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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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20. Juni 1997 N 1499 Interpellation Dormann<br />

f. Die IV-spezifische Ausbildung <strong>de</strong>s Fachpersonals <strong><strong>de</strong>r</strong> IV-<br />

Stellen wird <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in neuer Form aufgebaut und ausgebaut.<br />

Durch eine verbesserte und gesamtschweizerische Schulung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> über 1000 Mitarbeiten<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> IV-Stellen kann eine<br />

korrekte Anwendung <strong>de</strong>s IVG sichergestellt wer<strong>de</strong>n. Dabei<br />

ist die Kompetenzabgrenzung zwischen Kantonen (zuständig<br />

für personalrechtliche und organisatorische Belange) und<br />

<strong>de</strong>m Bund (zuständig für die fachliche und administrative<br />

Aufsicht) nicht immer einfach.<br />

Das grössere Gewicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Aus- und Fortbildung wird zu einer<br />

Verteuerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführungskosten <strong><strong>de</strong>r</strong> IV führen (Ausbildungsinfrastruktur/Erhöhung<br />

<strong>de</strong>s Personaletats zur Kompensation<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Absenzen infolge Schulung), was jedoch im Vergleich<br />

zu <strong>de</strong>n Durchführungskosten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Sozialversicherungen<br />

vertretbar ist (siehe auch Antwort zu Ziff. 3 Bst. c.)<br />

Angezeigt wäre auch eine verstärkte Revisionstätigkeit <strong>de</strong>s<br />

BSV bei <strong>de</strong>n IV-Stellen, vor allem im Bereich Renten, sowie<br />

ein verstärktes Engagement <strong>de</strong>s BSV in Tariffragen. Bei<strong>de</strong>s<br />

wäre mit einem zusätzlichen Stellenbedarf verbun<strong>de</strong>n.<br />

2. Leistungen<br />

a. Der Grundsatz «Einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vor Rente» wird auch in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

heutigen Zeit im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen wirtschaftlichen<br />

Strukturen mit Nachdruck praktiziert. Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Jugendliche<br />

wer<strong>de</strong>n einer beruflichen Ausbildung zugeführt. Im Arbeitsprozess<br />

stehen<strong>de</strong>n Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten wird nach Möglichkeit Arbeit<br />

vermittelt, eine Umschulung auf eine neue Arbeitstätigkeit finanziert<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch die Gewährung einer Kapitalhilfe die Aufnahme<br />

einer selbständigen Erwerbstätigkeit ermöglicht. Zu<strong>de</strong>m<br />

wird <strong>de</strong>n Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten bei einem invaliditätsbedingten<br />

Arbeitsplatzwechsel für die Einarbeitungs- bzw. Anlernzeit<br />

während 180 Tagen das Taggeld gewährt, womit <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitgeben<strong>de</strong><br />

von finanziellen Verpflichtungen entlastet ist.<br />

Ebenso wer<strong>de</strong>n invaliditätsbedingte Hilfsmittel am Arbeitsplatz<br />

durch die IV finanziert.<br />

Die Durchschnittskosten einer Abklärung sagen wenig aus.<br />

Abklärungen wer<strong>de</strong>n nicht nur durch Dritte durchgeführt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

im wesentlichen durch die IV-eigenen Organe sowie<br />

das BSV. An Dritte erteilte Abklärungsaufträge können sich<br />

auf das Einholen eines Arztberichtes (Kosten: Fr. 49.50) beschränken,<br />

aber auch mehrere zehntausend Franken kosten<br />

(Einbezug von medizinischen und beruflichen Abklärungsstellen<br />

mit anschliessen<strong>de</strong>n mehrmonatigen Arbeitsversuchen<br />

unter Ausrichtung von Taggel<strong><strong>de</strong>r</strong>n).<br />

b. Nein. Eine solche ist jedoch wünschbar und realisierbar.<br />

Falls innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> 4. IV-Revision eine gesetzliche Grundlage<br />

zur Finanzierung von Auswertungen aus Mitteln <strong><strong>de</strong>r</strong> IV<br />

akzeptiert wird, wird nach Inkrafttreten <strong><strong>de</strong>r</strong> Revision eine solche<br />

