Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
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19. Juni 1997 N 1413 Rüstungsunternehmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
unternehmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist also nicht Selbstzweck einer unterbeschäftigten<br />
Verwaltung. Vielmehr sollen mit diesem<br />
Schritt die betroffenen Unternehmungen in die Lage versetzt<br />
wer<strong>de</strong>n, ihre Leistungen und Produkte auf <strong>de</strong>m Markt zu konkurrenzfähigen<br />
Bedingungen anzubieten, ihren unternehmerischen<br />
Spielraum zu vergrössern, Partnerschaften mit privaten<br />
Unternehmungen einzugehen. So haben sie auch in einem<br />
schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mittel- und langfristig<br />
Überlebenschancen und können die für die Lan<strong>de</strong>sverteidigung<br />
notwendigen Technologien sicherstellen.<br />
Das ist das Ziel, und dahin sollen die Rüstungsunternehmen<br />
geführt wer<strong>de</strong>n. Um diesen Prozess zu ermöglichen, müssen<br />
jetzt die nötigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Ich möchte Ihnen sagen, was die Alternative dazu wäre. Es<br />
wäre eine schlechte Alternative, <strong>de</strong>nn parallel zum Rückgang<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Rüstungsaufträge müssten früher o<strong><strong>de</strong>r</strong> später immer<br />
mehr Mitarbeiter entlassen wer<strong>de</strong>n. Hält die Entwicklung an,<br />
erreichen die Unternehmungen zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />
eine kritische Grösse, die Betriebsschliessungen unumgänglich<br />
macht. Die Auswirkungen solcher Massnahmen<br />
sowohl auf die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
als auch auf die betroffenen Regionen und selbstverständlich<br />
auch auf die Lan<strong>de</strong>sverteidigung brauche ich Ihnen nicht näher<br />
zu erläutern. Sie können schlicht und einfach nicht so hingenommen,<br />
nicht akzeptiert wer<strong>de</strong>n. Deshalb müssen wir etwas<br />
tun.<br />
Ich möchte nun auf einige Details <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorlage eintreten:<br />
1. Zur Eignerstrategie: Mit seiner Eignerstrategie setzt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>srat die wichtigen strategischen Leitplanken. Diese<br />
sind für die Vertreter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowohl bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Wahrnehmung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Aktionärsrechte wie auch bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigenschaft als<br />
Verwaltungsratsmitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> verbindlich. Sollten sich Interessenkonflikte<br />
zwischen <strong>de</strong>n Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sverteidigung<br />
und <strong>de</strong>n Gesellschaftsinteressen ergeben, gehen die<br />
öffentlichen Interessen vor, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em<br />
in seiner Eignerstrategie formuliert hat.<br />
2. Zu Personalfragen: Lassen Sie mich schon jetzt zu <strong>de</strong>n<br />
wichtigen Personalfragen folgen<strong>de</strong>s festhalten: Neue Strategien<br />
sind nur erfolgreich, wenn sie von <strong>de</strong>n betroffenen Menschen<br />
mitgetragen wer<strong>de</strong>n. Im Zentrum unseres Interesses<br />
muss <strong>de</strong>shalb immer <strong><strong>de</strong>r</strong> Mensch stehen. Darum sind wir<br />
hier, darum machen wir Politik, darum schenkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />
bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsform <strong>de</strong>n Auswirkungen im Personalbereich<br />
ganz beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Beachtung.<br />
Einerseits soll das Personalrecht flexibel ausgestaltet und<br />
<strong>de</strong>n Bedürfnissen von Industrieunternehmungen angepasst<br />
wer<strong>de</strong>n. Deshalb sollen die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse<br />
durch Arbeitsverträge nach OR abgelöst wer<strong>de</strong>n.<br />
An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits erlässt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat nach Anhörung <strong><strong>de</strong>r</strong> Personalverbän<strong>de</strong><br />
eine sozialverträgliche Übergangsregelung.<br />
Diese sieht für das übertreten<strong>de</strong> Personal eine befristete Garantie<br />
von Beschäftigung und Lohnbesitzstand vor. Diese ist<br />
gleich lang bemessen wie die Übergangsregelung bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Telecom. Es ist wichtig, dass wir das noch festhalten.<br />
Im Rahmen seiner Eignerstrategie will <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat auch<br />
darauf hinwirken, dass die Sozialpartner gesamtarbeitsvertragliche<br />
Regelungen aushan<strong>de</strong>ln. Er hat aber bewusst darauf<br />
verzichtet, entsprechen<strong>de</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen respektive Pflichten<br />
ins Gesetz aufzunehmen, weil dadurch die Handlungsfreiheit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmungen über Gebühr eingeschränkt<br />
