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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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Initiative parlementaire (Rychen) 1432 N 20 juin 1997<br />

tex, Heime, Chronischkrankenabteilungen in Spitälern und<br />

Psychiatriekliniken) allein im Kanton Bern jährliche Kosten<br />

von rund 400 Millionen Franken pro Jahr ergeben. Wesentlicher<br />

ist die Feststellung, dass dies gegenüber 1995 eine<br />

Steigerung von 315 Millionen Franken pro Jahr be<strong>de</strong>utet.<br />

Hochgerechnet auf die Bevölkerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz – unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Annahme, dass in <strong><strong>de</strong>r</strong> übrigen Schweiz ähnliche Entwicklungen<br />

im Gange sind –, wür<strong>de</strong> dies zu jährlichen Mehrkosten<br />

von rund 2,4 Mil-liar<strong>de</strong>n Franken führen. Setzt man diese<br />

Zahl in Relation zum heutigen Aufwand für Krankenkassenprämien<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Schweizer Bevölkerung, so be<strong>de</strong>utet dies eine<br />

Prämiensteigerung, welche allein im beschriebenen Leistungssektor<br />

rund 15 Prozent ausmacht (möglicherweise<br />

verteilt auf die Jahre 1997, 1998, 1999).<br />

2. Haltung <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Institutionen<br />

2.1 Spitexverband Schweiz<br />

Leistungsausbau bei Spitex: Das neue KVG hat zwar die Leistungspflicht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Behandlungs- und <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundpflege bei Spitex<br />

erweitert; dafür entfallen aber alle bisherigen freiwilligen<br />

Beiträge <strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenkassen an Spitex, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch<br />

die Hauswirtschaft. Für die Patientinnen und Patienten ergibt<br />

sich dadurch oft ein Leistungsabbau. Nach neuem KVG dürfen<br />

für ärztlich verordnete Spitex-Pflegeleistungen keine zusätzlichen<br />

Rechnungen gestellt wer<strong>de</strong>n (Tarifschutz). Die<br />

Krankenkassen und die öffentliche Hand müssen neu die Kosten<br />

vollumfänglich tragen. In<strong>de</strong>ssen haben viele Kantone<br />

ihre bisherigen Subventionen an die Spitex-Pflegeleistungen<br />

gestrichen. Es ist selbstverständlich, dass durch <strong>de</strong>n Wegfall<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Subventionen die Spitexkosten ansteigen. Die Kantone<br />

sollten <strong>de</strong>n Spitexorganisationen Leistungsaufträge erteilen<br />

müssen. Der Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung ist in diesem Punkt<br />

nicht in allen Sprachen übereinstimmend. Im <strong>de</strong>utschen Text<br />

heisst es, die Spitexorganisationen müssten einen Leistungsauftrag<br />

haben, während im französischen Text festgehalten<br />

wird, dass sie einen Leistungsauftrag erhalten haben<br />

müssten. Der <strong>de</strong>utsche Text lässt zu, dass sich die Organisationen<br />

diesen Auftrag selbst erteilen können. Aus <strong>de</strong>m französischen<br />

Text könnte man schliessen, dass ein Dritter <strong>de</strong>n<br />

Leistungsauftrag gibt. Beim Leistungsauftrag geht es um ein<br />

wichtiges Steuerungsinstrument, nicht zuletzt zur Qualitätssicherung.<br />

Ansprüche <strong><strong>de</strong>r</strong> Spitexorganisationen ans KVG: Das KVG verpflichtet<br />

die Kassen dazu, die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege<br />

zu übernehmen, wenn diese ärztlich verordnet<br />

sind. Im Gesetz und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung wird keine Zeitrationierung<br />

vorgesehen. Der Spitexverband Schweiz bietet<br />

Hand für Zeitbudgets, wenn sie als Richtlinien <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftlichkeits-,<br />

Wirksamkeits- und Zweckmässigkeitskontrolle dienen<br />

sollen. Weil aber in diesem Bereich Daten fehlen, erarbeitet<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verband zusammen mit <strong>de</strong>m Konkordat erstmals<br />

die Vollkosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Spitex-Pflegeleistungen in dreizehn Referenzzentren.<br />

