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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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2. Juni 1997 N 873 OSZE/Europarat. Berichte<br />

trauen geschenkt wer<strong>de</strong>. Er sprach sich dann für die Aufnahme<br />

Kroatiens in <strong>de</strong>n Europarat aus.<br />

Stän<strong><strong>de</strong>r</strong>at Rhinow hielt <strong>de</strong>n Zeitpunkt für die Mitgliedschaft<br />

Kroatiens im Europarat noch nicht als gekommen. Die Gesetzgebung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und die faktischen Verhältnisse<br />

klafften beträchtlich auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heitenschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong> Medienfreiheit. Zu<strong>de</strong>m lasse<br />

die Umsetzung <strong>de</strong>s Dayton-Abkommens zu wünschen übrig.<br />

Schliesslich könne das Monitoring nicht vor <strong>de</strong>n Wahlen eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>shalb nicht rechtzeitig die gewünschten<br />

Wirkungen entfalten.<br />

Das Ministerkomitee beschloss am 15. Mai 1996, entgegen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Empfehlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Parlamentarischen Versammlung, vor<strong><strong>de</strong>r</strong>hand<br />

das Aufnahmegesuch Kroatiens abzulehnen: Es<br />

gebe in dieser Region noch zu viele offene Fragen und bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> von Kroatien eingegangenen Verpflichtungen<br />

seien Unzulänglichkeiten festgestellt wor<strong>de</strong>n. Mit diesem<br />

Beschluss ist das Ministerkomitee erstmals einer Aufnahmeempfehlung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Parlamentarischen Versammlung<br />

nicht gefolgt.<br />

Gestützt auf einen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Politischen Kommission erstellten<br />

Bericht über die Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> von Kroatien im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Aufnahmeverfahrens eingegangenen Verpflichtungen, folgte<br />

die Ständige Kommission an ihrer Sitzung vom 29. Mai 1996<br />

<strong>de</strong>m Ministerkomitee. Die Ständige Kommission revidierte<br />

<strong>de</strong>n Entscheid <strong><strong>de</strong>r</strong> Parlamentarischen Versammlung vom<br />

24. April 1996, in<strong>de</strong>m sie die Aufnahme an die Bedingung<br />

knüpfte, dass Kroatien seine Verpflichtungen strikte einhält.<br />

Am 2. Juli 1996 schloss sich das Ministerkomitee seinerseits<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ständigen Kommission an, womit das Aufnahmeverfahren<br />

bis En<strong>de</strong> September 1996 eingestellt blieb. Kroatien<br />

wur<strong>de</strong> schliesslich am 6. November 1996 vom Ministerkomitee<br />

als 40. Mitgliedland in <strong>de</strong>n Europarat aufgenommen.<br />

4.2 Die Lage in Tschetschenien<br />

Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme Russlands in <strong>de</strong>n Europarat im Januar<br />

1996 setzte die Parlamentarische Versammlung aufgrund<br />

<strong>de</strong>s weiter andauern<strong>de</strong>n Konfliktes in Tschetschenien eine<br />

von Nationalrat Mühlemann präsidierte Ad-hoc-Kommission<br />

zur Verfolgung <strong><strong>de</strong>r</strong> Entwicklung in Tschetschenien ein.<br />

Gestützt auf einen ersten Bericht über die neuesten Vorfälle<br />

in Tschetschenien, verurteilte die Parlamentarische Versammlung<br />

die sowohl auf russischer als auch auf tschetschenischer<br />

Seite begangenen Verletzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechte<br />

und <strong>de</strong>s humanitären Völkerrechts aufs schärfste. Sie<br />

empfahl die umgehen<strong>de</strong> Ergreifung konkreter Massnahmen<br />

zur Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Frie<strong>de</strong>nspläne.<br />

Die Ad-hoc-Kommission wur<strong>de</strong> beauftragt, die Befolgung <strong>de</strong>s<br />

