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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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Loi sur l’énergie 918 N 3 juin 1997<br />

(falls <strong><strong>de</strong>r</strong> Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit zu Artikel 2 angenommen<br />

wird)<br />

Ablehnen <strong>de</strong>s Antrages <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit<br />

Antrag Müller Erich<br />

Abs. 1<br />

.... <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweizerischen<br />

Energieagentur, zusammen.<br />

Art. 2bis (nouveau)<br />

Proposition <strong>de</strong> la commission<br />

Majorité<br />

Titre<br />

Collaboration avec l’économie<br />

Al. 1<br />

La Confédération et, dans le cadre <strong>de</strong> leurs compétences, les<br />

cantons, collaborent avec les organisations économiques<br />

pour exécuter la présente loi.<br />

Al. 2<br />

Avant d’édicter <strong>de</strong>s prescriptions d’exécution, ils examinent<br />

les mesures que l’économie a prises <strong>de</strong> son plein gré. Si possible<br />

et si nécessaire, ils reprennent, partiellement ou totalement,<br />

<strong>de</strong>s conventions dans le droit d’exécution. Les lois fédérales<br />

sur les cartels et les autres entraves à la concurrence<br />

ainsi que sur les entraves techniques au commerce sont réservées.<br />

Minorité<br />

(Strahm, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Sema<strong>de</strong>ni,<br />

Stump, Teuscher)<br />

(au cas où la proposition <strong>de</strong> la minorité à l’article 2 serait<br />

adoptée)<br />

Rejeter la proposition <strong>de</strong> la majorité<br />

Proposition Müller Erich<br />

Al. 1<br />

.... collaborent avec les organisations économiques, et notamment<br />

avec l’Agence suisse <strong>de</strong> l’énergie, pour exécuter la<br />

présente loi.<br />

Stump Doris (S, AG), Sprecherin <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit: Ich beantrage<br />

im Namen <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit, die Ziele <strong>de</strong>s Energiegesetzes,<br />

die in Artikel 1 aufgelistet sind, um einen Punkt zu ergänzen.<br />

Unter Absatz 2 Litera d soll die schrittweise Reduktion<br />

<strong>de</strong>s Verbrauchs von nichterneuerbaren Energieträgern festgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n. Dieser Antrag entspricht ganz <strong><strong>de</strong>r</strong> Logik<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Energiepolitik, die mit <strong>de</strong>m Energienutzungsbeschluss<br />

aus <strong>de</strong>m Jahre 1990 und <strong>de</strong>m Aktionsprogramm<br />

«Energie 2000» eine nachhaltige, d. h. langfristig sichere,<br />

volkswirtschaftlich optimale und umweltschonen<strong>de</strong> Energieversorgung<br />

ermöglichen soll.<br />

Sowohl im Energienutzungsbeschluss als auch im Aktionsprogramm<br />

wer<strong>de</strong>n die Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Stabilisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Elektrizitätsnachfrage<br />

wie <strong><strong>de</strong>r</strong> Verringerung <strong>de</strong>s Energieeinsatzes<br />

formuliert. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Botschaft <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates zum Energiegesetz<br />

wird festgehalten, dass das Ziel, die Elektrizitätsnachfrage<br />

zu stabilisieren, nicht aufgegeben wer<strong>de</strong>n solle und<br />

dass eine verstärkte Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> erneuerbaren Energien nötig<br />

sei. Daraus folgt, dass die nichterneuerbaren Energieträger<br />

reduziert wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Die Festschreibung dieses Zieles in Artikel 1 hat programmatische<br />

Be<strong>de</strong>utung und wirkt richtungweisend für die energiepolitischen<br />

Aktivitäten von Bund und Kantonen. Die Reduktion<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> nichterneuerbaren Energien zugunsten<br />

von sparsameren Energienutzungen und erneuerbaren<br />

Energien dient mehreren Zwecken: Die CO 2 -Emissionen<br />

können weiter reduziert wer<strong>de</strong>n, die sehr hohe Auslandabhängigkeit<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Energieversorgung kann gemin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />

auf die gefährlichen AKW kann langfristig verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n, dafür können neue Energietechnologien geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> beantragten Ergänzung in Artikel 1 können wir das<br />

Anliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> nachhaltigen Energiepolitik im Gesetz festschreiben.<br />

Nur eine nachhaltige Energiepolitik ermöglicht<br />

auch einen wirksamen Umweltschutz.<br />

Baumann Alexan<strong><strong>de</strong>r</strong> (V, TG): Unter <strong>de</strong>m Titel «Koordinierte<br />

Massnahmen» möchte ich Ihnen folgen<strong>de</strong> Formulierung von<br />

Artikel 2 beliebt machen: «Der Bun<strong>de</strong>srat koordiniert die<br />

Massnahmen zur Zielerreichung mit <strong>de</strong>n Kantonen und <strong>de</strong>n<br />

