Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
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20. Juni 1997 N 1499 Interpellation Dormann<br />
f. Die IV-spezifische Ausbildung <strong>de</strong>s Fachpersonals <strong><strong>de</strong>r</strong> IV-<br />
Stellen wird <strong><strong>de</strong>r</strong>zeit in neuer Form aufgebaut und ausgebaut.<br />
Durch eine verbesserte und gesamtschweizerische Schulung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> über 1000 Mitarbeiten<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> IV-Stellen kann eine<br />
korrekte Anwendung <strong>de</strong>s IVG sichergestellt wer<strong>de</strong>n. Dabei<br />
ist die Kompetenzabgrenzung zwischen Kantonen (zuständig<br />
für personalrechtliche und organisatorische Belange) und<br />
<strong>de</strong>m Bund (zuständig für die fachliche und administrative<br />
Aufsicht) nicht immer einfach.<br />
Das grössere Gewicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Aus- und Fortbildung wird zu einer<br />
Verteuerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführungskosten <strong><strong>de</strong>r</strong> IV führen (Ausbildungsinfrastruktur/Erhöhung<br />
<strong>de</strong>s Personaletats zur Kompensation<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Absenzen infolge Schulung), was jedoch im Vergleich<br />
zu <strong>de</strong>n Durchführungskosten an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Sozialversicherungen<br />
vertretbar ist (siehe auch Antwort zu Ziff. 3 Bst. c.)<br />
Angezeigt wäre auch eine verstärkte Revisionstätigkeit <strong>de</strong>s<br />
BSV bei <strong>de</strong>n IV-Stellen, vor allem im Bereich Renten, sowie<br />
ein verstärktes Engagement <strong>de</strong>s BSV in Tariffragen. Bei<strong>de</strong>s<br />
wäre mit einem zusätzlichen Stellenbedarf verbun<strong>de</strong>n.<br />
2. Leistungen<br />
a. Der Grundsatz «Einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vor Rente» wird auch in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
heutigen Zeit im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen wirtschaftlichen<br />
Strukturen mit Nachdruck praktiziert. Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Jugendliche<br />
wer<strong>de</strong>n einer beruflichen Ausbildung zugeführt. Im Arbeitsprozess<br />
stehen<strong>de</strong>n Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten wird nach Möglichkeit Arbeit<br />
vermittelt, eine Umschulung auf eine neue Arbeitstätigkeit finanziert<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch die Gewährung einer Kapitalhilfe die Aufnahme<br />
einer selbständigen Erwerbstätigkeit ermöglicht. Zu<strong>de</strong>m<br />
wird <strong>de</strong>n Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten bei einem invaliditätsbedingten<br />
Arbeitsplatzwechsel für die Einarbeitungs- bzw. Anlernzeit<br />
während 180 Tagen das Taggeld gewährt, womit <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitgeben<strong>de</strong><br />
von finanziellen Verpflichtungen entlastet ist.<br />
Ebenso wer<strong>de</strong>n invaliditätsbedingte Hilfsmittel am Arbeitsplatz<br />
durch die IV finanziert.<br />
Die Durchschnittskosten einer Abklärung sagen wenig aus.<br />
Abklärungen wer<strong>de</strong>n nicht nur durch Dritte durchgeführt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
im wesentlichen durch die IV-eigenen Organe sowie<br />
das BSV. An Dritte erteilte Abklärungsaufträge können sich<br />
auf das Einholen eines Arztberichtes (Kosten: Fr. 49.50) beschränken,<br />
aber auch mehrere zehntausend Franken kosten<br />
(Einbezug von medizinischen und beruflichen Abklärungsstellen<br />
mit anschliessen<strong>de</strong>n mehrmonatigen Arbeitsversuchen<br />
unter Ausrichtung von Taggel<strong><strong>de</strong>r</strong>n).<br />
b. Nein. Eine solche ist jedoch wünschbar und realisierbar.<br />
Falls innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> 4. IV-Revision eine gesetzliche Grundlage<br />
zur Finanzierung von Auswertungen aus Mitteln <strong><strong>de</strong>r</strong> IV<br />
akzeptiert wird, wird nach Inkrafttreten <strong><strong>de</strong>r</strong> Revision eine solche<br />
Auswertung durchgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />
