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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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Initiative parlementaire (groupe socialiste) 1160 N 12 juin 1997<br />

bewirtschaftet hätte. Diese nachlässige Handhabung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reserven<br />

ist nach von Ungern-Sternberg <strong>de</strong> facto eine Schädigung<br />

<strong>de</strong>s Steuerzahlers, <strong>de</strong>nn die SNB-Reserven sind nichts<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>es als ein Volksvermögen, das schlecht bewirtschaftet<br />

wor<strong>de</strong>n ist (Thomas von Ungern-Sternberg: The Swiss National<br />

Bank and Seignorage. Cahier No 9601. DEEP Université<br />

<strong>de</strong> Lausanne. January 1996).<br />

Diese Aussage über die falsche SNB-Anlagestrategie wur<strong>de</strong><br />

von Bankenseite (z. B. P. Buomberger, SBG) bestätigt.<br />

Die parlamentarische Initiative 96.404 von Nationalrat Le<strong><strong>de</strong>r</strong>geber<br />

beantragt eine Revision <strong>de</strong>s Nationalbankgesetzes mit<br />

<strong>de</strong>m Ziel, eine bessere und gewinnbringen<strong><strong>de</strong>r</strong>e Anlage <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

SNB-Vermögen einzuleiten (diese Frage wird <strong>de</strong>shalb hier<br />

nicht weiter verfolgt).<br />

9. An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Notenbanken pragmatischer<br />

In an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Hartwährungslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n im OECD-Raum haben die<br />

Notenbankleitungen längst von <strong><strong>de</strong>r</strong> monetaristischen Doktrin<br />

Abstand genommen und sich auf eine «opportunitäre Politik»<br />

festgelegt. «Opportunitäre» Notenbankpolitik hat nichts mit<br />

politischem Opportunismus zu tun, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n sie be<strong>de</strong>utet,<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> durch die Notenbank kontrollierte Geldmarktsatz<br />

proportional zu <strong>de</strong>n Abweichungen von <strong>de</strong>n Zielen Preisstabilität<br />

und Konjunkturstabilität verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird. Mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Worten be<strong>de</strong>utet dies, dass sich die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Notenbanken<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hartwährungslän<strong><strong>de</strong>r</strong> längst auf einen pragmatischeren<br />

Kurs begeben haben, <strong><strong>de</strong>r</strong> die Komplexität und Vielfalt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

wirtschaftspolitischen Ziele miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> berücksichtigt und<br />

situationsbezogen reagiert.<br />

Die Schweizerische Nationalbank hat sich am längsten gegen<br />

eine pragmatischere Politik im beschriebenen Sinne gewehrt.<br />

(Es ist anzunehmen, dass das neue Direktorium seit<br />

Mitte 1996 diesen pragmatischeren Kurs nachvollzieht.)<br />

10. Risiko und Unabhängigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Notenbank<br />

Alle diese Erwägungen führen zu folgen<strong>de</strong>n politischen<br />

Schlüssen:<br />

Das Direktorium <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB ist zu stark von <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftspolitischen<br />

Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung abgeschottet. Es hat angesichts<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> erhöhten wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Notenbankpolitik<br />

zuviel Macht ohne Rechenschaftspflicht. «Macht<br />

heisst, nicht lernen zu müssen» (Karl Deutsch). Die Unflexibilität<br />

<strong>de</strong>s SNB-Direktoriums ist vor allem darauf zurückzuführen,<br />

dass die Machtträger nicht rechenschaftspflichtig<br />

sind. Das Risiko zu Fehlentschei<strong>de</strong>n wird grösser und Korrekturen,<br />

wenn sie einmal erkannt sind, wer<strong>de</strong>n zu spät eingeleitet.<br />

11. Keine Einflussnahme auf Geldpolitik<br />

Die SP-Fraktion will ausdrücklich nicht eine direkte Einflussnahme<br />

<strong>de</strong>s Parlamentes auf die SNB einführen.<br />

Die Erfahrungen im Ausland wer<strong>de</strong>n ernst genommen: Politische<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Interessenkreise unterliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gefahr, die Notenbank<br />

zu instrumentalisieren und auf kurzfristige (wahlpolitische,<br />

interessenbezogene) Opportunitäten auszurichten.<br />

Die SPS will nicht, dass das Parlament <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB die Geldund<br />

