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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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Interpellation Strahm 1568 N 20 juin 1997<br />

Schriftliche Begründung – Développement par écrit<br />

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht<br />

eine schriftliche Antwort.<br />

Schriftliche Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

vom 18. Dezember 1996<br />

Rapport écrit du Conseil fédéral<br />

du 18 décembre 1996<br />

1. Am 1. Januar 1996 sind das Bun<strong>de</strong>sgesetz über das öffentliche<br />

Beschaffungswesen (BoeB vom 16. Dezember<br />

1994; SR 172.056.1) und die Verordnung über das öffentliche<br />

Beschaffungswesen (VoeB vom 15. Dezember 1995; SR<br />

172.056.11) in Kraft gesetzt wor<strong>de</strong>n. Damit sind die nötigen<br />

Voraussetzungen vorhan<strong>de</strong>n, um einen transparenten, freien<br />

Wettbewerb sicherzustellen. In Vereinbarungen zwischen<br />

<strong>de</strong>m Bund und <strong>de</strong>n Bahnen betreffend <strong>de</strong>n Bau und die Finanzierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Neat wur<strong>de</strong>n die Bauherren verpflichtet, das<br />

jeweils gelten<strong>de</strong> Submissionsrecht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowie<br />

Artikel 13 <strong>de</strong>s Alpentransitbeschlusses vom 4. Oktober 1991<br />

(SR 742.104) einzuhalten. Somit haben die Bahnen die Bestimmungen<br />

dieser Erlasse zu beachten. Die zuständigen<br />

Organe <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s(SKK, BAV, EFK) überwachen <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Einhaltung durch die Bahnen.<br />

2. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Neat-Zuständigkeitsverordnung vom 30. November<br />

1992 ist die Neat-Projektaufsicht <strong>de</strong>s EVED u. a. damit<br />

beauftragt, die gemäss BoeB/VoeB abzuwickeln<strong>de</strong> Submissions-<br />

und Vergebungspraxis <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnen zu beurteilen<br />

sowie die nationale und internationale Wettbewerbssituation<br />

zu verfolgen. Den das BoeB bzw. die VoeB ergänzen<strong>de</strong>n Regelungs-<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Präzisierungsbedürfnissen im Neat-Submissionswesen<br />

wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Neat-Controllingweisung (2. Teil) <strong>de</strong>s<br />

EVED Rechnung getragen. Sie wird mit Vorschriften zur<br />

Überwachung <strong><strong>de</strong>r</strong> Submissions- und Vertragspraxis <strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnen<br />

ergänzt.<br />

Die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Bahnen wird<br />

mittels eines von ihnen unabhängigen Controllings, das für<br />

alle Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtvorhaben Alptransit und Integration<br />

Ostschweiz eingesetzt wird, überwacht. Dieses Controlling<br />

enthält entsprechen<strong>de</strong> Weisungen sowie Zielvorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Behör<strong>de</strong>nstufe für die Submissions- und Vertragsgestaltung.<br />

Im Controllingbereich <strong>de</strong>s Submissionswesens geht es insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

darum, die Einhaltung <strong>de</strong>s Submissionsrechtes<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und seiner Weisungen mittels Stichproben und<br />

Standardkontrollen zu überwachen. Im Bereich <strong>de</strong>s Vertragswesens<br />

sind die Verträge auf ihre Tauglichkeit zu prüfen, das<br />

Projekt innerhalb <strong>de</strong>s vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmens<br />

sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> vereinbarten Qualität zu realisieren.<br />

Im Rahmen ihres im Aufbau befindlichen Neat-Qualitätsmanagements<br />

sehen die Bahnen ihrerseits eine straffe Begleitung<br />

und durchgehen<strong>de</strong> Überwachung <strong><strong>de</strong>r</strong> Submissions- und<br />

Vergabeprozesse vor.<br />

3. Als Bauherren sind die Bahnen für die Auftragsvergabe<br />

verantwortlich. Dabei müssen sie im Rahmen <strong>de</strong>s «freien<br />

Wettbewerbes» in- und ausländische Anbieter gleichberechtigt<br />

behan<strong>de</strong>ln. Die Gleichbehandlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Auslän<strong><strong>de</strong>r</strong> setzt<br />

aber gemäss BoeB/VoeB <strong>de</strong>n Nachweis voraus, dass sie für<br />

Arbeiten, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz ausgeübt wer<strong>de</strong>n, die ortsüblichen<br />

Arbeits- und Arbeitsschutzbedingungen einhalten. Vom<br />

Gegenrechtsprinzip, wonach ausländische Anbieter und Anbieterinnen<br />

nur insoweit berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, als schweizerischen<br />

Anbietern und Anbieterinnen im betreffen<strong>de</strong>n Staat<br />

Gegenrecht gewährt wird, sind gera<strong>de</strong> die Beschaffungen im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Alpentransitbeschlusses ausgenommen<br />

(Art. 33 Abs. 2 VoeB). Es besteht Gewähr dafür, dass diesen<br />

Bestimmungen von allen Neat-Bauherren nachgelebt wird<br />

(vgl. Ausführungen zu Fragen 1 und 2).<br />

4. Die Bahnen tragen als Bauherren gegenüber <strong>de</strong>m Bund<br />

die alleinige Verantwortung für die korrekte Planung und<br />

Ausführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Werke sowie für die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kosten<br />

(Art. 5 <strong><strong>de</strong>r</strong> Neat-Vereinbarungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>n Bahnen).<br />

