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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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20. Juni 1997 N 1551 Interpellation Hollenstein<br />

Alle Formationen <strong><strong>de</strong>r</strong> Armee müssen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage sein, die ihr<br />

im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildung zugewiesenen Aufträge im Ausbildungs-,<br />

Assistenz- und Aktivdienst zu erfüllen. Wegen ihrer<br />

Ausbildung sind Formationen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rettungstruppen, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Genietruppen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Territorialregimenter beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geeignet,<br />

Aufträge im Rahmen eines Assistenzdienstes zu erfüllen.<br />

2. Im Jahre 1996 wur<strong>de</strong> kein Assistenzdienst nach Artikel<br />

67ff. <strong>de</strong>s Militärgesetzes geleistet. Hingegen haben einzelne<br />

Formationen während ihren Ausbildungsdiensten verschie<strong>de</strong>ne<br />

Dienste zugunsten ziviler Bereiche geleistet:<br />

– rund 2300 Mannstage für die militärische Katastrophenhilfe;<br />

– rund 280 Mannstage für Verkehrskontrollen zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zivilen Polizei;<br />

– rund 7000 Mannstage für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Einsätze zugunsten ziviler<br />

Bereiche (z. B. Pflege und Betreuung von Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten).<br />

Als Rechtsgrundlage diente die Verordnung vom<br />

29. November 1995 über <strong>de</strong>n Einsatz militärischer Mittel für<br />

zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ). Ferner hat<br />

das Festungswachtkorps rund 11 300 Mannstage für die Bewachung<br />

von ausländischen Botschaften erbracht.<br />

Zusätzlich sind im Rahmen von frie<strong>de</strong>nserhalten<strong>de</strong>n Operationen<br />

(Art. 66 <strong>de</strong>s Militärgesetzes) 1996 freiwillig rund<br />

19 000 Mannstage geleistet wor<strong>de</strong>n. Dazu kommen rund<br />

1000 Flugstun<strong>de</strong>n für die verschie<strong>de</strong>nen Einsatzarten.<br />

Gestützt auf die VEMZ hat die Armee auch Anlässe von nationaler<br />

und überregionaler Be<strong>de</strong>utung personell und materiell<br />

unterstützt. Diese Einsätze erfolgten 1996 tageweise<br />

durch einzelne Armeeangehörige bis maximal Bataillonsstärke.<br />

Geleistet wur<strong>de</strong>n:<br />

– 17 Einsätze für internationale Anlässe;<br />

– 32 Einsätze zugunsten eidgenössischer Anlässe;<br />

– 9 Einsätze zugunsten kantonaler Anlässe;<br />

– 34 Einsätze für sonstige Anlässe (wie Unterstützung von<br />

Jugendorganisationen, Bergbauernhilfe).<br />

3. Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> militärischen Katastrophenhilfe wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />

kantonalen und kommunalen Führungsstäben, <strong>de</strong>m Zivilschutz<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Feuerwehr schwergewichtig Genie- und Rettungsformationen<br />

zugewiesen. Für die Katastrophenhilfe im<br />

Ausland wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rettungskette Schweiz Personen<br />

von <strong>de</strong>n Rettungstruppen zur Verfügung gestellt.<br />

Zur Unterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong> zivilen Polizei wur<strong>de</strong>n schwergewichtige<br />

Angehörige <strong>de</strong>s Festungswachtkorps <strong>de</strong>n verantwortlichen<br />

Polizeikommandos zur Verfügung gestellt.<br />

Im Pflegebereich arbeiteten die Sanitätstruppen selbständig<br />

zugunsten Ziviler (z. B. Durchführung <strong>de</strong>s Armeelagers für<br />

Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>te in Melchtal) o<strong><strong>de</strong>r</strong> zusammen mit kantonalen und<br />

regionalen Spitälern. Zur Unterstützung von Anlässen von<br />

nationaler und überregionaler Be<strong>de</strong>utung wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Verantwortlichen<br />

einzelne Truppenteile zur Verfügung gestellt.<br />

Für frie<strong>de</strong>nserhalten<strong>de</strong> Operationen wur<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> OSZE und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Uno Einzelpersonen (Militärbeobachter) und Kontingente<br />