Diese Datenerhebung soll die Grundlage für die<br />

Verhandlungen über eine gesamtschweizerische Tarifstruktur<br />

für die anerkannten KVG-Leistungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Spitex-Behandlungs-<br />

und Grundpflege auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong>de</strong>s Zeittarifes bil<strong>de</strong>n.<br />

Der Spitexverband wehrt sich aufgrund mangeln<strong><strong>de</strong>r</strong> Daten<br />

gegen ein Zeitbudget. In einer nachgereichten schriftlichen<br />

Unterlage stellt er die Behauptung auf, dass bei einer Zeitlimite<br />

von 60 Stun<strong>de</strong>n pro Quartal rund 40 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> heutigen<br />

Spitexpatientinnen und -patienten unter die Härtefallklausel<br />

fallen wür<strong>de</strong>n. Bei 100 Stun<strong>de</strong>n Zeitbudget pro Quartal<br />

wür<strong>de</strong>n 10 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> Klientel zu <strong>de</strong>n Härtefällen zählen.<br />

Das BSV seinerseits führte hierzu Zahlen aus einem Beschwer<strong>de</strong>verfahren<br />

an, die besagen, dass bei 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

Zeitlimite pro Quartal 8 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> zu behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Härtefälle<br />

wären und mehr Betreuung bräuchten.<br />

Spitexausbau synchron zum Spitalbettenabbau: Spitex trägt<br />

zwar dazu bei, dass sich Spitalbetten leeren, aber stellt dies<br />

bereits einen Abbau dar? Die Spitex kann ihn nicht beeinflussen.<br />

Schliesslich betonen die Vertreterinnen <strong><strong>de</strong>r</strong> Spitex, dass Spitex<br />

und Pflegeheime nicht gleichgesetzt wer<strong>de</strong>n dürften.<br />

Artikel 50 KVG ist keine generelle Entschädigungsregel für<br />

<strong>de</strong>n Spitexbereich, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n erwähnt einzig, welche Pflegeleistungen<br />

im Pflegeheim entschädigt wer<strong>de</strong>n. Für die Abgel-<br />

tung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pflegeleistungen im Pflegeheim sind Pauschalbeiträge<br />

möglich. Strukturell gehören die Pflegeheime zur stationären<br />

medizinischen Versorgung. Wie bei <strong>de</strong>n Spitälern<br />

müssen sich die Kantone o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Gemein<strong>de</strong>n auch bei <strong>de</strong>n<br />

Pflegeheimen substantiell an <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzierung beteiligen.<br />

Demgegenüber gehört <strong><strong>de</strong>r</strong> Spitexbereich strukturell zur ambulanten<br />

medizinischen Versorgung. Hier müssen die Vollkosten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> KLV-Pflegeleistungen durch die Krankenversicherer<br />

abgegolten wer<strong>de</strong>n.<br />

2.2 Krankenkassen<br />

Die Finanzierung <strong>de</strong>s Pflegebereiches darf auf keinen Fall<br />

vollumfänglich <strong><strong>de</strong>r</strong> obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n. Der Gesetzgeber wollte mit <strong>de</strong>m<br />

KVG keine Pflegeversicherung einführen. Er beabsichtige,<br />

dass die Krankenversicherung einen Beitrag an die Pflegekosten<br />

vergütet. Stän<strong><strong>de</strong>r</strong>at Huber, Berichterstatter <strong><strong>de</strong>r</strong> KVG-<br />

Kommission, vertrat im Parlament <strong>de</strong>n Standpunkt, dass die<br />

Krankenversicherung einen Beitrag an die Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundpflege<br />

zu vergüten habe bzw. dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat im wesentlichen<br />

davon leiten lasse, dass die Krankenversicherer<br />

die klassischen Krankheitsbehandlung zu übernehmen hätten,<br />

sie aber nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage sein wür<strong>de</strong>n, die ganze pflegerische<br />

Betreuung zu <strong>de</strong>cken. Diese entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Absicht<br />

wird heute von Leistungserbringern und Behör<strong>de</strong>n völlig verdrängt,<br />

was zur Folge hat, dass die im Abstimmungskampf<br />

vom BSV geschätzte Zunahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Pflegekosten um<br />

