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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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Questions ordinaires N 1608 N Einfache Anfragen<br />

folgreich zu behaupten (z. B. Goldrute, Dreikantmuschel, Bisamratte).<br />

Das von <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz unterzeichnete Übereinkommen<br />

über die biologische Vielfalt ist sich <strong><strong>de</strong>r</strong> schwierigen Situation<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Einschleppung von frem<strong>de</strong>n Arten bewusst<br />

und erwähnt verschie<strong>de</strong>ne Ebenen von möglichen Gegenmassnahmen,<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Prävention bis zur nachträglichen<br />

Kontrolle o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beseitigung, immer mit <strong>de</strong>m Ziel, die Gefährdung<br />

von Ökosystemen, Lebensräumen o<strong><strong>de</strong>r</strong> einheimischen<br />

Arten durch eingeschleppte Arten zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

1./2. a. Verwendung von Fenthion als Insektizid in Gewässern<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> rechtlichen Beurteilung <strong>de</strong>s Einbringens von Insektizi<strong>de</strong>n<br />

in Gewässer zum Schutz von einheimischen Wassertieren<br />

stehen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Umweltschutzgesetzgebung<br />

zwei Gesetze im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund: einerseits das Gewässerschutzgesetz<br />

vom 24. Januar 1991 (GschG), welches <strong>de</strong>n<br />

Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewässer bezweckt (Art. 1 GschG); an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits<br />

das Bun<strong>de</strong>sgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei<br />

(BGF), welches insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>n Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> einheimischen<br />

Wassertiere (Fische, Krebse und Fischnährtiere) und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Lebensräume bezweckt (Art. 1 BGF) und die Kantone beauftragt,<br />

Massnahmen zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> gefähr<strong>de</strong>ten einheimischen<br />

Arten und Rassen zu treffen (Art. 5 BGF).<br />

Wenn sich durch verschie<strong>de</strong>ne Gesetze geschützte Interessen<br />

gegenüberstehen, kann dieser Konflikt nur durch eine<br />

sorgfältige gegenseitige Abwägung <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen Interessen<br />

gelöst wer<strong>de</strong>n. Wenn Interessen <strong>de</strong>s Gewässerschutzes<br />

und solche <strong><strong>de</strong>r</strong> Fischerei einan<strong><strong>de</strong>r</strong> wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sprechen,<br />

ist es Sache <strong><strong>de</strong>r</strong> für <strong>de</strong>n Vollzug von GschG und BGF zuständigen<br />

kantonalen Behör<strong>de</strong>, die verschie<strong>de</strong>nen Interessen gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

abzuwägen und einen Entscheid zu treffen.<br />

Selbstverständlich hat die Behör<strong>de</strong> dabei insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>n<br />

Verfassungsgrundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong> Verhältnismässigkeit zu beachten.<br />

Sie hat aber bei ihrer Beurteilung einen erheblichen Ermessensspielraum.<br />

b. Verwendung von Fenthion in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bereichen<br />

Fenthion ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz von <strong><strong>de</strong>r</strong> Forschungsanstalt Wä<strong>de</strong>nswil<br />

(Bewilligungsbehör<strong>de</strong> für Pflanzenbehandlungsmittel)<br />

als Pflanzenbehandlungsmittel we<strong><strong>de</strong>r</strong> für landwirtschaftliche<br />

noch für nichtlandwirtschaftliche (Zierpflanzen, Wald)<br />

Anwendungen zugelassen.<br />

Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) hat<br />

Fenthion als Mittel gegen Flohbefall bei Hun<strong>de</strong>n und Katzen<br />

bewilligt (z. B. für Flohhalsbän<strong><strong>de</strong>r</strong>).<br />

Aus rechtlicher Sicht ist beim Einsatz von Fenthion auch das<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetz über <strong>de</strong>n Verkehr mit Giften (Giftgesetz) zu<br />

beachten, das <strong>de</strong>n Gesundheitsschutz <strong>de</strong>s Anwen<strong><strong>de</strong>r</strong>s bezweckt.<br />

Gemäss Artikel 6 muss ein Gift vor Inverkehrbringung<br />

(wozu auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Import o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Verwen<strong>de</strong>n zählen)<br />

beim Bun<strong>de</strong>samt für Gesundheit angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Zurzeit<br />

liegt <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt keine Anmeldung für ein Produkt vor,<br />

das Fenthion enthält.<br />

3. Die Frage, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgesehene Fenthion-Einsatz im Schübelweiher<br />

nach Bun<strong>de</strong>srecht zulässig ist, könnte nur aufgrund<br />

einer sorgfältigen Interessenabwägung in Kenntnis aller<br />

relevanter Aspekte beantwortet wer<strong>de</strong>n. Dies wird gegenwärtig<br />

im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> hängigen Rechtsmittelverfahren eingehend<br />

geprüft.<br />

4. Es gibt keine dokumentierten Fallbeispiele, wo vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Bestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s roten Sumpfkrebses aus einem Gewässersystem<br />