Mit einer umfassen<strong>de</strong>n Dokumentations- und Terminverwaltung<br />

wird sichergestellt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat und das Parlament<br />

gemäss <strong><strong>de</strong>r</strong> Neat-Controllingweisung <strong>de</strong>s EVED je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit<br />

über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>s Projektes informiert wer<strong>de</strong>n können.<br />

Eine <strong>de</strong>taillierte Berichterstattung ist insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e im Bereich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kostenüberwachung vorgesehen. Die Informationsbedürfnisse<br />

wer<strong>de</strong>n betreffend Umfang, Detaillierungsgrad,<br />

Periodizität <strong><strong>de</strong>r</strong> Kosten und Termine sowie Regelungen über<br />

die Vertrags- und In<strong>de</strong>xteuerung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Neat-Controllingweisung<br />

<strong>de</strong>s EVED vom 7. Juli 1995 festgelegt. Die Handhabung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragsteuerung erfolgt gemäss <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n<br />

Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Konferenz <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauorgane <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, diejenige<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> In<strong>de</strong>xteuerung aufgrund einer speziellen Vereinbarung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eidgenössischen Finanzverwaltung und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes<br />

für Verkehr vom Dezember 1994 (Regelung In<strong>de</strong>xteuerung<br />

Alptransit und Integration Ostschweiz zwischen<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt für Verkehr und <strong><strong>de</strong>r</strong> Eidgenössischen Finanzverwaltung<br />

vom 28. Dezember 1994). Zu<strong>de</strong>m soll das<br />

Kosten- und Leistungscontrolling durch ein spezielles Informatiksystem<br />

unterstützt wer<strong>de</strong>n. Damit wird eine transparente<br />

Handhabung <strong><strong>de</strong>r</strong> Teuerung erreicht und wer<strong>de</strong>n Kostenüberraschungen<br />

vermie<strong>de</strong>n.<br />

Die Aufteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Risiken erfolgt nach <strong>de</strong>n im schweizerischen<br />

Bauwesen bewährten Prinzipien. Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Vertragspartner<br />

hat die von ihm beeinflussbaren Risiken im vollen Umfang<br />

zu tragen. Die übrigen Risiken (wie höhere Gewalt, trotz<br />

sorgfältiger Erkundung fehlerhafte geologische Profile) wer<strong>de</strong>n<br />

nach <strong>de</strong>m Zweckmässigkeitsprinzip zugewiesen, bei<br />

Bauvorhaben von institutionalisierten Bauherren entsprechend<br />

<strong>de</strong>m OR <strong>de</strong>m Bauherrn.<br />

5. Für die Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schnittstellenrisiken und entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewährleistungspflichten sowie Sicherstellungen<br />

bzw. Garantien ist in <strong>de</strong>n Werkverträgen zwischen Bauherren<br />

(Bahnen) und Unternehmern zu sorgen. Zu<strong>de</strong>m können<br />

die Schnittstellenrisiken bereits in einem frühen Projektstadium<br />

durch eine zweckmässige Aufteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Baulose minimiert<br />

wer<strong>de</strong>n, und zwar nach funktionalen und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> zeitkritischen<br />

Gesichtspunkten zwecks Vermeidung von Zeitverlusten.<br />

Die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> durchgehen<strong>de</strong>n Sicherheitsleistungen und Garantien<br />

hat sich als Schlüsselfrage herausgestellt. Dieser<br />

Problematik wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Neat-Controllingweisung Rechnung<br />

getragen (vgl. Ausführungen zu Frage 2).<br />

6. Der Bun<strong>de</strong>srat hat betreffend die künftig für die Neat anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Submissions- und Vertragspraxis keine Kenntnis<br />

von unzulässigen Druckversuchen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauwirtschaft. Wie<br />

schon ausgeführt, macht <strong><strong>de</strong>r</strong> Bund Vorgaben, um die Einhaltung<br />

<strong>de</strong>s Zeit- und Kostenrahmens zu gewährleisten.<br />

7. Die Bahnen sind verpflichtet, die rechtlich relevanten Neat-<br />

Akten (Submissionsakten, Verträge, Vertragsgrundlagen,<br />

Pläne <strong>de</strong>s ausgeführten Projektes, Schlussabrechnungen,<br />

Mess- und Prüfbelege, Korrespon<strong>de</strong>nzen, Protokolle) vollumfänglich<br />

aufzubewahren. Beim Bun<strong>de</strong>samt für Verkehr ist<br />

für die Neat-Dokumentation auf Behör<strong>de</strong>nstufe seit 1993<br />

eine spezielle Dokumentationsstelle beauftragt.<br />

8. Der Bund wird im Rahmen seines Submissions- und Vertragscontrollings<br />

beim EVED in die diesbezügliche Strategie<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bahnen frühzeitig Einsicht nehmen und gegebenenfalls<br />

Weisungen erteilen.<br />

Gemäss VoeB steht es grundsätzlich <strong>de</strong>n Anbietern zu<strong>de</strong>m<br />

frei, zusätzlich zum Gesamtangebot Angebote für Varianten<br />

einzureichen. Die Bauherren können aber diese Möglichkeit<br />

einschränken o<strong><strong>de</strong>r</strong> ausschliessen (Art. 22 VoeB). Die Frage<br />

betreffend eine zweckmässige Aufteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Baulose wur<strong>de</strong><br />

bereits unter Ziffer 5 behan<strong>de</strong>lt (s. oben).<br />

Erklärung <strong>de</strong>s Interpellanten: teilweise befriedigt<br />

Déclaration <strong>de</strong> l’interpellateur: partiellement satisfait<br />

Diskussion verschoben – Discussion renvoyée<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

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