Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
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20. Juni 1997 N 1513 Interpellation Comby<br />
qui pourrait compromettre les chances <strong>de</strong> commercialisation<br />
<strong>de</strong>s produits indigènes. Le Conseil fédéral est-il conscient <strong>de</strong><br />
ce danger et est-il prêt, dans ces circonstances, à faire en<br />
sorte que les grands distributeurs ne puissent pas exercer<br />
encore plus <strong>de</strong> pression sur les agriculteurs sous le couvert<br />
<strong>de</strong> l’économie <strong>de</strong> marché?<br />
Mitunterzeichner – Cosignataires: Baumann Alexan<strong><strong>de</strong>r</strong>, Bin<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />
Blocher, Eberhard, Fehr Hans, Fehr Lisbeth, Föhn,<br />
Freund, Hasler Ernst, Hess Otto, Moser, Oehrli, Philipona,<br />
Ruckstuhl, Sandoz Marcel, Stucky, Widrig, Wittenwiler (18)<br />
Schriftliche Begründung – Développement par écrit<br />
Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> schweizerischen Landwirtschaft von <strong>de</strong>n Grossverteilern<br />
zusätzliche kostspielige Auflagen gemacht wer<strong>de</strong>n<br />
und die AP 2002 zu <strong><strong>de</strong>r</strong>en Margenverbesserung missbraucht<br />
wird, kann unsere Landwirtschaft nur als Verlierer aus dieser<br />
Reform hervorgehen.<br />
Schriftliche Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
vom 14. Mai 1997<br />
Rapport écrit du Conseil fédéral<br />
du 14 mai 1997<br />
1. Wie in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n Europas ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz im<br />
Nahrungsmittelhan<strong>de</strong>l ein Konzentrationsprozess im Gang.<br />
Die Grossverteiler haben ihre Marktanteile ausgebaut; von<br />
einer Monopolstellung kann jedoch nicht gesprochen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ihr Marktanteil im Lebensmittel<strong>de</strong>tailhan<strong>de</strong>l wird generell<br />
auf rund zwei Drittel geschätzt. Je nach Produkt können<br />
sich jedoch beträchtliche Unterschie<strong>de</strong> ergeben. Das Konzept<br />
für eine sichere Lan<strong>de</strong>sversorgung beruht auf <strong>de</strong>n drei<br />
Elementen: einheimische Nahrungsmittelproduktion, Lagerhaltung<br />
und Importe. Die Versorgungssicherheit ist grundsätzlich<br />
nicht abhängig vom Konzentrationsgrad im Detailhan<strong>de</strong>l.<br />
Dessen Struktur beeinflusst lediglich die Organisation<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Nahrungsmittelverteilung in Krisenzeiten.<br />
2. Die gelten<strong>de</strong>n Vorschriften erlauben die Verfütterung von<br />
tierischen Abfällen an Geflügel und Schweine. Die diesbezüglichen<br />
Vorschriften in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierseuchenverordnung und in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle wur<strong>de</strong>n<br />
auf <strong>de</strong>n 1. Mai 1996 verschärft. Demnach müssen als zusätzliche<br />
Vorsichtsmassnahmen gegen eine Übertragung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> BSE das Gehirn, die Augen und das Rückenmark von<br />
Kühen sowie grundsätzlich alle tierischen Kadaver verbrannt<br />
wer<strong>de</strong>n. Aus Fleischabfällen hergestelltes Tierfutter ist <strong>de</strong>shalb,<br />
aufgrund <strong>de</strong>s heutigen Wissensstan<strong>de</strong>s, hygienisch<br />
und seuchenpolizeilich unbe<strong>de</strong>nklich. Der von <strong>de</strong>n Grossverteilern<br />
gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Verzicht auf die Verfütterung von Schlachtnebenprodukten<br />
an Geflügel und Schweine wird daher vom<br />
Bun<strong>de</strong>srat nicht unterstützt.<br />
3. Die Verteilung von aus Fütterungsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grossverteiler entstehen<strong>de</strong>n Kosten muss grundsätzlich von<br />
<strong>de</strong>n betroffenen Marktpartnern geregelt wer<strong>de</strong>n. Allerdings<br />
hat die Wettbewerbskommission im letzten Jahr eine Untersuchung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerbsverhältnisse in bezug auf die Politik<br />
von Migros und Coop hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Fütterung von Nutztieren<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> Entsorgung von Schlachtabfällen eingeleitet.<br />
Es wird untersucht, in welcher Weise sich die Fütterungsvorschriften<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Grossverteiler auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Marktteilnehmer auswirken<br />
und ob damit unzulässige Wettbewerbsabre<strong>de</strong>n<br />
(Art. 5 Kartellgesetz) o<strong><strong>de</strong>r</strong> unzulässige Verhaltensweisen<br />
marktbeherrschen<strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmen (Art. 7 Kartellgesetz)<br />
verbun<strong>de</strong>n sind. Diese Untersuchung steht kurz vor <strong>de</strong>m Abschluss.<br />
Da aber <strong><strong>de</strong>r</strong> Schlussbericht noch nicht vorliegt, kann<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat dazu zurzeit nicht Stellung nehmen.<br />
4. Der Bun<strong>de</strong>srat hat nicht die Absicht, auf das Verhalten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Importeure und Verbraucher bezüglich Herkunft <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfuhren<br />
von Soja Einfluss zu nehmen. Die Marktteilnehmer entschei<strong>de</strong>n<br />
nach kommerziellen Grundsätzen über <strong>de</strong>n Ursprung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Zufuhren. In <strong>de</strong>n letzten fünf Jahren stammten die<br />
Einfuhren von Sojabohnen (Jahresdurchschnitt rund 90 000<br />
Tonnen) zu rund 45 Prozent (40 000 Tonnen) aus Entwicklungslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n,<br />
