Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
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Questions ordinaires N 1597 N Einfache Anfragen<br />
stützt auf Artikel 102 Ziffer 8 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung, die «Verordnung<br />
über die Wahrung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vermögenswerte <strong><strong>de</strong>r</strong> Republik<br />
Zaire in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz» in Kraft. Danach sind alle Vermögenswerte<br />
von Mobutu, seiner Familie und <strong><strong>de</strong>r</strong> von ihnen kontrollierten<br />
Firmen und Gesellschaften, welche in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz<br />
liegen o<strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz aus verwaltet wer<strong>de</strong>n, gesperrt.<br />
Personen, welche solche Vermögenswerte halten o<strong><strong>de</strong>r</strong> verwalten,<br />
müssen diese sofort <strong>de</strong>m Eidgenössischen Finanz<strong>de</strong>partement<br />
mel<strong>de</strong>n. Die Schweiz hat damit als erstes Land<br />
die Vermögenswerte von Ex-Präsi<strong>de</strong>nt Mobutu und seiner<br />
Familie gesperrt.<br />
Die Schweiz hat sich seit jeher zur Rechtshilfe bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherstellung<br />
und Rückführung von Vermögenswerten kriminellen<br />
Ursprungs bereit erklärt und hat in die strafrechtliche Zusammenarbeit<br />
mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Staaten auch Vermögen ehemaliger<br />
Staatschefs mit eingeschlossen, wie z. B. <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall Marcos<br />
zeigt. Seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Revision <strong>de</strong>s Rechtshilfegesetzes vom Oktober<br />
1996 ist das lan<strong>de</strong>sinterne Rechtshilfeverfahren gestrafft.<br />
Neu geregelt ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch die Herausgabe von Vermögenswerten<br />
zur Einziehung durch <strong>de</strong>n ersuchen<strong>de</strong>n Staat<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Rückerstattung an Geschädigte (Art. 74a IRSG).<br />
Diese Vorschrift macht die Herausgabe zwar «in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel»<br />
von einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid <strong>de</strong>s<br />
ersuchen<strong>de</strong>n Staates abhängig, erlaubt aber auch Ausnahmen.<br />
Es wird sich zeigen, wieweit sich diese Vorschrift bei<br />
Vermögenswerten ehemaliger und unter Korruptionsverdacht<br />
stehen<strong><strong>de</strong>r</strong> ausländischer Politiker bewährt.<br />
2. Auf Wunsch <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates entschied die Eidgenössische<br />
Bankenkommission am 15. Mai 1997, eine systematische<br />
Umfrage bei <strong>de</strong>n ihr unterstellten Bankinstituten betreffend<br />
allfällige Guthaben Mobutus und seiner Familienangehörigen<br />
durchzuführen. Laut Pressemitteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> EBK vom<br />
3. Juni 1997 haben alle 406 angefragten Banken fristgerecht<br />
geantwortet. Sechs Banken haben Vermögenswerte im Gesamtbetrag<br />
von 4 786 570 Franken gemel<strong>de</strong>t. Die EBK wird<br />
abklären, ob die Banken, welche Vermögenswerte <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie<br />
Mobutu halten, ihren bankengesetzlichen Sorgfaltspflichten<br />
nachgekommen sind.<br />
97.1032<br />
Einfache Anfrage Gren<strong>de</strong>lmeier<br />
Publikation<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sgerichtsentschei<strong>de</strong><br />
Question ordinaire Gren<strong>de</strong>lmeier<br />
Publication<br />
<strong>de</strong>s arrêts du Tribunal fédéral<br />
___________________________________________________________<br />
Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfachen Anfrage vom 20. März 1997<br />
In Justiz- und Juristenkreisen wird seit langem bemängelt,<br />