c. Der Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptrenten (einfache und Ehepaarrenten,<br />
ohne Zusatz- und Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>renten), welche an ausländische<br />
Staatsangehörige ausgerichtet wer<strong>de</strong>n, beträgt ein Drittel aller<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz und ins Ausland ausgerichteten Renten.<br />
Anzahl IV-Renten nach Rentenart und Staatsangehörigkeit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezüger und -bezügerinnen im Januar 1996:<br />
– Einfache Renten: Schweiz 119 109, Ausland 59 852; total<br />
178 961.<br />
– Ehepaarrenten (Nationalität <strong>de</strong>s Ehemannes massgebend):<br />
Schweiz 7958, Ausland 6540; total 14 498.<br />
– Total Hauptrenten: Schweiz 127 067, Ausland 66 392; total<br />
193 459.<br />
– Total in Prozenten: Schweiz 66 Prozent, Ausland 34 Prozent.<br />
d. Die IV-Renten, welche an Rentenbezügerinnen und -bezüger<br />
mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausgerichtet wer<strong>de</strong>n,<br />
sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel betragsmässig tiefer als die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
IV-Renten für Schweizerinnen und Schweizer. Bei<br />
<strong>de</strong>n ganzen IV-Renten, welche nahezu vier Fünftel aller Rentenleistungen<br />
betragen, liegt <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrag <strong><strong>de</strong>r</strong> an ausländische<br />
Staatsangehörige ausgerichteten Renten im Durchschnitt um<br />
30 Prozent tiefer.<br />
Durchschnittliche Rentenhöhe in Franken nach Rentenbruchteilen,<br />
Staatsangehörigkeit und Rentenart im Januar 1996:<br />
– Viertelsrenten: Schweiz 369 Franken (einfache Renten)<br />
bzw. 620 Franken (Ehepaarrenten); Ausland 316 Franken<br />
(einfache Renten) bzw. 529 Franken (Ehepaarrenten).<br />
<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />
– Halbe Renten: Schweiz 759 Franken (einfache Renten)<br />
bzw. 1278 Franken (Ehepaarrenten); Ausland 479 Franken<br />
(einfache Renten) bzw. 1098 Franken (Ehepaarrenten).<br />
– Ganze Renten: Schweiz 1477 Franken (einfache Renten)<br />
bzw. 2684 Franken (Ehepaarrenten); Ausland 1014 Franken<br />
(einfache Renten) bzw. 1676 Franken (Ehepaarrenten).<br />
Diese Feststellung hängt zweifellos mit <strong>de</strong>n unterschiedlichen<br />
Beitragszeiten zusammen: Mehr als 90 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> an Schweizerinnen<br />
und Schweizer ausgerichteten or<strong>de</strong>ntlichen IV-Renten<br />
wer<strong>de</strong>n auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage einer vollständigen Beitragsdauer<br />
berechnet; bei <strong>de</strong>n Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>innen und Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n beträgt<br />
dieser Anteil lediglich 20 Prozent aller or<strong>de</strong>ntlichen IV-<br />
Renten. Wer<strong>de</strong>n nur die auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis einer vollständigen Beitragsdauer<br />
errechneten IV-Renten betrachtet, so kann festgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> durchschnittliche Betrag einer monatlichen<br />
IV-Rente bei Schweizerinnen und Schweizern und bei<br />
ausländischen Staatsangehörigen nahezu gleich hoch ist.<br />
e. Die IV kann auf ein Team von Einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungs- und Arbeitsvermittlungsfachleuten<br />
mit langjähriger Erfahrung und guten<br />
Beziehungen zu Industrie, Gewerbe und Verwaltung zählen.<br />
Dies ermöglicht auch im heutigen Umfeld immer wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gute<br />
Einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ungserfolge. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> 4. IV-Revision wird im<br />
Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> individuellen beruflichen Weiterausbildung eine<br />
Ausweitung <strong>de</strong>s heutigen Leistungsspektrums vorgeschlagen.<br />
Mittels Finanzierung von beruflichen Neuorientierungen durch<br />
die IV soll eine Chancengleichheit Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter und Nichtbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter<br />
auf <strong>de</strong>m Arbeitsmarkt erreicht wer<strong>de</strong>n. Es sollen auch<br />