wobei Brasilien und Argentinien als Hauptlieferanten<br />
dieser Län<strong><strong>de</strong>r</strong>gruppe in Erscheinung getreten sind.<br />
Die Herkunft <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfuhren wird durch <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Ern-<br />
<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />
ten in <strong><strong>de</strong>r</strong> nördlichen (Herbst) und südlichen (Frühjahr) Hemisphäre<br />
mitbestimmt.<br />
5. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarreform wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund seine Markteingriffe<br />
reduzieren und sich grundsätzlich auf das Setzen von<br />
Rahmenbedingungen beschränken. Damit wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Spielraum<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Marktteilnehmer zunehmen. Diese Entwicklung be<strong>de</strong>utet<br />
nicht zwingend eine Zunahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Marktmacht <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Grossverteiler. Der entstehen<strong>de</strong> Spielraum kann von <strong>de</strong>n<br />
Produzenten und ihren Organisationen ausgenützt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Entwurf für ein neues Landwirtschaftsgesetz ist festgehalten,<br />
dass die Qualitäts- und Absatzför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung sowie die Anpassung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Produktion und <strong>de</strong>s Angebots an die Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse<br />
<strong>de</strong>s Marktes Sache <strong><strong>de</strong>r</strong> Produzenten o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Branchenorganisationen sind (Art. 8). Unter gewissen<br />
Bedingungen kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund diese Selbsthilfemassnahmen<br />
unterstützen (Art. 9). Grundsätzlich soll ein frei spielen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Wettbewerb <strong>de</strong>n Missbrauch von Marktmacht verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Für einen von Wettbewerb geprägten schweizerischen<br />
Binnenmarkt sorgen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e drei Gesetze: das Kartellgesetz,<br />
das Binnenmarktgesetz und das Bun<strong>de</strong>sgesetz über<br />
die technischen Han<strong>de</strong>lshemmnisse. Das totalrevidierte Kartellrecht<br />
hat u. a. explizit <strong>de</strong>n Missbrauch von Marktmacht<br />
durch Unternehmen mit beherrschen<strong><strong>de</strong>r</strong> Stellung zum Gegenstand<br />
und sieht Instrumente vor, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerbsbehör<strong>de</strong><br />
einen Eingriff erlauben. In Artikel 24 <strong>de</strong>s Entwurfs für<br />
ein neues Landwirtschaftsgesetz schlägt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat im<br />
Landwirtschaftsbereich zu<strong>de</strong>m das Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> Preisbeobachtung<br />
vor. Damit kann überprüft wer<strong>de</strong>n, ob tiefere<br />
Produzentenpreise auch effektiv an die Konsumentinnen und<br />
Konsumenten weitergegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Interpellanten: teilweise befriedigt<br />
Déclaration <strong>de</strong> l’interpellateur: partiellement satisfait<br />
97.3129<br />
Interpellation Comby<br />
Landwirtschaft. Unterstützung<br />
kleiner Familienbetriebe<br />
Interpellation Comby<br />
Petites exploitations<br />
agricoles familiales<br />
__________________________________________________________<br />
Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Interpellation vom 20. März 1997<br />
Der Verfassungsartikel über die Landwirtschaft, <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Volksabstimmung vom 9. Juni 1996 angenommen wur<strong>de</strong>,<br />
trägt <strong>de</strong>n Anliegen von Umwelt und Wirtschaft Rechnung,<br />
ohne <strong>de</strong>n Strukturwan<strong>de</strong>l und die unentbehrliche Anpassung<br />
an die neuen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse <strong>de</strong>s Marktes zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
In diesem Zusammenhang ist die «Agrarpolitik 2002» für die<br />
Zukunft dieses lebenswichtigen Sektors <strong><strong>de</strong>r</strong> schweizerischen<br />
Volkswirtschaft von entschei<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> beträchtlichen<br />
Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Direktzahlungen wer<strong>de</strong>n die Probleme,<br />
die sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft künftig stellen wer<strong>de</strong>n,<br />
zweifellos angemessen beantwortet. Deshalb müssen die Direktzahlungen<br />
aber auch allen Landwirtschaftsbetrieben zugute<br />
kommen. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat bereit:<br />
1. die kleinen landwirtschaftlichen Familienbetriebe, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />
die Spezialkulturen (Gemüse- und Obstkulturen) sowie<br />
<strong>de</strong>n Weinbau, wirksamer zu unterstützen, in<strong>de</strong>m er <strong>de</strong>m beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Charakter dieser Kulturen und <strong>de</strong>n mit ihnen verbun<strong>de</strong>nen<br />
Bewirtschaftungsproblemen besser Rechnung<br />
trägt? Eine verstärkte Hilfe für diese Kulturen durch das Mittel<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Direktzahlungen ist notwendig, tragen diese Kulturen<br />
doch aktiv zum Umweltschutz und zur Erhaltung eines typischen<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s bei;<br />
2. zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögensgrenze<br />
für die Direktzahlungen festgelegt wer<strong>de</strong>n könnte? Eine solche<br />
Grenze sollte unseres Erachtens jedoch keinesfalls ver-