Währungspolitik befehlen kann. Sie will aber eine Rechenschaftspflicht<br />

in <strong>de</strong>m Sinne, dass die Wertung und Optimierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Zielerreichung auch politisch zur Diskussion gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Rechenschaftsablage kann in Form eines schriftlichen<br />

Berichts erfolgen, <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel in <strong>de</strong>n Kommissionen für<br />

Wirtschaft und Abgaben (WAK) zu diskutieren ist. Die zuständigen<br />

Parlamentskommissionen sollten die Gelegenheit<br />

haben, Hearings mit <strong>de</strong>m SNB-Direktorium durchzuführen<br />

(für die Hearings wer<strong>de</strong>n die Kommissionen bei<strong><strong>de</strong>r</strong> Räte eingela<strong>de</strong>n).<br />

12. Rechenschaftspflicht und institutionelle Unabhängigkeit<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> parlamentarischen Initiative <strong><strong>de</strong>r</strong> sozial<strong>de</strong>mokratischen<br />

Fraktion wird eine Rechenschaftspflicht <strong>de</strong>s SNB-Direktoriums<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Parlament und damit gegenüber<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Öffentlichkeit vorgeschlagen. Die Rechenschaftspflicht<br />

soll dazu dienen, dass die Politik <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB transparent gemacht<br />

wird und dass sich die einzelnen Interessengruppen<br />

zur wirtschaftspolitischen Zieloptimierung äussern können.<br />

Mit dieser For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechenschaftsablage soll die institutionelle<br />

Unabhängigkeit <strong>de</strong>s Noteninstituts nicht angetastet<br />

wer<strong>de</strong>n. Die institutionelle Unabhängigkeit ist aber überreizt<br />

wor<strong>de</strong>n. Sie kann nicht so weit gehen, dass eine eigentliche<br />

Rechenschaftspflicht wegfällt und <strong><strong>de</strong>r</strong> politische Diskurs verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

wird. Rechenschaftspflicht und institutionelle Unabhängigkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SNB sind keine Gegensätze; vielmehr sind sie<br />

ein Ausdruck <strong><strong>de</strong>r</strong> Balance zwischen öffentlichem Interesse<br />

und Handlungsautonomie <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB.<br />

13. Funktion <strong>de</strong>s Bankrates SNB neu <strong>de</strong>finieren<br />

Ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>es Problem ist die Funktion <strong>de</strong>s Bankrates und<br />

<strong>de</strong>s Bankratausschusses <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB.<br />

Der Bankrat wird heute nach <strong>de</strong>m Kriterium <strong><strong>de</strong>r</strong> Prominenz<br />

und nicht nach <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftspolitischen Kompetenz zusammengesetzt.<br />

Es hat nach übereinstimmen<strong><strong>de</strong>r</strong> Einschätzung<br />

mehrerer Bankratmitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> eher die Funktion eines Prominentengremiums<br />

ohne politische Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung.<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzesän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist die Zusammensetzung<br />

<strong>de</strong>s Bankrates <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB zu überprüfen. Wenn schon<br />

eine politische Zusammensetzung angestrebt wird (was angesichts<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen Zielprioritäten und Sichtweisen<br />

sinnvoll ist), sollten amtieren<strong>de</strong> Politiker und Verbandsverantwortliche<br />

im Bankrat Einsitz nehmen. Der Bankrat<br />

sollte nicht eine Belohnungsinstanz für Altpolitiker wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bankrat <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB sollte einen Leistungsauftrag erhalten,<br />

in welchem seine Funktionen klar <strong>de</strong>finiert und auch die Verantwortlichkeit<br />

gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Öffentlichkeit und <strong>de</strong>n entsen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Organisationen klarer festgehalten wer<strong>de</strong>n. Die Rechenschaftspflicht<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SNB umfasst auch eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Leistungspflicht <strong>de</strong>s Bankrates und <strong>de</strong>s Bankratausschusses.<br />

Erwägungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

1. Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong> zum gleichen<br />

Gegenstand<br />

Am 21. März 1991 reichte Nationalrat Feigenwinter eine Motion<br />

zur Veröffentlichung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ziele und Pläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Nationalbank<br />

(91.3093) ein. Sie lautete wie folgt:<br />

«Der Bun<strong>de</strong>srat wird beauftragt, Artikel 16 <strong>de</strong>s Nationalbankgesetzes<br />

(NBG) mit zwei neuen Absätzen wie folgt zu ergänzen:<br />

– Die Nationalbank veröffentlicht jährlich ihre Vorstellungen<br />

bezüglich Inflation, Wechselkurs, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum.<br />

– die Nationalbank berichtet <strong>de</strong>m Parlament zweimal jährlich<br />

über Ziele und Pläne <strong><strong>de</strong>r</strong> Geldpolitik.»<br />

Die Motion wur<strong>de</strong> nach zwei Jahren abgeschrieben, weil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Autor aus <strong>de</strong>m Rat ausgeschie<strong>de</strong>n und sie von keinem an<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

Ratsmitglied übernommen wor<strong>de</strong>n war.<br />

2. Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung zum gleichen Gegenstand<br />

Der Vorsteher <strong>de</strong>s Eidgenössischen Finanz<strong>de</strong>partementes<br />

beschrieb in einem Schreiben vom 6. Januar 1997 <strong>de</strong>n Stand<br />

folgen<strong><strong>de</strong>r</strong>massen:<br />

«Die Schweizerische Nationalbank (SNB) legt über die Führung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Geldpolitik <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat Rechenschaft ab. Sie<br />

unterbreitet ihren Geschäftsbericht und die Jahresrechnung<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat zur Genehmigung. In Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen<br />

Pflicht, einan<strong><strong>de</strong>r</strong> vor wichtigen monetären und konjunkturpolitischen<br />

Entschei<strong>de</strong>n zu konsultieren, treffen sich Bun<strong>de</strong>srat<br />

und Direktorium mehrmals jährlich. Zu<strong>de</strong>m macht die<br />

Nationalbank ihre geldpolitischen Absichten für das Folgejahr<br />

jeweils im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat öffentlich<br />

bekannt. Die Schweizerische Nationalbank ist aber gerne bereit,<br />

die Geldpolitik auch <strong>de</strong>m Parlament regelmässig zu erläutern.<br />

Dies könnte z. B. an gemeinsamen Sitzungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

WAK bei<strong><strong>de</strong>r</strong> Räte geschehen. Einer Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Nationalbankgesetzes<br />

bedarf es dafür nicht.<br />

Bankrat und Bankausschuss üben die (administrative) Aufsicht<br />

über die Geschäftstätigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Nationalbank aus. Ferner<br />

fin<strong>de</strong>n regelmässige Orientierungen über die Wirtschaftslage<br />

und die Geldpolitik in Bankrat und Bankausschuss statt.<br />

Abgesehen von <strong><strong>de</strong>r</strong> begutachten<strong>de</strong>n Kompetenz <strong>de</strong>s Bankausschusses<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> offiziellen Diskont- und<br />

Lombardsätze haben Bankrat und Bankausschuss keine eigenen<br />

Zuständigkeiten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Geld- und Währungspolitik.<br />

Wenn Leistungsauftrag, Zusammensetzung und Wahl <strong>de</strong>s<br />

Bankrates an<strong><strong>de</strong>r</strong>s <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n sollen, so müsste meines<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

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