805 Millionen Franken (685 für Pflegeheime, 120 für Spitex)<br />

weit übertroffen wird. Vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Volksabstimmung ging das<br />

BSV von Tagessätzen für Pflegeheime zwischen 50 und<br />

70 Franken aus. Die Krankenkassen for<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong>de</strong>shalb die<br />

Festlegung eines Pflegekostenbeitrages durch <strong>de</strong>n Bund sowie<br />

eine Unterscheidung nach mittelschwerer o<strong><strong>de</strong>r</strong> schwerer<br />

Pflegebedürftigkeit. Weiter verlangen sie die Vorgabe eines<br />

Zeitbudgets pro Tag, Woche o<strong><strong>de</strong>r</strong> Monat. Gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird<br />

ebenfalls, dass die Kantonsregierungen <strong>de</strong>n Spitexorganisationen<br />

einen Leistungsauftrag erteilen, ferner Zulassungsvorschriften<br />

für Leistungserbringer. Schliesslich wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holen die<br />

Kassenvertreter ihren Wunsch nach einem Zulassungsstopp<br />

für neue Leistungserbringergruppen.<br />

Die Krankenkassen können Spitexrechnungen vorweisen,<br />

die z. B. 746 Stun<strong>de</strong>n während 31 Tagen verrechnen, was<br />

einem Schnitt von über 24 Stun<strong>de</strong>n pro Tag entspricht. In einem<br />

weiteren Beispiel lagen die Kosten für die Spitex gar höher<br />

als im Akutspital.<br />

2.3 Kantone<br />

Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz lehnt einen<br />

dringlichen Bun<strong>de</strong>sbeschluss ab. Die Kantone machen geltend,<br />

dass nur ein Jahr nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s neuen KVG<br />

nicht schon wie<strong><strong>de</strong>r</strong> Zuflucht zu Notrecht genommen wer<strong>de</strong>n<br />

sollte. Im weiteren befürchten die Kantonsregierungen, dass<br />

die im KVG vorgesehene Kostenverschiebung im Spitex- und<br />

Pflegeheimbereich von <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Hand zu <strong>de</strong>n Krankenversicherern<br />

teilweise wie<strong><strong>de</strong>r</strong> rückgängig gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

könnte; somit wür<strong>de</strong> die beschlossene Kostenverteilung<br />

in Frage gestellt. Im übrigen verweisen die Kantone auf die<br />

Gespräche mit <strong>de</strong>n Leistungserbringern sowie <strong>de</strong>n Versicherern;<br />

diesen Gesprächen seien gebührend Platz einzuräumen.<br />

3. Erwägungen<br />

Die beschriebene Entwicklung ist zu stoppen. Im gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt sind zwar noch keine erhärteten gesamtschweizerischen<br />

Zahlen verfügbar. Nach einem Jahr lässt<br />

sich aber anhand von regionalen Untersuchungen und sehr<br />

zahlreichen Beispielen ein ein<strong>de</strong>utig steigen<strong><strong>de</strong>r</strong> Trend in diesem<br />

Bereich ausmachen. Mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sbeschluss<br />

hat das Parlament Gelegenheit, Leistungsausweitung<br />

und Kostensteigerung zu unterbin<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> zumin<strong>de</strong>st zu<br />

verlangsamen, die nie in seiner Absicht lagen. Für <strong>de</strong>n Antrag<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission sprechen neben <strong>de</strong>n sich abzeichnen<strong>de</strong>n<br />

zahlenmässigen Ten<strong>de</strong>nzen noch folgen<strong>de</strong> Überlegungen:<br />

– Der Bun<strong>de</strong>srat hat im Abstimmungskampf zum KVG stets<br />

betont, dass die Folgen <strong><strong>de</strong>r</strong> Artikel 25 und 33 im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Pflegeleistungen zwischen 850 und 900 Millionen Franken<br />

Mehrkosten verursachen wer<strong>de</strong>n. Diesen Berechnungen lag<br />

ein Stun<strong>de</strong>nsatz von rund 50 Franken zugrun<strong>de</strong>.<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

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