Organisationen <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft.»<br />

Gera<strong>de</strong> im Hinblick auf die Öffnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Energiemärkte in Europa<br />

ist zusätzlicher Handlungsspielraum in <strong><strong>de</strong>r</strong> Energiepolitik<br />

von hoher Be<strong>de</strong>utung. Das Kooperations- und das Subsidiaritätsprinzip,<br />

welche die Marschrichtung <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Gesetzes weitgehend prägen, geraten durch die vorgesehene<br />

Ermächtigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates zur Festlegung von<br />

Programmen zur Zielerreichung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Energiepolitik auf<br />

Schleu<strong><strong>de</strong>r</strong>kurs. Die Festlegung von Programmen durch <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>srat wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong>de</strong>m ordnungspolitischen Grundsatz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> marktwirtschaftlichen Erneuerung. Sie hätte eine inakzeptable<br />

Einengung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftstätigkeit zur Folge.<br />

Grundsätzlich käme sie zwar lediglich einer politischen Absichtserklärung<br />

gleich. Herr Bun<strong>de</strong>srat Leuenberger: Das<br />

«Eierkochen» ist erfun<strong>de</strong>n. Solche Programme wären aber<br />

im Sinne energiepolitischer Rahmenbedingungen rechtlich<br />

abgestützt; das wäre das Neue. Sie wären daher Barrieren,<br />

welche die Wirtschaftstätigkeit über Gebühr einengen müssten.<br />

Eine Ermächtigung an <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srat steht auch im Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch<br />

zum angestrebten Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Kooperation, nach<br />

welchem <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat erst dann Massnahmen erlässt,<br />

wenn die Wirtschaft vereinbarte Ziele verfehlt. Eine Generalvollmacht<br />

an <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srat zum Erlass irgendwelcher Ziele<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Programme kann somit auch aus diesem Grun<strong>de</strong> nicht<br />

in Frage kommen.<br />

Die Ziele sind in Artikel 1 <strong>de</strong>s Gesetzentwurfes umschrieben.<br />

Die Massnahmen zur Zielerreichung sind mit <strong>de</strong>n Kantonen<br />

– dies schreibt die Verfassung vor – und mit <strong>de</strong>n Organisationen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaft zu koordinieren. Nur auf diesem<br />

Wege kann die privatwirtschaftliche Eigenverantwortung<br />

provoziert wer<strong>de</strong>n. Das hat zur Folge, dass die Wirtschaft<br />

bis hinunter zu <strong>de</strong>n Kleinunternehmen freiwillig mitwirkt, die<br />

vereinbarten Massnahmen auch umzusetzen.<br />

Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen.<br />

Strahm Rudolf (S, BE), Sprecher <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit: Zu <strong>de</strong>n<br />

Artikeln 2 und 2bis: Ich begrün<strong>de</strong> bei<strong>de</strong> Anträge <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit,<br />

die ich vertrete, gemeinsam. Sie gehören zusammen<br />

und haben eigentlich nur einen Sinn, wenn sie zusammen<br />

behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission möchte<br />

vom Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates abweichen. Die Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit,<br />

die ich vertrete, beantragt Ihnen, bei Artikel 2 <strong>de</strong>m Entwurf<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates zu folgen.<br />

Was ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschied? Der Bun<strong>de</strong>srat schlägt vor, dass<br />

Bund und Kantone die Energiepolitik koordinieren – das ist<br />

unbestritten – und dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat nach Anhörung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kantone und <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Organisationen Ziele und Programme<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Energiepolitik festlegen kann.<br />

Jetzt möchte die Kommissionsmehrheit, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />

nur noch die Programme zur Zielerreichung festlegen kann<br />

und nicht mehr die Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> Energiepolitik. Jetzt stellt sich die<br />

Frage: Wer<strong>de</strong>n überhaupt Ziele festgelegt? Bis jetzt ist das <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fall gewesen. Bis jetzt hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat Ziele vorgegeben.<br />

Ich möchte Sie daran erinnern, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Energienutzungsbeschluss,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> im Dezember 1990, kurz nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Volksabstimmung<br />

vom September 1990 über <strong>de</strong>n Energieartikel, verabschie<strong>de</strong>t<br />

wor<strong>de</strong>n ist, <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat die Kompetenz gibt,<br />

Ziele festzulegen. Es sind bekanntlich – übrigens damals<br />

noch im Einvernehmen mit allen vier Bun<strong>de</strong>sratsparteien –<br />

Ziele festgelegt wor<strong>de</strong>n, nämlich Stabilisierung bis zum Jahr<br />

2000 beim Strom und bei <strong>de</strong>n fossilen Energieträgern, ein bestimmter<br />

Anteil an erneuerbaren Energien usw.<br />

Jetzt will die Kommissionsmehrheit diese Kompetenz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zielfestlegung streichen; aber sie ist dann nicht konsequent,<br />

weil sie die Programme zur Erreichung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele doch <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>srat übergeben will. Jetzt ist die Frage: Wer legt die<br />

Ziele fest? Sie ist nicht beantwortet.<br />

Ich möchte Herrn Bun<strong>de</strong>srat Leuenberger die Frage stellen:<br />

Sollte die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission obsiegen, wer legt dann<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

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