkung für illegale Einwan<strong><strong>de</strong>r</strong>er und schützt Flüchtlinge.<br />
Hubmann Vreni (S, ZH): Herr Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt, ich bin sehr<br />
froh über Ihre Erklärung und ziehe meinen Antrag zurück, da-<br />
<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Stän<strong><strong>de</strong>r</strong>at die Möglichkeit hat, eine vermitteln<strong>de</strong> Lösung<br />
zu fin<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m er die Frist verlängert. Ich bitte Sie,<br />
Herr Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt, dafür zu sorgen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Stän<strong><strong>de</strong>r</strong>at<br />
dabei grosszügig ist.<br />
Art. 79b<br />
Abstimmung – Vote<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 115 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit 39 Stimmen<br />
Art. 80 Abs. 1 – Art. 80 al. 1<br />
Abstimmung – Vote<br />
Eventuell – A titre préliminaire<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 109 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I 47 Stimmen<br />
Definitiv – Définitivement<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 102 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit II 53 Stimmen<br />
Art. 80 Abs. 2–4 – Art. 80 al. 2–4<br />
Angenommen – Adopté<br />
Art. 81 Abs. 1 – Art. 81 al. 1<br />
Abstimmung – Vote<br />
Eventuell – A titre préliminaire<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I 74 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit II 69 Stimmen<br />
Definitiv – Définitivement<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 109 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I 49 Stimmen<br />
Art. 81 Abs. 2–5 – Art. 81 al. 2–5<br />
Angenommen – Adopté<br />
Art. 81a, 82<br />
Präsi<strong>de</strong>ntin: Frau Hubmann hat ihren Antrag zurückgezogen.<br />
Abstimmung – Vote<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 110 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit 45 Stimmen<br />
Präsi<strong>de</strong>ntin: Ich möchte an dieser Stelle zwei Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
unseres Rates zum Geburtstag gratulieren. Es sind Herr<br />
Ernst Mühlemann und Herr Philippe Pidoux. (Beifall)<br />
Art. 83<br />
Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />
Abs. 1<br />
Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
Abs. 2<br />
Mehrheit<br />
Der Bund zahlt <strong>de</strong>n Kantonen für Schutzbedürftige, die nach<br />
Artikel 70 Absatz 2 einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung<br />
haben, die gesamte Pauschale für die Fürsorge-,<br />
Betreuungs- und Verwaltungskosten bis zum Tag, an <strong>de</strong>m ....<br />
Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit<br />
(Fischer-Hägglingen, Dettling, Fehr Hans, Fritschi, Heberlein,<br />
Steinemann)<br />
Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
Abs. 3<br />
Mehrheit<br />
Sofern <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund die Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fürsorge nach<br />
Artikel 76 Absatz 3 Dritten überträgt, vergütet er diesen die<br />
Fürsorge-, Betreuungs- und Verwaltungskosten pauschal.