(u. a. Gelbmützen) zur Verfügung gestellt.<br />

4. Ein Einsatz von militärischen personellen und materiellen<br />

Mitteln im Assistenzdienst erfolgte nach <strong>de</strong>m Prinzip <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Subsidiarität (Art. 67 Abs. 2 Militärgesetz), d. h., wenn:<br />

– die zivilen Behör<strong>de</strong>n (Bund o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kantone) nicht mehr in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Lage waren, die Situation mit ihren eigenen Mitteln zu meistern;<br />

– die zivilen Behör<strong>de</strong>n ein entsprechen<strong>de</strong>s Gesuch stellten;<br />

– die militärischen Mittel tatsächlich verfügbar waren und das<br />

Militärpersonal aufgrund seiner Ausbildung und Ausrüstung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage war, die anbegehrte Hilfe zu leisten;<br />

– <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat (im Katastrophenfall: das EMD) <strong>de</strong>m Einsatz<br />

zustimmte.<br />

5. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechnung 1996 <strong>de</strong>s EMD sind total 2361 Millionen<br />

Franken Zahlungskredite für Rüstungsausgaben enthalten.<br />

Dies entspricht 49,4 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtausgaben. Davon<br />

entfielen auf die Bereiche militärische Katastrophenhilfe und<br />

Frie<strong>de</strong>nsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung 10,8 Millionen Franken. Total bewilligten<br />

die eidgenössischen Räte 1996 für die militärische Katastrophenhilfe<br />

und die Frie<strong>de</strong>nsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung Verpflichtungskredite<br />

von 101,9 Millionen Franken, die ab 1996 wie folgt zahlungswirksam<br />

wur<strong>de</strong>n:<br />

<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />

– im Rüstungsprogramm für Rettungs-, Sanitäts- und Geniematerial<br />

(militärische Katastrophenhilfe), Verpflichtungskredite:<br />

83,5 Millionen Franken; Zahlungskredit 1996: 0,8 Millionen<br />

Franken;<br />

– im Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf für Rettungs-, Sanitäts-<br />

und Geniematerial (militärische Katastrophenhilfe),<br />

Verpflichtungskredite: 17,1 Millionen Franken; Zahlungskredit<br />

1996: 9,8 Millionen Franken;<br />

– im Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf für Logistikmaterial<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kontingente (im Frie<strong>de</strong>nsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsdienst), Verpflichtungskredite:<br />

1,3 Millionen Franken; Zahlungskredit<br />

1996: 0,2 Millionen Franken.<br />

– Total <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpflichtungskredite: 101,9 Millionen Franken.<br />

– Total <strong><strong>de</strong>r</strong> Zahlungskredite 1996: 10,8 Millionen Franken.<br />

1996 entfielen zusätzlich 15,6 Millionen Franken auf laufen<strong>de</strong><br />

Einsätze von Militärbeobachtern im Nahen Osten und in Georgien,<br />

auf die Gelbmützen in Ex-Jugoslawien, auf die Neutrale<br />

Überwachungskommission in Korea (NNSC) sowie auf<br />

weitere Aufgaben im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Uno und <strong><strong>de</strong>r</strong> OSZE (Präsidialjahr).<br />

6a. Von 1984 bis 1994 wur<strong>de</strong>n viele Einsätze zugunsten Ziviler<br />

geleistet. Allein die militärische Katastrophenhilfe im Inund<br />

Ausland umfasste in dieser Perio<strong>de</strong> 52 be<strong>de</strong>utsame Einsätze<br />

mit rund 300 000 Mannstagen; dazu kommen zahlreiche<br />

Spontanhilfeeinsätze. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rettungskette<br />

Schweiz gab es 12 Einsätze im Ausland mit insgesamt<br />

611 Mannstagen. Über 300 Einsätze von Sanitäts- und Territorialformationen<br />

wur<strong>de</strong>n zugunsten ziviler Spitäler, Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter<br />

usw. mit rund 88 000 Mannstagen geleistet. Im übrigen<br />

wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> erwähnten Perio<strong>de</strong> dreimal Truppen zur<br />

Unterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong> Polizei zum Schutz internationaler Konferenzen<br />

in Genf eingesetzt (Gipfeltreffen Reagan/Gorbatschow<br />

vom 19./20. November 1985; Uno-Palästinakonferenz<br />

vom 13.–15. Dezember 1988; Treffen Clinton/Assad<br />

vom 15./16. Januar 1994). Für die Unterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong> zivilen<br />

Polizei wur<strong>de</strong>n rund 48 000 Mannstage aufgewen<strong>de</strong>t.<br />

Über weitere Einsätze zugunsten von Anlässen von nationaler<br />

und überregionaler Be<strong>de</strong>utung wur<strong>de</strong>n damals keine <strong>de</strong>taillierten<br />

Statistiken geführt.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>nsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsdienstes ist seit 1953<br />

eine Delegation in <strong><strong>de</strong>r</strong> NNSC in Korea tätig. Von 1989 bis<br />

1990 war eine Sanitätseinheit zugunsten <strong><strong>de</strong>r</strong> Untag in Namibia<br />

im Einsatz. Seit 1990 sind Schweizer Militärbeobachter<br />

im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> UNTSO im Nahen Osten auf Mission. Der<br />

Minurso in <strong><strong>de</strong>r</strong> Westsahara wur<strong>de</strong> von 1991 bis 1994 eine<br />

Sanitätseinheit zur Verfügung gestellt. Schliesslich stan<strong>de</strong>n<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Unprofor ab März 1992 Schweizer Militärbeobachter zur<br />

Verfügung. Insgesamt wur<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> erwähnten Perio<strong>de</strong> fast<br />

128 000 Mannstage aufgewen<strong>de</strong>t.<br />

6b/c. Im erwähnten Jahrzehnt, also vor Inkraftsetzung <strong>de</strong>s Militärgesetzes,<br />

waren diese Dienstleistungen nur als Ausbildungs-<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Aktivdienst möglich. Was <strong>de</strong>n Konferenzschutz<br />

(als Aktivdienst) betrifft, wur<strong>de</strong>n schon damals die für <strong>de</strong>n Assistenzdienst<br />

massgeben<strong>de</strong>n Kriterien angewandt (vgl. Ziff. 4).<br />

Für die übrige militärische Unterstützung im Inland waren die<br />

folgen<strong>de</strong>n, in <strong><strong>de</strong>r</strong> damals gelten<strong>de</strong>n Verordnung über <strong>de</strong>n Einsatz<br />

militärischer Mittel für zivile Aufgaben und ausserdienstliche<br />

Veranstaltungen massgeben<strong>de</strong>n Kriterien anzuwen<strong>de</strong>n:<br />

– Die Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildungsprogramme von Schulen<br />

und Kursen durfte durch <strong>de</strong>n Einsatz nicht wesentlich beeinträchtigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

– Art und Ausbildungsstand <strong><strong>de</strong>r</strong> eingesetzten Truppen mussten<br />

die Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufgaben gewährleisten.<br />

– Der Einsatz von Truppen sollte unterbleiben, wenn von <strong>de</strong>n<br />

Organisatoren <strong><strong>de</strong>r</strong> Beizug <strong><strong>de</strong>r</strong> nötigen zivilen Hilfskräfte erwartet<br />

wer<strong>de</strong>n konnte, die Aufgabe von militärischen Vereinen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verbän<strong>de</strong>n gelöst wer<strong>de</strong>n konnte und dadurch zivile<br />

Unternehmen konkurrenziert wur<strong>de</strong>n.<br />

Diese Kriterien sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischenzeit restriktiver abgefasst<br />

wor<strong>de</strong>n (vgl. Ziff. 2). Das EMD ist zurzeit daran, sie im Hinblick<br />

auf die nächste Revision <strong><strong>de</strong>r</strong> Verordnung erneut anzupassen.<br />

Für <strong>de</strong>n Frie<strong>de</strong>nsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsdienst galten folgen<strong>de</strong> Kriterien:<br />

Der Einsatz musste:<br />

– neutralitätsrechtlich und -politisch unbe<strong>de</strong>nklich sein;<br />

– zur Sicherung <strong>de</strong>s internationalen Frie<strong>de</strong>ns beitragen;

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