dass die Herausgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sgerichtsentschei<strong>de</strong> sowohl<br />
bezüglich Druck und Papier als auch bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Haltbarkeit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> offiziellen Einband<strong>de</strong>cken qualitativ zu wünschen übrig<br />
lasse und auch – verglichen mit <strong>de</strong>m Datum <strong><strong>de</strong>r</strong> Zustellung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> schriftlich begrün<strong>de</strong>ten Urteile – ausseror<strong>de</strong>ntlich<br />
spät erfolge.<br />
In diesem Zusammenhang fällt auch auf, dass dieser Auftrag<br />
– wie übrigens auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e ständige Druckaufträge <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s, etwa jener für das Bun<strong>de</strong>sblatt, teilweise seit Beginn<br />
<strong>de</strong>s Erscheinens dieser offiziellen Druckwerke – von<br />
<strong>de</strong>mselben Unternehmen ausgeführt wird.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srat wird eingela<strong>de</strong>n, dazu die folgen<strong>de</strong>n Fragen<br />
zu beantworten:<br />
1. Seit wann wer<strong>de</strong>n die Amtliche Sammlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschei<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtes (BGE) und das Bun<strong>de</strong>sblatt (BBl) von<br />
<strong>de</strong>n gegenwärtig mit diesen Aufträgen bedachten Unternehmungen<br />
hergestellt?<br />
2. Sind die Aufträge jemals öffentlich zur Konkurrenz ausgeschrieben<br />
wor<strong>de</strong>n, und wann fan<strong>de</strong>n gegebenenfalls je die<br />
letzte dieser Ausschreibungen statt?<br />
<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />
3. Falls in <strong>de</strong>n letzten zwanzig Jahren keine solchen Ausschreibungen<br />
stattgefun<strong>de</strong>n haben: Wie überprüft <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />
die Angemessenheit <strong><strong>de</strong>r</strong> für diese Leistungen bezahlten<br />
Preise?<br />
4. Trifft es zu, dass bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Herstellung <strong>de</strong>s Jahrganges 1995<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> BGE ein einzelnes Heft nicht in ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl<br />
hergestellt wor<strong>de</strong>n ist, so dass dieses bereits jetzt vergriffen<br />
ist?<br />
5. Ist sichergestellt, dass das für BGE und BBl seit längerem<br />
verwen<strong>de</strong>te Papier haltbar ist und nicht durch Säurefrass zerstört<br />
wird? Falls nein, wie sorgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat dafür, dass <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Inhalt auch in Zukunft erhalten bleibt?<br />
6. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat bereit, dafür zu sorgen, dass innerhalb<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> nächsten fünf Jahre <strong><strong>de</strong>r</strong>artige Ausschreibungen erfolgen,<br />
damit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund gewiss sein kann, dafür lediglich Konkurrenzpreise<br />
zu bezahlen?<br />
7. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat bereit, die <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Druckaufträgen<br />
zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Kalkulationen so zu veröffentlichen,<br />
dass diese von <strong><strong>de</strong>r</strong> Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen<br />
und von Fachleuten überprüft wer<strong>de</strong>n können?<br />
Antwort <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates vom 2. Juni 1997<br />
Vorbemerkung:<br />
Für die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anfrage genannte Publikation «Bun<strong>de</strong>sblatt»<br />
(BBl) ist die Bun<strong>de</strong>skanzlei als Herausgeberin verantwortlich.<br />
