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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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17. Juni 1997 N 1265 Asylgesetz und Anag. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Deshalb empfehle ich Ihnen auch diesen Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit<br />

II zur Ablehnung.<br />

Zum Rückbehalt: Die Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit Fehr Hans möchte weitere<br />

Einkommensanteile in <strong>de</strong>n Rückbehalt aufnehmen (Art. 81a).<br />

Ich weise Sie vor allem darauf hin, dass wir in Artikel 81<br />

Absatz 4 gemäss bun<strong>de</strong>srätlichem Entwurf eine wichtige Ergänzung<br />

haben, wonach «Asylsuchen<strong>de</strong> und Schutzbedürftige<br />

.... ihre Vermögenswerte, die nicht aus ihrem Erwerbseinkommen<br />

stammen, offenlegen» müssen. Damit haben wir<br />

diese Lücke, die wir vorher in unserem Recht hatten, geschlossen.<br />

Die Rückbehaltspflicht von 10 Prozent <strong>de</strong>s AHVpflichtigen<br />

Lohnes ist offensichtlich angemessen. Sie wissen:<br />

Früher waren es nur 7 Prozent. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Sparmassnahmen<br />

haben wir das aufgrund sorgfältiger Analysen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Löhne dieser Asylbewerber auf 10 Prozent erhöht. Bei <strong>de</strong>n<br />

tiefen Löhnen, die Asylbewerber normalerweise haben, bleibt<br />

ihnen, wenn man ihnen 10 Prozent abzieht, etwa noch das,<br />

was sie für <strong>de</strong>n notwendigen Lebensunterhalt benötigen. Ich<br />

möchte Sie daher bitten, auch diesen Antrag abzulehnen.<br />

Schliesslich noch zum Antrag Hubmann, zu Artikel 82: Es ist<br />

da zum Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Eindruck erweckt wor<strong>de</strong>n, als ob sich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Staat bereichern möchte; davon kann keine Re<strong>de</strong> sein. Je<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> die Schweiz endgültig verlässt o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Aufenthaltsbewilligung<br />

erhält, kann die Auszahlung <strong>de</strong>s Sicherheitskontos<br />

verlangen. Aber wir dürfen an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits nicht eine Formulierung<br />

einführen, die vor Verlassen o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei nur vorübergehen<strong>de</strong>m<br />

Verlassen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz einen Anspruch entstehen<br />

lässt. Vor einer endgültigen Ausreise <strong>de</strong>s Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>s aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schweiz sind nämlich die gesamten Ausreise-, Fürsorge-,<br />

Verfahrens- und Vollzugskosten, die <strong>de</strong>m Bund entstan<strong>de</strong>n<br />

sind, noch gar nicht umfassend bekannt. Deshalb möchten<br />

wir Ihnen empfehlen, an <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Praxis festzuhalten,<br />

die <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat die Möglichkeit gibt, die Modalitäten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anmeldung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Auszahlung auf Verordnungsstufe zu regeln.<br />

Ich bin durchaus bereit, die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Frist, wie das Frau<br />

Fankhauser angeregt hat, zuhan<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Beratung im Stän<strong><strong>de</strong>r</strong>at<br />

noch einmal zu überprüfen. Wir haben ja auch im Rahmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> nachrichtenlosen Vermögen bei <strong>de</strong>n Banken einen<br />

Auftrag, hier eine allgemeingültige Frist für Konten festzuschreiben,<br />

die, wenn sich ein Kontoinhaber über eine gewisse<br />

Anzahl Jahre nicht gemel<strong>de</strong>t hat, dann allenfalls auch<br />

an <strong>de</strong>n Staat fallen wür<strong>de</strong>n. Das können wir in diesem Zusammenhang<br />

für die Beratung im Zweitrat ohne weiteres<br />

noch tun.<br />

Vor allem aber weil nicht ganz klar festgehalten ist, zu welchem<br />

Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch entstehen soll – nämlich wenn<br />

ein Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong> die Schweiz endgültig verlassen hat –, muss<br />

ich Ihnen beantragen, <strong>de</strong>n Antrag Hubmann abzulehnen.<br />

Fehr Hans (V, ZH), Sprecher <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit: Ich bin lei<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorhin vergessen wor<strong>de</strong>n. Ich pflege sonst nicht nach <strong>de</strong>m<br />