Auswertung durchgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

c. Der Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptrenten (einfache und Ehepaarrenten,<br />

ohne Zusatz- und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>renten), welche an ausländische<br />

Staatsangehörige ausgerichtet wer<strong>de</strong>n, beträgt ein Drittel aller<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz und ins Ausland ausgerichteten Renten.<br />

Anzahl IV-Renten nach Rentenart und Staatsangehörigkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezüger und -bezügerinnen im Januar 1996:<br />

– Einfache Renten: Schweiz 119 109, Ausland 59 852; total<br />

178 961.<br />

– Ehepaarrenten (Nationalität <strong>de</strong>s Ehemannes massgebend):<br />

Schweiz 7958, Ausland 6540; total 14 498.<br />

– Total Hauptrenten: Schweiz 127 067, Ausland 66 392; total<br />

193 459.<br />

– Total in Prozenten: Schweiz 66 Prozent, Ausland 34 Prozent.<br />

d. Die IV-Renten, welche an Rentenbezügerinnen und -bezüger<br />

mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausgerichtet wer<strong>de</strong>n,<br />

sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel betragsmässig tiefer als die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

IV-Renten für Schweizerinnen und Schweizer. Bei<br />

<strong>de</strong>n ganzen IV-Renten, welche nahezu vier Fünftel aller Rentenleistungen<br />

betragen, liegt <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrag <strong><strong>de</strong>r</strong> an ausländische<br />

Staatsangehörige ausgerichteten Renten im Durchschnitt um<br />

30 Prozent tiefer.<br />

Durchschnittliche Rentenhöhe in Franken nach Rentenbruchteilen,<br />

Staatsangehörigkeit und Rentenart im Januar 1996:<br />

– Viertelsrenten: Schweiz 369 Franken (einfache Renten)<br />

bzw. 620 Franken (Ehepaarrenten); Ausland 316 Franken<br />

(einfache Renten) bzw. 529 Franken (Ehepaarrenten).<br />

<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />

– Halbe Renten: Schweiz 759 Franken (einfache Renten)<br />

bzw. 1278 Franken (Ehepaarrenten); Ausland 479 Franken<br />

(einfache Renten) bzw. 1098 Franken (Ehepaarrenten).<br />

– Ganze Renten: Schweiz 1477 Franken (einfache Renten)<br />

bzw. 2684 Franken (Ehepaarrenten); Ausland 1014 Franken<br />

(einfache Renten) bzw. 1676 Franken (Ehepaarrenten).<br />

Diese Feststellung hängt zweifellos mit <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />

Beitragszeiten zusammen: Mehr als 90 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> an Schweizerinnen<br />

und Schweizer ausgerichteten or<strong>de</strong>ntlichen IV-Renten<br />

wer<strong>de</strong>n auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage einer vollständigen Beitragsdauer<br />

berechnet; bei <strong>de</strong>n Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>innen und Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n beträgt<br />

dieser Anteil lediglich 20 Prozent aller or<strong>de</strong>ntlichen IV-<br />

Renten. Wer<strong>de</strong>n nur die auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis einer vollständigen Beitragsdauer<br />

errechneten IV-Renten betrachtet, so kann festgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> durchschnittliche Betrag einer monatlichen<br />

IV-Rente bei Schweizerinnen und Schweizern und bei<br />

ausländischen Staatsangehörigen nahezu gleich hoch ist.<br />

e. Die IV kann auf ein Team von Einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungs- und Arbeitsvermittlungsfachleuten<br />

mit langjähriger Erfahrung und guten<br />

Beziehungen zu Industrie, Gewerbe und Verwaltung zählen.<br />

Dies ermöglicht auch im heutigen Umfeld immer wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gute<br />

Einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungserfolge. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> 4. IV-Revision wird im<br />

Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> individuellen beruflichen Weiterausbildung eine<br />