wird. Das sollten wir heute nicht tun; das Wort «Flexibilität»<br />
ist entschei<strong>de</strong>nd. Wir haben keine For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bzw. Pflichten<br />
aufgenommen, weil solche Gesetzesbestimmungen nicht<br />
stufengerecht und systemwidrig sind und weil das Gesetz<br />
schlank gehalten wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Aus ähnlichen Überlegungen heraus hat es <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />
auch abgelehnt, im Gesetz Interessenvertretungen in <strong>de</strong>n<br />
Verwaltungsräten festzuschreiben. Damit hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />
bewusst auf sogenannte Platzreservationen für Verwaltungsratssitze<br />
verzichtet.<br />
Nun noch kurz zum Rückweisungsantrag Günter: Die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
nach einer echten Konversion steht in klarem Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch<br />
zu <strong>de</strong>n Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sverteidigung. Der Bun<strong>de</strong>srat<br />
ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass unsere Lan<strong>de</strong>sverteidigung<br />
<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />
auch in Zukunft eine rüstungsbezogene industrielle Kapazität<br />
im Inland braucht. Beteiligungen ausländischer Rüstungsunternehmen<br />
sind nicht erklärtes Ziel <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates. Von<br />
Fall zu Fall können sie jedoch sinnvoll sein, wenn damit Synergien<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n – was auch im Interesse unserer<br />
Lan<strong>de</strong>sverteidigung liegt – und damit eben Arbeitsplätze in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz gesichert wer<strong>de</strong>n können.<br />
Im übrigen hat es <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hand, die Überfremdung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Rüstungsunternehmen und mögliche nachteilige<br />
Folgen für unsere Lan<strong>de</strong>sverteidigung zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
Ich bitte Sie <strong>de</strong>shalb, <strong>de</strong>n Rückweisungsantrag Günter abzulehnen,<br />
auf <strong>de</strong>n Gesetzentwurf einzutreten und <strong><strong>de</strong>r</strong> Linie <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srates zu folgen.<br />
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen<br />
L’entrée en matière est décidée sans opposition<br />
Abstimmung – Vote<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag Günter 21 Stimmen<br />
Dagegen 81 Stimmen<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetz über die Rüstungsunternehmen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s<br />
Loi fédérale sur les entreprises d’armement <strong>de</strong> la Confédération<br />
Detailberatung – Examen <strong>de</strong> détail<br />
Titel und Ingress<br />
Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />
Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
Titre et préambule<br />
Proposition <strong>de</strong> la commission<br />
Adhérer au projet du Conseil fédéral<br />
Angenommen – Adopté<br />
Art. 1<br />
Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />
Mehrheit<br />
Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit<br />
(Günter, Al<strong><strong>de</strong>r</strong>, Carobbio, Chiffelle, Dünki)<br />
Abs. 1<br />
Zur Sicherstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausrüstung <strong><strong>de</strong>r</strong> Armee kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund<br />
Rüstungsunternehmen betreiben, spezialgesetzliche Aktiengesellschaften<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Aktiengesellschaften <strong>de</strong>s privaten<br />
Rechts grün<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> sich an solchen Gesellschaften beteiligen.<br />
Die Gründung o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beteiligung an Aktiengesellschaften<br />
<strong>de</strong>s privaten Rechts ist weiterhin möglich, betrifft jedoch nicht<br />
die bestehen<strong>de</strong>n Rüstungsbetriebe (siehe auch die Übergangsbestimmungen).<br />
Abs. 2<br />
Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
Art. 1<br />
Proposition <strong>de</strong> la commission<br />
Majorité<br />
Adhérer au projet du Conseil fédéral<br />
Minorité<br />
(Günter, Al<strong><strong>de</strong>r</strong>, Carobbio, Chiffelle, Dünki)<br />
Al. 1<br />
Pour garantir l’équipement <strong>de</strong> l’armée, la Confédération peut<br />
exploiter <strong>de</strong>s entreprises d’armement, créer <strong>de</strong>s sociétés<br />
anonymes <strong>de</strong> droit spécial ou y prendre <strong>de</strong>s participations. La<br />
création <strong>de</strong> sociétés <strong>de</strong> droit privé, ou la prise <strong>de</strong> participations<br />
dans <strong>de</strong> telles sociétés, restent possibles, mais elles ne<br />
concernent pas les entreprises d’armement déjà existantes<br />
(cf. également les dispositions transitoires).