Da das Bun<strong>de</strong>sgericht gemäss Bun<strong>de</strong>sverfassung in Fragen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Organisation und in Verwaltungsangelegenheiten autonom<br />
ist und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen<br />
(BoeB; SR 172.056.1) nicht unterworfen<br />
ist, wer<strong>de</strong>n die Bun<strong>de</strong>sgerichtsentschei<strong>de</strong> (BGE) vom Bun<strong>de</strong>sgericht<br />
in eigener Regie herausgegeben.<br />
Betreffend Herausgabedatum sowie die weiteren Fragen antwortet<br />
das Bun<strong>de</strong>sgericht wie folgt: «Die Urteile <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtes<br />
wer<strong>de</strong>n heute durchschnittlich etwa drei Monate<br />
nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausfällung publiziert. Die entsprechen<strong>de</strong> Kritik ist<br />
nicht mehr gerechtfertigt. Diesbezüglich sind in <strong>de</strong>n letzten<br />
Jahren gewaltige Fortschritte gemacht wor<strong>de</strong>n.»<br />
Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet wer<strong>de</strong>n:<br />
1. BGE: BGE Bän<strong>de</strong> I, II, III seit 1933, Band IV seit 1942,<br />
Band V seit 1970; Generalregister seit 1995.<br />
BBl: <strong>de</strong>utsch: 1849, italienisch: 1918, französisch: 1984.<br />
2. BGE: «Die letzte Konkurrenzofferte wur<strong>de</strong> 1996 für <strong>de</strong>n<br />
Nachdruck <strong><strong>de</strong>r</strong> Generalregister IX (1955 bis 1964) sowie XI<br />
(1975 bis 1984) eingeholt. Die heutige, in Lausanne ansässige<br />
Druckerei <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgerichtes offerierte <strong>de</strong>n Nachdruck<br />
42 Prozent billiger als das Deutschschweizer Unternehmen,<br />
das diese Bän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Jahren 1966 und 1985 gedruckt<br />
hatte, und erhielt <strong>de</strong>mzufolge <strong>de</strong>n Zuschlag.»<br />
BBl: Die Pflicht, Drucksachen mit einem Schwellenwert von<br />
über 249 950 Franken (gesetzlicher Wert gemäss Art. 6<br />
Abs. 2 BoeB, angepasst vom EVD auf <strong>de</strong>n 1. Januar 1997<br />
gemäss <strong>de</strong>n Gatt-Bestimmungen) öffentlich auszuschreiben,<br />
besteht seit Inkrafttreten <strong>de</strong>s erwähnten Bun<strong>de</strong>sgesetzes am<br />
1. Januar 1996. Die Verträge für das Basisprodukt entstan<strong>de</strong>n<br />
für die französische Ausgabe am 1. Juni 1984, für die<br />
<strong>de</strong>utsche und italienische Ausgabe am 1. Januar 1985 nach<br />
Preisverhandlungen. Grössere Nebenprodukte (Separatdrucke)<br />
wer<strong>de</strong>n laufend <strong>de</strong>m Wettbewerb unterzogen. Beispiele:<br />
Landwirtschaftsbericht, Drucksachen Gatt und EWR,<br />
Botschaft zur Bun<strong>de</strong>sverfassung.<br />
3. BGE: siehe Ziffer 2.<br />
BBl: Die EDMZ als verantwortliche Einkaufsstelle für Drucksachen<br />
verfolgt <strong>de</strong>n Beschaffungsmarkt laufend und stellt<br />
Preisvergleiche an. In <strong>de</strong>n Verträgen sind die Konditionen<br />
durch restriktive Teuerungsklauseln festgehalten.<br />
4. BGE: «Die einzelnen Hefte wer<strong>de</strong>n immer in genügen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Anzahl hergestellt. Es besteht in<strong>de</strong>ssen kein Anspruch darauf,<br />
nach Abschluss eines Jahrgangs noch die einzelnen<br />
Hefte beziehen zu können. Diese wer<strong>de</strong>n auf Bestellung hin<br />
ausgeliefert, solange <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorrat reicht. Anschliessend verkaufen<br />
wir die einzelnen Bän<strong>de</strong> (I, II, III, IV, V) eines Jahrgangs.<br />
Diese wer<strong>de</strong>n bei Bedarf nachgedruckt.»<br />
5. BGE: «Die Druckqualität ist seit Jahrzehnten unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />
Die Haltbarkeit ist auf hun<strong><strong>de</strong>r</strong>t Jahre garantiert. Die Jahrgänge<br />
1 bis 80 (1875 bis 1954) sind 1981 frisch herausgege-