ausgerottet wer<strong>de</strong>n konnten. Versuche, unerwünschte<br />

Krebsarten wie <strong>de</strong>n roten Sumpfkrebs in Reis- und<br />

Fischkulturen mit chemischen Mitteln (z. B. Endrin, Permethrin,<br />

Fenthion) auszurotten, waren durchwegs erfolglos.<br />

Zwar konnte in vielen Fällen eine Reduktion <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestan<strong>de</strong>sdichte<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n, hingegen ist keine vollständige Ausrottung<br />

dokumentiert. Allerdings war diese Krebsart in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n (Portugal, Spanien) bereits weit verbreitet, als<br />

man anfing, sie mit Insektizi<strong>de</strong>n zu bekämpfen.<br />

Fenthion ist ein Organophosphor-Insektizid und wirkt als Nervengift.<br />

Es ist extrem giftig für Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>füssler (Krebse, Insekten)<br />

und giftig für Fische, wird aber in einigen EU-Staaten in<br />

tiefen Konzentrationen in Fischzuchtanlagen eingesetzt<br />

(u. a. zur Bekämpfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Karpfenlaus). Aufgrund <strong>de</strong>s heutigen<br />

Wissens ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Stoff bioakkumulierbar und adsorbiert<br />

stark an organischem Material. Es ist <strong>de</strong>shalb damit zu rechnen,<br />

dass Fenthion ins Sediment gelangt. Über die Abbaubarkeit<br />

und die Wirkung <strong>de</strong>s Stoffs und seiner Abbauprodukte<br />

im Sediment ist wenig bekannt. Die ökologisch be<strong>de</strong>nklichen<br />

Eigenschaften <strong>de</strong>s Wirkstoffs (akut und chronisch<br />

giftig für Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>füssler und Fische, Anreicherung im Sediment)<br />

und die Ungewissheit, ob mit Fenthion <strong><strong>de</strong>r</strong> rote Sumpfkrebs<br />

überhaupt ausgerottet wer<strong>de</strong>n kann, sprechen nicht für<br />

<strong>de</strong>n Einsatz dieses Stoffs im Schübelweiher, es sei <strong>de</strong>nn,<br />

dass flankieren<strong>de</strong> technische Massnahmen (Entsorgung <strong>de</strong>s<br />

kontaminierten Sediments) möglich sind.<br />

5. Aus <strong>de</strong>n Ausführungen zu <strong>de</strong>n Fragen 1 und 2 geht hervor,<br />

dass es Sache <strong>de</strong>s Kantons Zürich ist, nach Abwägung aller<br />

Interessen über <strong>de</strong>n Einsatz von Fenthion im Schübelweiher<br />

zum Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> einheimischen Wassertiere vor <strong><strong>de</strong>r</strong> eingeschleppten<br />

Krebsart zu entschei<strong>de</strong>n. Die Frage, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgesehene<br />

Insektizi<strong>de</strong>insatz mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sgesetzgebung in<br />

Konflikt steht, wird, wie erwähnt, zurzeit im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> hängigen<br />

Rechtsmittelverfahren geprüft.<br />

97.1056<br />

Einfache Anfrage Loeb<br />

Unveröffentlichte Studien<br />

über die Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz<br />

im Zweiten Weltkrieg<br />

Question ordinaire Loeb<br />

Etu<strong>de</strong>s non publiées<br />

sur le rôle <strong>de</strong> la Suisse<br />

pendant la Secon<strong>de</strong> Guerre mondiale<br />

___________________________________________________________<br />

Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Einfachen Anfrage vom 30. April 1997<br />

Ich frage <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srat an, ob er weiss, dass es in <strong>de</strong>n historischen<br />

Fakultäten <strong><strong>de</strong>r</strong> Universitäten unseres Lan<strong>de</strong>s<br />

zahlreiche unveröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten über<br />

die Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz im Zweiten Weltkrieg gibt. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />

nicht auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansicht, dass diese Forschungsergebnisse<br />

von grossem Interesse sein können und die Arbeiten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission Bergier wesentlich erleichtern und beschleunigen<br />

wür<strong>de</strong>n?<br />

Antwort <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates vom 16. Juni 1997<br />

Der Bun<strong>de</strong>srat ist sich bewusst, dass in <strong>de</strong>n historischen Instituten<br />

unserer Universitäten zweifellos unveröffentlichte<br />

Forschungsarbeiten (wie z. B. Seminar- und Lizentiatsarbeiten)<br />

zur Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz im Zweiten Weltkrieg vorhan<strong>de</strong>n<br />

sind, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Historikerkommission unter Herrn Professor<br />

Bergier dienlich sich könnten. Der Bun<strong>de</strong>srat geht davon<br />

aus, dass die Kommission bzw. ihr Sekretariat und <strong>de</strong>ssen<br />

Mitarbeiterstab bereits mit <strong>de</strong>n aktiven und emeritierten Dozenten<br />

und Dozentinnen <strong><strong>de</strong>r</strong> zuständigen Universitätsinstitute<br />

und -bibliotheken in Verbindung stehen und die gesamtschweizerischen<br />

Bibliographien, die Zeitschrift für Schweizer<br />

Historiker sowie das Verzeichnis laufen<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Allgemeinen<br />

Geschichtsforschen<strong>de</strong>n Gesellschaft benützen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

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