weitere Massnahmen untersucht wer<strong>de</strong>n, welche für die Einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter von grosser Be<strong>de</strong>utung wären. Es sind<br />
dies vor allem solche, mit <strong>de</strong>nen die Arbeitgeberschaft verpflichtet<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> angeregt wür<strong>de</strong>, behin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Menschen zu beschäftigen.<br />
Die Kostenübernahme für allfällige arbeitsmarktliche<br />
Massnahmen wäre aber ausserhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> IV zu regeln.<br />
f. In bezug auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezüger und -bezügerinnen<br />
bestehen Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Kantonen. Das<br />
Verhältnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezüger und -bezügerinnen zur aktiven<br />
Bevölkerung (Personen, welchen im Falle einer Invalidität<br />
von min<strong>de</strong>stens 40 Prozent einen Rentenanspruch zustehen<br />
wür<strong>de</strong>) variiert zwischen 6,3 Prozent (BS) und 2,7 Prozent<br />
(ZG), während <strong><strong>de</strong>r</strong> schweizerische Durchschnitt bei 3,8 Prozent<br />
liegt.<br />
Im allgemeinen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil invali<strong><strong>de</strong>r</strong> Personen an <strong><strong>de</strong>r</strong> aktiven<br />
Bevölkerung in <strong><strong>de</strong>r</strong> französisch- und <strong><strong>de</strong>r</strong> italienischsprechen<strong>de</strong>n<br />
Schweiz höher als in <strong>de</strong>n Deutschschweizer Kantonen.<br />
Die kantonalen bzw. regionalen Unterschie<strong>de</strong> lassen<br />
sich u. a. zurückführen auf die jeweiligen Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten <strong>de</strong>s<br />
wirtschaftlichen Umfel<strong>de</strong>s, die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung,<br />
die Attraktivität <strong>de</strong>s Angebotes für behin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />
die vorhan<strong>de</strong>nen Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> beruflichen Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>einglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />
die medizinische Versorgung usw.<br />
g. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme<br />
mit verschie<strong>de</strong>nen Definitionen von Invalidität ist ein<br />
internationaler Vergleich über <strong>de</strong>n Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> IV-Rentnerinnen<br />
und -Rentnern gemessen an <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Wohnbevölkerung<br />
nicht möglich.<br />
Zum Verhältnis <strong><strong>de</strong>r</strong> bezogenen IV-Renten, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz<br />
und im Ausland ausgerichtet wer<strong>de</strong>n, lassen sich jedoch folgen<strong>de</strong><br />
Angaben machen: 17 Prozent aller IV-Hauptrenten<br />
wer<strong>de</strong>n ins Ausland ausgerichtet.<br />
Anzahl IV-Renten nach Rentenart und Wohnsitz <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezüger<br />
und -bezügerinnen im Januar 1996:<br />
– Einfache Renten Schweiz: 148 659; einfache Renten Ausland:<br />
30 302; total einfache Renten: 178 961.<br />
– Ehepaarrenten Schweiz: 11 117; Ehepaarrenten Ausland:<br />
3381; total Ehepaarrenten: 14 498.<br />
– Total Hauptrenten Schweiz: 159 776 (83 Prozent); total<br />
Hauptrenten Ausland: 33 683 (17 Prozent); total Hauptrenten<br />
193 459 (100 Prozent).<br />
Im Ausland wohnen<strong>de</strong> Rentenbezüger und -bezügerinnen<br />
können – im Gegensatz zu <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz wohnhaften<br />
Bezügern und Bezügerinnen gleich welcher Nationalität – in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel keine weiteren Geldleistungen <strong><strong>de</strong>r</strong> IV beziehen.<br />
Zur Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> erbrachten Leistungen an Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong>innen<br />
und Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong> ist ein Vergleich mit <strong><strong>de</strong>r</strong>en AHV/IV-Lohnsummen<br />
notwendig. Durch eine Gegenüberstellung <strong>de</strong>s To-