Waffenstillstands und <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechte in Tschetschenien<br />

zu überwachen sowie zur Kontrolle über die Einhaltung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Verpflichtungen beizutragen, welche die Russische Fö<strong><strong>de</strong>r</strong>ation<br />

anlässlich ihres Europaratsbeitrittes eingegangen<br />

war.<br />

Nationalrat Columberg hielt fest, die Parlamentarische Versammlung<br />

habe <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme Russlands in <strong>de</strong>n Europarat<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwartung zugestimmt, dass dadurch <strong><strong>de</strong>r</strong> Krieg in<br />

Tschetschenien been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könne. Diese Erwartung sei<br />

aber nicht erfüllt wor<strong>de</strong>n und die Versprechungen – insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

auch jene, keine To<strong>de</strong>surteile mehr zu vollziehen –<br />

seien nicht eingehalten wor<strong>de</strong>n. Der Europarat könne das<br />

nicht tolerieren und müsse in aller Härte dagegen protestieren.<br />

4.3 Die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpflichtungen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfassungs-<br />

und Gesetzesreformen durch die Türkei<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechte löste die<br />

Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Konformität <strong><strong>de</strong>r</strong> türkischen Verfassungs- und Gesetzesreformen<br />

mit <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Europarates<br />

nach wie vor Besorgnis aus. Die Parlamentarische Versammlung<br />

beschloss <strong>de</strong>shalb, <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Frühjahrssession<br />

1995 verabschie<strong>de</strong>ten Empfehlung eine Lageüberprüfung<br />

folgen zu lassen.<br />

Verschie<strong>de</strong>ne Verfassungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen wur<strong>de</strong>n zwar realisiert,<br />

so betreffend die politischen Parteien, <strong>de</strong>n Status <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Parlamentsmitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>, die parlamentarische Immunität, die<br />

Wahlen und die Vereinigungsfreiheit. Aber aufgrund <strong>de</strong>s geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten<br />

Artikels 8 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Bekämpfung <strong>de</strong>s Ter-<br />

<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />

rorismus aus <strong>de</strong>m Jahre 1991 bestan<strong>de</strong>n weiterhin schwerwiegen<strong>de</strong><br />

Menschenrechtsprobleme. Die Parlamentarische<br />

Versammlung for<strong><strong>de</strong>r</strong>te <strong>de</strong>shalb die Abschaffung dieses Artikels<br />

und ähnlicher Bestimmungen in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Gesetzen. Sie<br />

bedauerte, dass die vier Parlamentarier <strong><strong>de</strong>r</strong> Demokratischen<br />

Partei Kurdistans weiterhin in Haft gehalten wur<strong>de</strong>n. Die Inhaftierung<br />

stelle eine schwerwiegen<strong>de</strong> Verletzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechte<br />

dar und wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spreche <strong><strong>de</strong>r</strong> parlamentarischen<br />

Demokratie.<br />

Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> bereits verwirklichten Reformen war die Parlamentarische<br />

Versammlung allerdings <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dass<br />

die Nachkontrolle ihrer Empfehlung von 1995 inskünftig im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Überwachungsverfahrens für die Einhaltung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen<br />

sichergestellt wer<strong>de</strong>n kann. Dem Ministerkomitee empfahl<br />

sie einerseits, die Türkei nachdrücklich aufzufor<strong><strong>de</strong>r</strong>n, ihre<br />

Gesetze und Verfahren <strong>de</strong>n Normen und Prinzipien <strong>de</strong>s Europarates<br />

anzugleichen, und an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Türkei<br />

stattgefun<strong>de</strong>nen Entwicklungen im Rahmen seines eigenen<br />

Überwachungsverfahrens zu prüfen.<br />

4.4 Die Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Beglaubigungsschreiben <strong><strong>de</strong>r</strong> nationalen<br />

Delegationen im Verlaufe einer or<strong>de</strong>ntlichen Sitzungsperio<strong>de</strong><br />

Die Monitoringdirektive sah bereits verschie<strong>de</strong>ne Sanktionen<br />

vor, falls die von <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen<br />

nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n: die Nichtratifizierung<br />

<strong>de</strong>s Beglaubigungsschreibens einer nationalen parlamentarischen<br />