Herrn Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nten zu sprechen. Das hat aber <strong>de</strong>n<br />

Vorteil, dass ich vor selten viel Leuten sprechen darf.<br />

Frau Fankhauser muss ich noch in aller Klarheit erwi<strong><strong>de</strong>r</strong>n,<br />

dass es mir nicht darum geht, das Existenzminimum von armen<br />

Leuten und Verfolgten zu kappen. Ich möchte aber folgen<strong>de</strong>s<br />

festhalten:<br />

1. Wenn man 10 Prozent Sicherheitsleistung auf ein Konto<br />

einzahlen kann, dann kann man auch 20 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 30 Prozent<br />

einzahlen, ohne dass man einen einzigen zusätzlichen Beamten,<br />

auf welcher Stufe auch immer, braucht.<br />

2. Wenn Sie die Einkommensverwaltung auf die Stufe Gemein<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>legieren, brauchen Sie keinen einzigen zusätzlichen<br />

Beamten.<br />

3. Noch eine Korrektur zu einer Aussage von Frau Fankhauser:<br />

Den Leuten, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Einkommen man zum Teil zurückbehält,<br />

stiehlt man kein Geld, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n bei ihrer Ausreise o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ihrer Anerkennung als Flüchtling wird das Geld selbstverständlich<br />

ausbezahlt. Das ganze System bringt eine enorme<br />

Abhaltewirkung für illegale Einwan<strong><strong>de</strong>r</strong>er und schützt Flüchtlinge.<br />

Hubmann Vreni (S, ZH): Herr Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt, ich bin sehr<br />

froh über Ihre Erklärung und ziehe meinen Antrag zurück, da-<br />

<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Stän<strong><strong>de</strong>r</strong>at die Möglichkeit hat, eine vermitteln<strong>de</strong> Lösung<br />

zu fin<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m er die Frist verlängert. Ich bitte Sie,<br />

Herr Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt, dafür zu sorgen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Stän<strong><strong>de</strong>r</strong>at<br />

dabei grosszügig ist.<br />

Art. 79b<br />

Abstimmung – Vote<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 115 Stimmen<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit 39 Stimmen<br />

Art. 80 Abs. 1 – Art. 80 al. 1<br />

Abstimmung – Vote<br />

Eventuell – A titre préliminaire<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 109 Stimmen<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I 47 Stimmen<br />

Definitiv – Définitivement<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 102 Stimmen<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit II 53 Stimmen<br />

Art. 80 Abs. 2–4 – Art. 80 al. 2–4<br />

Angenommen – Adopté<br />

Art. 81 Abs. 1 – Art. 81 al. 1<br />

Abstimmung – Vote<br />

Eventuell – A titre préliminaire<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I 74 Stimmen<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit II 69 Stimmen<br />

Definitiv – Définitivement<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 109 Stimmen<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I 49 Stimmen<br />

Art. 81 Abs. 2–5 – Art. 81 al. 2–5<br />

Angenommen – Adopté<br />

Art. 81a, 82<br />

Präsi<strong>de</strong>ntin: Frau Hubmann hat ihren Antrag zurückgezogen.<br />

Abstimmung – Vote<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 110 Stimmen<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit 45 Stimmen<br />

Präsi<strong>de</strong>ntin: Ich möchte an dieser Stelle zwei Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

unseres Rates zum Geburtstag gratulieren. Es sind Herr<br />

Ernst Mühlemann und Herr Philippe Pidoux. (Beifall)<br />

Art. 83<br />

Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

Abs. 1<br />

Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

Abs. 2<br />

Mehrheit<br />

Der Bund zahlt <strong>de</strong>n Kantonen für Schutzbedürftige, die nach<br />

Artikel 70 Absatz 2 einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung<br />

haben, die gesamte Pauschale für die Fürsorge-,<br />

Betreuungs- und Verwaltungskosten bis zum Tag, an <strong>de</strong>m ....<br />

Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit<br />

(Fischer-Hägglingen, Dettling, Fehr Hans, Fritschi, Heberlein,<br />

Steinemann)<br />

Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

Abs. 3<br />

Mehrheit<br />

Sofern <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund die Gewährleistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fürsorge nach<br />

Artikel 76 Absatz 3 Dritten überträgt, vergütet er diesen die<br />

Fürsorge-, Betreuungs- und Verwaltungskosten pauschal.

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