Ausweitung <strong>de</strong>s heutigen Leistungsspektrums vorgeschlagen.<br />

Mittels Finanzierung von beruflichen Neuorientierungen durch<br />

die IV soll eine Chancengleichheit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter und Nichtbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter<br />

auf <strong>de</strong>m Arbeitsmarkt erreicht wer<strong>de</strong>n. Es sollen auch<br />

weitere Massnahmen untersucht wer<strong>de</strong>n, welche für die Einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter von grosser Be<strong>de</strong>utung wären. Es sind<br />

dies vor allem solche, mit <strong>de</strong>nen die Arbeitgeberschaft verpflichtet<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> angeregt wür<strong>de</strong>, behin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen zu beschäftigen.<br />

Die Kostenübernahme für allfällige arbeitsmarktliche<br />

Massnahmen wäre aber ausserhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> IV zu regeln.<br />

f. In bezug auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezüger und -bezügerinnen<br />

bestehen Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Kantonen. Das<br />

Verhältnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezüger und -bezügerinnen zur aktiven<br />

Bevölkerung (Personen, welchen im Falle einer Invalidität<br />

von min<strong>de</strong>stens 40 Prozent einen Rentenanspruch zustehen<br />

wür<strong>de</strong>) variiert zwischen 6,3 Prozent (BS) und 2,7 Prozent<br />

(ZG), während <strong><strong>de</strong>r</strong> schweizerische Durchschnitt bei 3,8 Prozent<br />

liegt.<br />

Im allgemeinen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil invali<strong><strong>de</strong>r</strong> Personen an <strong><strong>de</strong>r</strong> aktiven<br />

Bevölkerung in <strong><strong>de</strong>r</strong> französisch- und <strong><strong>de</strong>r</strong> italienischsprechen<strong>de</strong>n<br />

Schweiz höher als in <strong>de</strong>n Deutschschweizer Kantonen.<br />

Die kantonalen bzw. regionalen Unterschie<strong>de</strong> lassen<br />

sich u. a. zurückführen auf die jeweiligen Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten <strong>de</strong>s<br />

wirtschaftlichen Umfel<strong>de</strong>s, die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung,<br />

die Attraktivität <strong>de</strong>s Angebotes für behin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />

die vorhan<strong>de</strong>nen Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> beruflichen Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />

die medizinische Versorgung usw.<br />

g. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme<br />

mit verschie<strong>de</strong>nen Definitionen von Invalidität ist ein<br />

internationaler Vergleich über <strong>de</strong>n Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> IV-Rentnerinnen<br />

und -Rentnern gemessen an <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Wohnbevölkerung<br />

nicht möglich.<br />

Zum Verhältnis <strong><strong>de</strong>r</strong> bezogenen IV-Renten, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz<br />

und im Ausland ausgerichtet wer<strong>de</strong>n, lassen sich jedoch folgen<strong>de</strong><br />

Angaben machen: 17 Prozent aller IV-Hauptrenten<br />

wer<strong>de</strong>n ins Ausland ausgerichtet.<br />

Anzahl IV-Renten nach Rentenart und Wohnsitz <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezüger<br />

und -bezügerinnen im Januar 1996:<br />

– Einfache Renten Schweiz: 148 659; einfache Renten Ausland:<br />

30 302; total einfache Renten: 178 961.<br />

– Ehepaarrenten Schweiz: 11 117; Ehepaarrenten Ausland:<br />

3381; total Ehepaarrenten: 14 498.<br />

– Total Hauptrenten Schweiz: 159 776 (83 Prozent); total<br />

Hauptrenten Ausland: 33 683 (17 Prozent); total Hauptrenten<br />

193 459 (100 Prozent).<br />

Im Ausland wohnen<strong>de</strong> Rentenbezüger und -bezügerinnen<br />

können – im Gegensatz zu <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz wohnhaften<br />

Bezügern und Bezügerinnen gleich welcher Nationalität – in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel keine weiteren Geldleistungen <strong><strong>de</strong>r</strong> IV beziehen.<br />

Zur Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> erbrachten Leistungen an Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>innen<br />

und Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong> ist ein Vergleich mit <strong><strong>de</strong>r</strong>en AHV/IV-Lohnsummen<br />

notwendig. Durch eine Gegenüberstellung <strong>de</strong>s To-

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