Delegation und – bei fortgesetzter Missachtung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verpflichtungen – eine Empfehlung an das Ministerkomitee<br />

auf Suspendierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitgliedschaft gemäss Artikel 8 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Europaratssatzungen.<br />

Dagegen war es bis zur Frühjahrssession 1996 nicht möglich,<br />

bei schwerwiegen<strong>de</strong>n Verletzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Europaratsstatuten<br />

durch ein Mitgliedland, im Verlaufe einer or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Sitzungsperio<strong>de</strong> eine erneute Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> – zu <strong><strong>de</strong>r</strong>en Beginn<br />

ratifizierten – Beglaubigungsschreiben vorzunehmen und<br />

eventuell darauf zurückzukommen. Die Parlamentarische<br />

Versammlung stimmte einer entsprechen<strong>de</strong>n Ergänzung <strong>de</strong>s<br />

Versammlungsreglementes zu.<br />

4.5 Die Umsetzung <strong>de</strong>s Dayton-Frie<strong>de</strong>nsabkommens für<br />

Bosnien-Herzegowina<br />

Stän<strong><strong>de</strong>r</strong>at Bloetzer wies als Berichterstatter in seinem Bericht<br />

über die Umsetzung <strong>de</strong>s Dayton-Frie<strong>de</strong>nsabkommens für<br />

Bosnien-Herzegowina auf die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rolle hin, welche<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Europarat im Bereich <strong>de</strong>s Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heitenschutzes und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Menschenrechte spielt. Er erwähnte auch die existentielle<br />

Be<strong>de</strong>utung, welche <strong>de</strong>m wirtschaftlichen Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufbau dieses<br />

Lan<strong>de</strong>s zukommt. Die Kriegsverbrecher müssten bezeichnet<br />

und verurteilt wer<strong>de</strong>n, damit die Wahlen stattfin<strong>de</strong>n<br />

könnten. Auch sei darauf hinzuwirken, dass Bosnien-Herzegowina<br />

als multikultureller Staat fortbestehen könne.<br />

Für Nationalrat Ruffy als Berichterstatter <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission für<br />

Umwelt, Raumplanung und lokale Behör<strong>de</strong>n stan<strong>de</strong>n die<br />

vom Kongress <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong>n und Regionen Europas eingesetzten<br />

«Botschaften <strong><strong>de</strong>r</strong> lokalen Demokratie» im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund.<br />

Deren Tätigkeit begünstige das Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufleben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zivilgesellschaft auf lokaler und regionaler Ebene, in<strong>de</strong>m in<br />

<strong>de</strong>n Städten ein Vertrauensklima geschaffen wer<strong>de</strong>.<br />

Gemäss verschie<strong>de</strong>nen Rednern, darunter auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ombudsperson<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechtskommission für Bosnien-<br />

Herzegowina, Frau Gret Haller, wird die Umsetzung <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>nsabkommens<br />

nicht leicht sein. Wirklicher Frie<strong>de</strong> kehre jedoch<br />

erst ein, wenn die Schwierigkeiten beim Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufbau,<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung einer neuen Zivilgesellschaft sowie bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aussöhnung überwun<strong>de</strong>n seien.<br />

Die Parlamentarische Versammlung empfahl <strong>de</strong>m Ministerkomitee<br />

eine regelmässige Präsenz <strong>de</strong>s Europarates in Sarajewo<br />

zur Durchsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Europaratsprogramme für die<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechte, <strong><strong>de</strong>r</strong> Demokratie, <strong><strong>de</strong>r</strong> Zivilgesellschaft,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Medien und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsstaatlichkeit.<br />

4.6 Die Tätigkeiten <strong>de</strong>s Internationalen Komitees vom Roten<br />

Kreuz von 1992–1995<br />

Die Parlamentarische Versammlung befasst sich regelmässig<br />

mit <strong>de</strong>n Tätigkeiten <strong>de</strong>s Internationalen Komitees vom<br />

Roten Kreuz (IKRK) und hört dann jeweils auch <strong>de</strong>n IKRK-

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